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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Kontrollmodul / Zählwerkausdruck » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Kontrollmodul / Zählwerkausdruck 22 Bewertungen - Durchschnitt: 5,09
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Meike
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Kontrollmodul / Zählwerkausdruck

Gruß an alle,

welche Erklärungen habt Ihr, wenn auf Zählwerkausdrucken
ständig erhebliche Abweichungen zwischen den Erfassungen
Einwurf / Auswurf ( Saldo 1 ) und Einsatz / Gewinn (Kontrollmodul)
vorhanden sind.


Gruß
Meike
1 15.04.2009 20:39 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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dieter116
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RE: Kontrollmodul / Zählwerkausdruck

Am Besten wäre es, beim Hersteller nachzufragen.
Denn der programmiert das Modul ja.

Welcher ist das denn, oder bei mehreren Herstellern ?
2 16.04.2009 06:10 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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RE: Kontrollmodul / Zählwerkausdruck

@ Meike

Was sind erhebliche Abweichungen ?

Grüße

__________________
gmg
3 16.04.2009 09:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
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Hallo dieter,

mich interessieren hier vor allem die Erklärung des Aufstellers
oder gibt es bei diesen keine Abweichungen im "Zahlenwerk"?

Wie das Kontrollmodul "auszusehen" hat / zu arbeiten hat, hier
vor allem als Aufbereitungseinheit der Steuerdaten ist in den TR
nachzulesen.


Hallo gmg,

als "erheblich" betrachte ich Abweichungen zwischen Einsatz und Einwurf
von ca. 20 %.


Gruß
Meike
4 16.04.2009 18:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
tapier
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Also ich hatte noch niemals zwischen Saldo 1 und der Bilanz des Kontrollmoduls irgendwelche Abweichungen.

Zwischen Einwurf und Einsatz, bzw. Auswurf und Gewinn kann es aber zu erheblichen Abweichungen kommen.
Wenn zb. Gewonnenne und Collectete (Umgebuchte) Beträge nicht abgedrückt sondern erneut eingesetzt werden.

Einwurf zählt nur das Geld was oben rein kommt, und Auswurf das was unten rauskommt.
Wenn aber ein Gerät zb. über eine Geldscheinannahme verfügt gilt auch gewechseltes Geld als Ein- bzw. Auswurf denn diesen muss ja nicht zwingermaßen zum spielen eingesetzt werden.

Das heist also das auch Städte mit sg. Einwurfsteuer (Spielesteuer) NUR den Betrag der im Kontrollmodul als EINSATZ ausgewiesen ist als Berechnungsgrundlage für diese Spielezahl (Einsatz / 0.2 € = steuerpflichtige Spielezahl) verwenden dürfen.

Hier mal ein Beispiel:

------------------------
SEIT LETZTER KASSIERUNG:
========================

EINWURF : 3053,60

AUSWURF % 1531,00
--------

SALDO (1) : 1522,60
--------

------------------------
KONTROLLMODUL(SPIELV)

EINSAETZE : 3386,60

GEWINNE - 1864,00
===========

BILANZ : 1522,60

In diesem Beispiel wären also 16933 steuerplichtige Spiele gemacht worden.
Somit würden € 203,20 bei 6% Einwurfsteuer fällig.

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von tapier: 16.04.2009 20:25.

5 16.04.2009 20:01 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
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Hallo tapier !

Differenzen zwischen Einwurf und Einsatz sind doch normal.

Meike hat nicht von Differenzen zwischen Saldo 1 und Spieleraufwand gesprochen.

Grüße

__________________
gmg
6 16.04.2009 20:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo gmg,

nein, hat Meike nicht.


Hallo Tapier,

Du hattest meine Frage vollkommen richtig verstanden.

Deine Erklärung
"Umwandeln von Bargeld in Punkte wird durch das Kontrollmodul als Einsatz registriert"
zeigt, dass das Kontrollmodul überhaupt nicht dem Laborbericht PTB - 8.33-01-1 entspricht.
- es sollte nämlich eigentlich so sein:
S.18
"Das Spielprogramm sendet jeweils zu Spielbeginn und zum Spielende eine Information an das Kontrollmodul.
Das Kontrollmodul misst die Spielzeit, indem er die Zeitdifferenz zwischen Spielbeginn und Spielende
ermittelt.
Er bedient sich dazu des im Spielgerät vorhandenen Zeitgebers."

Und dass hier wirklich jedes Einzelspiel gemeint war, ergibt sich auch aus den Diagrammen der nachfolgenden Seiten,
denn da heißt es

"Daten: Spieldatensatz (1x je Spiel)"

---------

D.h., wenn jmd. von der Konkurrenz in einem Gebiet in dem es die Einwurfsteuer gibt, Dir nichts Gutes will,
setzt er einige Spieler an die Automaten, die nur den Betrag X ständig umwandeln ohne ein Spiel
gespielt zu haben
und Du müsstest dafür dann noch Steuern zahlen, oder nicht?



Gruß an alle,

wie erklärt ihr Euch, dass ein solches Kontrollmodul in GSG verbaut wird ?

Warum hatte man sich nicht an die Empfehlungen, an das ursprüngliche Konzept gehalten?


Warum laufen Aufstellerverbände nicht Sturm gegen ein solches Kontrollmodul, dass die Unternehmen
in einem Gebiet, in dem man die Einwurfsteuer als "Einsatzregistration über das Kontrollmodul"
definiert hat, leicht in den Ruin treiben kann?


In der Einleitung zum Laborbericht steht:
S.3
"Im Jahre 1999 hat die PTB im Auftrag des BMWi eine Studie erarbeitet, in der eine Bestandsaufnahme des Ist-Standes
hinsichtlich Verlust- und Gewinnbilanzen unter der bestehenden Regelung erfolgte, ein europäischer Vergleich
vorgenommen und Varianten für Neuregelungen aufgezeigt wurden.
Auf dieser Grundlage sowie auf der Basis von Vorschlägen des VDAI ist unter Moderation des BMWi ein Eckpunktepapier
für die Neuregelung jenes Teils der Spielverordnung entstanden, in dem die Anforderungen an die Bauart von Geldspielgeräten geregelt werden.
Mit der vorgeschlagenen Neuregelung soll ein Paradigmenwechsel vollzogen werden: ..."


Anmerkung:
Nun, das Wort Paradigmenwechsel ist geblieben, aber die Voraussetzungen dafür, die im Laborbericht beschrieben sind, nicht !


Gruß
Meike
7 17.04.2009 05:09 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Solange das " Spiel " als Umwandlung von Geld in Punkte definiert wird, arbeitet das Kontrollmodul doch richtig , oder nicht ?

Soll diese Definition jetzt über den Umweg Kontrollmodul gekippt werden ?

Aber zurück zur ursprünglichen Frage :

Saldo 1 und Bilanz Kontrollmodul sollten identisch sein.

Wenn nicht, woher soll der Aufsteller das wissen ?

Also doch mal beim Hersteller fragen.
8 17.04.2009 10:36 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Wo wurden denn die Aufgaben des "Kontrollmodul" genau definiert?
Wer hat diese Definition vorgenommen?

Was bringt uns ein Kontrollmodul was nichts kontrolliert?
9 17.04.2009 11:17 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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Auszug aus den TR:

Die Kontrolleinrichtung erfasst alle Einsatzleistungen und Gewinnauszahlungen sowie alle Zustandmeldungen der Spielsteuerung.

Weiterhin leitet die Kontrolleinrichtung die zur Einsatzleistung oder Gewinnauszahlung freigegebenen Daten an eine entsprechende Verarbeitungseinheit im Spielgerät weiter, wo die Aufbereitung der Daten für steuerliche Erhebungen erfolgt.


Meine Fragen dazu:

Hat schon einmal jemand die
"entsprechende Verarbeitungseinheit im Spielgerät gefunden, wo die Aufbereitung der Daten für steuerliche Erhebungen erfolgt" ?

Ist diese "Verarbeitungseinheit" Gegenstand der PTB Zulassungsprüfung ?

Wo wird beschrieben, wie diese "Verarbeitungseinheit" funktioniert.

Werden die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme ( GoBS ) von der Verarbeitungseinheit berücksichtigt ?

Falls die GoBS-Grundsätze berücksichtigt werden ( Die entsprechende Herstellererklärung kann nach meiner Auffassung als nicht als ausreichend angesehen werden ):

Wer hat diesen Sachverhalt überprüft ?
Er gehört ja nicht zu den PTB-Prüfkriterien ! > wg. Herstellererklärung.

Grüße

__________________
gmg
10 17.04.2009 11:45 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Kontrolliert doch!

Das Kontrollmodul ist was?
Hardware/Software/Beides/Glaubensbekenntnis/Freifahrkarte

Das Kontrollmodul wird durch wen hergestellt?
Hersteller/Aufsteller/Betreiber/PTB

Das Kontrollmodul kontrolliert, dass nichts auffällt.

Die meisten Kontrollmodule bestehen zum größten Teil aus Software, die von Menschen geschrieben wird inklusive dessen, was die Ausdrucke erzeugt. Oftmals ist dies ein integriertes Modul in einem großen Eimer weiterer Software.
Die Quellen dieser Software müssen nicht unbedingt etwas mit den hinterlegten Binär-Codes und den daraus abgeleiteten Checksummen zu tun haben.
Die tatsächliche Logik der ablaufenden Software muss nicht unbedingt etwas mit den hinterlegten Binär-Code zu tun haben.

Gemäß allseits gepflegtenem Grundsatz:
Nachprüfen ist gut, Vertrauen ist besser, so "Kontrollieren" ist am Besten (und hört sich auch noch gut an).
"Genau Definert" ist dabei wie immer nur die halbe Miete und bewusst ungenau gehalten, damit man im Falle des Falles Nachinterprätationsspielraum behält.

Gruß vom Rudi

.

PS: gmg schrieb parallel: Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme ( GoBS ) ! Sehr gute Idee! Dies ist vielleicht tatsächlich ein vielversprechender Ansatz Licht in Dunkel zu bekommen.
Sind die sicher geschäftsrelevanten Daten revisionssicher und jederzeit nachvollziehbar abrufbar? Ich würde hier intensiver nachbohren, wenn ich schon was mit Steuern(eintreiben) zu tun habe.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von RudiCartell: 17.04.2009 11:58.

11 17.04.2009 11:50 RudiCartell ist offline E-Mail an RudiCartell senden Beiträge von RudiCartell suchen
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Respekt Respekt Rudi!

@gmg
Falls die GoBS-Grundsätze berücksichtigt werden ( Die entsprechende Herstellererklärung kann nach meiner Auffassung als nicht als ausreichend angesehen werden ):

Wie hoch wird eigentlich die Werthaltigkeit einer solchen "Herstellererklärung" vom BMWI und von PTB aber auch von Deiner Steuerbehörde eingeschätzt?

Hersteller sind nicht selten auch Aufsteller!

Daher müßte es doch auch ausreichen, wenn wir Aufsteller
"Aufstellererklärung" darüber abgeben würden, dass steuer- und ordnungsrechtlich alles in Ordnung ist. - Ein "Kontrollmodul" und eine PTB braucht dann kein Mensch mehr!! schimpf
Das spart Zeit und Geld! Applaus
12 17.04.2009 12:18 alfi1950 ist offline E-Mail an alfi1950 senden Beiträge von alfi1950 suchen
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RE: Kontrolliert doch!

Also leitet die Kontrolleinrichtung die zur Einsatzleistung oder Gewinnauszahlung freigegebenen Daten an eine entsprechende Verarbeitungseinheit im Spielgerät weiter, wo die Aufbereitung der Daten für steuerliche Erhebungen erfolgt.


Bei dieser Verarbeitungseinheit handelt es sich um ein anderes Softwarepaket.

Nennen wir es mal VDAI-Protokoll.

In dem Softwarepaket VDAI-Protokoll erfolgt die Aufbereitung der Daten für die steuerlichen Erhebungen ( und natürlich auch für den Aufsteller ).


Bei dem VDAI-Protokoll handelt es sich um die Dokumentation der Daten.

Das VDAI-Protokoll zerfällt in zwei Bereiche:

- Einen Teilbereich, der durch den VDAI genormt wurde, und der bei allen Geräten die gleichen Daten in der gleichen Reihenfolge enthält.

- Einen anderen Teilbereich, den sog. herstellerspezifischen ( und damit nicht genormten ) Bereich, der bei jedem Hersteller anders aussieht ( aussehen kann ). In diesem Bereich kann jeder Hersteller die Daten aufführen,darstellen,auswerten, die er als wichtig erachtet.


Das VDAI Protokoll wird also teilweise vom VDAI erstellt / genormt.
Die PTB nimmt dieses Protokoll nur als vorhanden zur Kenntnis.
Geprüft wird dieses Protokoll bisher wohl nur vom VDAI bzw. den Herstellerfirmen, die es in den Geldspielgeräten einsetzen.

Ob wohl die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme ( GoBS ) von dem VDAI-Protokoll / von den Herstellerfirmen berücksichtigt worden sind ?

Edit:
Die GoBS.

Grüße

Dateianhang:
pdf GoBS.pdf (57 KB, 398 mal heruntergeladen)


__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 17.04.2009 17:08.

13 17.04.2009 17:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Kontrolliert doch!

Ein letzter kleiner Hinweis führt uns dann in das GDPdU-Portal:


http://www.gdpdu-portal.com/Dienstleistu...izierung_01.htm

Zitat on
Allein in Deutschland werden mehrere tausend betriebswirtschaftliche Softwareprodukte angeboten. Die erfreuliche Situation, aus einem breiten Portfolio von Software auswählen zu können, birgt für den Kunden auch Nachteile: Es fällt schwer, eine passende und zugleich den Vorschriften des HGB - ausgeprägt in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) - entsprechende Software auszuwählen. Die Kunden können nicht ohne weiteres erkennen, ob die Anforderungen der GoB erfüllt werden. Sie verlangen daher zunehmend nach einer Bestätigung für eine ordnungsmäßig und sicher funktionierende Software.

Software-Hersteller sehen sich in der Situation, die Übereinstimmung ihres Software-Produkts mit den gesetzlichen Anforderungen und damit die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit nachzuweisen. Sich aus der Masse der Software-Hersteller durch eine Software-Zertifizierung heraus zu heben, stellt zugleich ein wichtiges Marketinginstrument dar.
Zitat off

und weiter als Lösungsvorschlag:

Lösung – die Zertifizierung nach dem Prüfungsstandard PS 880


Grüße

__________________
gmg
14 17.04.2009 17:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Das VDAI Protokoll wird also teilweise vom VDAI erstellt / genormt."
Frage:
Und was ist der VDAI, dass er solche "Normen" erstellt? geschockt
15 17.04.2009 20:16 r2d2 ist offline E-Mail an r2d2 senden Beiträge von r2d2 suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Hallo,

ich bitte Meike die entsprechenden Ausdrucke online zu stellen. So wie es im Startpost dargestellt wird, gibt es solche, oder?
Gruß Zeus
16 18.04.2009 01:36 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
Meike
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Hallo Dieter,

mir ist weder eine Rechtsprechung, noch eine neue Verordnung bekannt,
wonach "das Spiel" neue definiert wurde.

Wer hat denn "das Spiel" neu definiert, dass es "Umwandlung von Geld in Punkte" sei?

Zu welchem Teil innerhalb der Gewaltenteilung, - denn wir müssen hier schon die demokratischen Grundsätze beachten-,
gehört der / die jenige denn?


-------------------------------------

Gruß an alle,

aufgrund der Diskussion hier, scheint es, dass den meisten der Laborbericht nicht vorliegt.

Vielleicht hat ihn jmd. als pdf zum Einstellen.



Gruß
Meike
17 18.04.2009 08:31 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Hallo Meike,

20% Abweichung in welche Richtung und mit wieviel Umsatz ?

zb. 20% mehr Einwurf als Einsatz oder mehr Einsatz als Einwurf ?

möglicherweise liegt ext. Manipulation an Münz o.Scheinleser vor.

oder das GSG zahlt zu viel ,da quote zeitweilig über 100%

Daher den Streifen genauer betrachten und bei Manipulationsverdacht

Gerät sowie Ereignisslisten überprüfen.



Gruss TM



PS: wobei durch die Kontrolle der GSG über eine Vernetzung man viel schneller reagieren kann.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von TM: 18.04.2009 11:04.

18 18.04.2009 10:54 TM ist offline Beiträge von TM suchen
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Hallo,

@tm
offensichtlich sind die in den Raum gestellten Abweichungen theoretischer Natur um die Aufsteller aufs Glatteis zu führen...

Gruß Zeus
19 18.04.2009 14:47 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
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Hallo TM,

20 % mehr Einsatz als Einwurf
und analog dazu
20% mehr Gewinn als Auswurf

Der Spieleraufwand und Saldo 1 sind identisch vom Zahlenwerk.

Manipulationen an Münz oder Scheinleser bestehen nicht.


( wenn Zeus (mit einem S) tatsächlich Aufsteller ist, müsste er mehrere dieser Ausdrucke haben,
es gibt sogar Aufsteller die haben deswegen gegen VgSt-Satzungen geklagt, aber leider nur gegen
die Kommune, anstatt das technische Problem zu hinterfragen,
- wer "Aufsteller aufs Glatteis führt, überlasse ich Eurer Bewertung )


-----------------------------------------

gmg schrieb dazu:
"Differenzen zwischen Einwurf und Einsatz sind doch normal."

Sorry,
aber das dürften sie eigentlich nicht sein, wenn das Kontrollmodul so arbeiten würde, wie es angedacht war.
Entweder erfolgt über das Kontrollmodul tatsächlich
"die Aufbereitung der Daten für die steuerliche Erhebung" - siehe S. 16 TR 4.0 Stand 07.2008 -
oder nicht.

-----------------------------------------

TM, zu Deiner Auffassung
"wobei durch die Kontrolle der GSG über eine Vernetzung man viel schneller reagieren kann"

wie soll das denn möglich sein, welche Informationen erhälst Du denn über die Vernetzung?


Gruß
Meike
20 19.04.2009 07:12 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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