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Nordrhein-Westfalen: Lotto – Endlich Klarheit

Keine Sonderrechte und Ausnahmereglungen für Faber & Co!

Lotto-Streit: Faber spricht von Heuchelei

Düsseldorf/Bochum. Der Streit zwischen dem Bochumer Lottovermittler Norman Faber und der NRW-Landesregierung verschärft sich. In ganzseitigen Zeitungsanzeigen wirft Faber dem NRW-Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU) seit Wochen vor, seine Firma zu vernichten. Die Staatskanzlei kontert: Alles Panikmache - Faber könne in NRW auch nach dem neuen Glücksspielstaatsvertrag weiter im Lotto-Geschäft bleiben.

Um was geht es? Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2006 in einem Sportwettenurteil verlangt, das Glücksspielgeschäft neu zu regeln. Die drei großen Lottovermittler Faber, Tipp24 und Fluxx müssen nun laut Staatsvertrag nebst Ausführungsgesetz in jedem Bundesland eine Genehmigung beantragen und dürfen nicht mehr fürs Lottospiel werben. Außerdem darf Lotto ab 2008 nicht mehr übers Internet vermittelt werden.

"Man will private Vermittler vom Markt drängen, um das staatliche Lottomonopol zu erhalten", sagt Faber unserer Zeitung. Die NRW-Landesregierung hingegen sieht sich rechtlich auf festem Grund und begründet das Monopol mit den Gefahren der Spielsucht, vor denen der Staat die Bürger laut Verfassungsgericht schützen müsse. Angesichts dieser "Heuchelei" platzt Faber die Hutschnur: Während NRW-Minister in Duisburg ein Casino zum Pokern einweihten, wollten sie die Lotto-Spielsucht bekämpfen. "Ich habe bis heute noch keinen einzigen Lottosüchtigen getroffen."

Faber droht mit Klagen und weiteren Protest-Kampagnen gegen die geplante Glücksspiel-Novelle. Der Ende Oktober im Landtag anstehende Beschluss zum Staatsvertrag bedeute "faktisch ein Berufsverbot". Damit seien 500 Arbeitsplätze in der Bochumer Zentrale in Gefahr - bundesweit sogar 35 000 Jobs. Faber investiert in seine Kampagne mehrere Millionen Euro. Damit nicht genug: Notfalls will der private Vermittler das Land auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 300 Millionen Euro verklagen.

Gelassene Staatskanzlei Die NRW-Staatskanzlei reagiert gelassen auf die Drohungen. Schließlich sei man Faber bereits entgegen gekommen. So wurde eine "Lex Faber" aufgenommen, wonach private Glücksspielvermittler in NRW eine Genehmigung erhalten sollen, die bisher legal tätig waren. Faber könne also mit einer Genehmigung rechnen. Faber spricht wütend von "Nebelkerzen". Weil er die Genehmigung in anderen Ländern nicht bekomme, "vernichtet der Glücksspielstaatsvertrag die Firmengruppe Faber".

Streit ums Geld Es geht natürlich auch ums Geld: 7,9 Milliarden Euro gaben die Bundesbürger 2006 für Lotterien und Wetten des deutschen Lotto- und Totoblocks aus - 20 Prozent entfallen auf private Vermittler. Deshalb wollen die Länder mit dem Glücksspielstaatsvertrag offenbar lieber auf Erträge der privaten Vermittler verzichten, als die Einnahmen ganz an ausländische Anbieter etwa aus Malta und Gibraltar zu verlieren. Nicht wenige Politiker fürchten, dass Brüssel in naher Zukunft die Lotto-
Grenzen ganz öffnet.

Der von Rüttgers bereits unterzeichnete Staatsvertrag schreibt das Glücksspielmonopol des Staates bis 2011 fest. Der Europäische Gerichtshof hält ein Monopol für zulässig, wenn der Staat der Spielsucht Einhalt gebietet. Faber fragt sich, wie er überleben soll, wenn er nicht mehr werben darf. Aus seiner Sicht sind künftig auch die öffentliche Lottoziehung im Fernsehen sowie die "Aktion Mensch" gefährdet, wenn erste Abmahnvereine mit Blick auf die Gefahr der Spielsucht 2008 tätig werden. Die Chancen für ein Zurück stehen aber nicht sehr gut. "Der Glücksspielstaatsvertrag ist verfassungskonform", betont Rüttgers Sprecher Schlienkamp.

14.09.2007Von Wilfried Goebels
Gefunden unter: http://www.westfalenpost.de/wp/wp.politi...t=WP&dbserver=1
1 15.09.2007 09:06 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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