Mobiler Food-Stand (einmalig) in Polen |
lunalovegood
Grünschnabel
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Mobiler Food-Stand (einmalig) in Polen |
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hallo allerseits,
habe mich hier neu angemeldet, weil ich bei meiner suche nach infos irgendwie nicht weiter komme & hoffe, hier welche zu bekommen.
kurz zu mir: ich betreibe einen mobilen food-stand, vor allem zu musikveranstaltungen. es ist ein ein-frau-betrieb.
reisegewerbe (unbefristet) ist vorhanden, sämtlich hygienische eckdaten (abnahme, schläuche, belehrungen etc.), steuernummer ebenso.
habe jetzt die möglichkeit, zu einer veranstaltung nach polen zu fahren (einmalig) & bin komplett unbedarft, was dazu erforderlich ist.
reicht die reisegewerbekarte?
muß ich irgendwas anmelden, beantragen? in d, in polen?
kann ich meine ware (lebensmittel in größeren mengen) einfach so über die grenze fahren (ist ja eu)?
die fragen stellen sich auch in bezug auf andere länder, weil ich schon länger darüber nachdenke, ggf. einzelne veranstaltungen in anderen ländern (eu / nicht-eu) anzupeilen.
entschuldigt bitte, falls ich hier mit meinen fragen falsch bin - kann mir dann jemand bitte einen tipp geben, wo ich sonst infos finden kann?
vielen dank - luna
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1
05.08.2013 12:04 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo und
im Forum Gewerberecht.
Die Frage ist offensichtlich nicht ganz leicht zu beantworten. Das Problem ist, dass wir hier zwar jede Menge Experten für das deutsche Gewerberecht haben, aber niemanden, der das polnische Recht ausreichend kennt. Um wenigstens etwas beizusteuern: möglicherweise kann die entsprechende Auslandshandelskammer weiterhelfen.
Siehe hier: http://ahk.pl/
Entsprechende Auslandshandelskammern gibt es auch für andere Länder: http://ahk.de/
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07.08.2013 21:17 |
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Solon
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Schellen
Grünschnabel
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soweit ich weiß ist es auf jedenfall auch eine steuerrechtliche Frage. Genauso wie wenn man als Händler auf einer Messe im ausland ausstellt/verkauft, müssten eigentlich dann auch hier die Umsätze im Land des Verkaufes versteuert werden, wozu du eigentlich ein polnisches Gewerbe benötigen würdest.
Ich kann mich aber auch irren, vorallem wegen der Tatsache, dass es um eine "vorerst" einmalige Handlung geht.
Genaueres wirst du vermutlich am ehesten über deinen Steuerberater, dein Gewerbeamt oder ggf. einen Fachanwalt für Steuerrecht bzw. Gewerberecht (z.B. hier) in Erfahrung bringen müssen.
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16.08.2013 10:53 |
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