Regeln zur Aufsicht über TV-Gewinnspiele |
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| Regeln zur Aufsicht über TV-Gewinnspiele |
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Quelle: http://www.urheberrecht.org/news/3073/
| Zitat: |
DLM verabschiedet neue Regeln zur Aufsicht über TV-Gewinnspiele
Klare rechtliche Grundlage für Aufsichtsmaßnahmen gefordert
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) will Gewinnspiele im Fernsehen und ihre Auflösungen transparenter machen sowie die Chancengleichheit der Mitspieler gewährleisten. Zu diesem Zweck hat sie am 26.6.2007 neue Regeln verabschiedet. Um aber einen umfassenden Verbraucherschutz zu erreichen, ist nach Ansicht der Landesmedienanstalten jedoch eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage für das Einschreiten bei rechtswidrigen Fernseh-Gewinnspielsendungen im Rundfunkstaatsvertrag vonnöten. Einen entsprechenden Vorschlag hierfür will die DLM unterbreiten; nach Worten ihres Vorsitzenden Reinhold Albert sei von Seiten der Länder bereits eine mögliche Aufnahme in den 10. Rundfunkänderungs-Staatsvertrag signalisiert worden.
Zentrale Punkte der neuen Regeln sind zum einen die Offenlegung der technischen Mechanismen bei der Anruferauswahl (»Anrufbeantworter-« oder »Hot Button/Buzzer«-Spiel), indem die Zuschauer in regelmäßigen Abständen auf die aktuell eingesetzte Spielvariante hingewiesen werden sollen, ergänzt durch ein entsprechendes eindeutiges und permanent eingeblendetes Symbol am Bildschirm. Bei der Gestaltung von Wortsuchspielen sollen zum anderen klare Referenzen gegeben werden. Darüber hinaus darf kein künstlicher Zeitdruck aufgebaut werden. Die Kosten müssen in »Mitmachregeln« und durch die Moderation offengelegt werden, ebenso wie die ausgezahlten Gewinne; Rätsel müssen in der Regel nach Ablauf des Spiels bzw. nach Beendigung der Mitmachmöglichkeit aufgelöst werden. Daneben sehen die Regeln weitere Vorgaben für die Spielgestaltung, zur Teilnahmeberechtigung und zur Moderation vor. Vergleichbare Handreichungen seien für den Hörfunk bereits erarbeitet worden, in die aber noch die Ergebnisse der derzeit laufenden Programmanalyse der Hörfunk-Gewinnspiele einfließen sollen.
Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßte die TV-Gewinnspielregeln und verwies auf die Mitwirkung seiner Mitglieder bei ihrer Erstellung, indem ein bereits bestehender Maßnahmenkatalog eingearbeitet worden sei. »Es ist nun ein Regelungsinstrument zustande gekommen, das weitergehende Konkretisierungen vor allem in puncto Transparenz für den Zuschauer und zum Schutz von Minderjährigen enthält und gleichzeitig Rechtssicherheit für die Unternehmen schafft«, so VPRT-Präsident Jürgen Doetz am 26.6.2007.
Dokumente:
* Pressemitteilung der DLM vom 26.6.2007
* Pressemitteilung des VPRT vom 26.6.2007
* Anwendungs- und Auslegungsregeln der Landesmedienanstalten für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele (Stand: 19.6.2007)
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__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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27.06.2007 15:23 |
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