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Internet: Online-Spitzelei durch den Verfassungsschutz

Rundfunk Berlin Brandenburg - Kontraste - Beitrag vom 10.05.2007

Wanze im Wohnzimmer - Online-Spitzelei durch den Verfassungsschutz

Die Generalbundesanwaltschaft wollte vom höchsten Gericht wissen, ob die Computer von Verdächtigen online durchsucht werden dürfen. Der Bundesgerichtshof entschied Anfang 2007, dass ein solcher Eingriff gegen das Grundgesetz verstoßen würde. Soweit die Theorie. Nun stellt sich heraus, dass der Verfassungsschutz aber bereits geheime Online-Durchsuchungen durchgeführt hat. Und das mit Erlaubnis des Bundesinnenministeriums - per Dienstanweisung.

Es gibt Bereiche im Leben, die sind so privat, geradezu intim – dass selbst die Polizei oder die Justiz nur in absoluten Ausnahmefällen Zugriff darauf hat. Das Tagebuch zum Beispiel. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Und das gilt auch dann, wenn man seine privaten Gedanken nicht auf Papier niederschreibt, sondern am Computer. Nun hat aber der Verfassungsschutz 2 Jahre lang „verdeckte Online-Durchsuchungen“ durchgeführt. Dabei konnten auch Tagebücher oder andere sehr persönliche Aufzeichnungen auf der Festplatte durchstöbert werden. Und der Betroffene hat es nicht einmal gemerkt, ist ahnungslos und kann sich nicht wehren. Michael Beyer und Kai Walter berichten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz. Seit 2005 spionierten Mitarbeiter der Behörde Privatcomputer in Deutschland aus. Ohne rechtliche Grundlage. Der Geheimdienst kam stets unangemeldet zur Durchsuchung - durch das Datenkabel direkt auf die private Computerfestplatte. Dorthin, wo viele die intimsten Notizen und Bilder lagern und die man dort sicher wähnt. Ein massiver Eingriff in die Grundrechte der Bürger.

Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte
„Das ist organisierte Verfassungsfeindlichkeit, wenn man so will. Natürlich unter dem Deckmantel des guten Willens. Man will die Sicherheit schützen, man will die Sicherheit optimieren und dann ist alles möglich.“

Als Betroffener sind sie ahnungslos. Denn Online-Durchsuchungen des Verfassungsschutzes finden heimlich statt. Bei einer polizeilichen Durchsuchung braucht man einen richterlichen Beschluss und kann einen Anwalt hinzuziehen. Nicht so bei Online-Durchsuchungen. Denn wer nicht ahnt, ausgespäht zu werden, kann auch nicht dagegen protestieren. Ein Unding, findet der Bundestagsabgeordnete und langjährige Richter Wolfgang Neskovic.

Wolfgang Neskovic (Die Linke), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
„Wir reden über eine Rechtsverletzung. Diejenigen, die hier gehandelt haben, sind Rechtsstaatsversager, weil sie eine fundamentale Regel unseres Rechtsstaates verletzt haben. Danach muss ein Grundrechtseingriff – und das ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff – eine gesetzliche Grundlage haben.“

Die Online Durchsuchung war kein Alleingang der Geheimdienste. Ein Minister und ein Staatssekretär haben sie eingefädelt. Die Geschichte beginnt vor zwei Jahren.

März 2005
Beim Verfassungsschutz wächst der Wunsch, heimlich Computer von Verdächtigen ausspionieren zu dürfen. Im Berliner Innenministerium findet der Geheimdienst Gehör.

Heinz Fromm, Präsident des Verfassungsschutzes bittet Innenminister Schily persönlich um Hilfe. Mit Erfolg. Schily lässt seinen Staatssekretär eine Dienstanweisung schreiben, ein Papier, das am Parlament vorbei Online-Durchsuchungen genehmigen soll. Schily zeichnet sie ab, fertig ist der Gesetzesbruch. Für den Rechtsexperten Professor Alexis Albrecht ein ungeheuerlicher Vorgang.

Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte
„Wir haben einen Zustand erreicht, dass die Exekutive eine Allmacht in diesem Staat darstellt, die keinerlei verfassungsrechtliches Gewissen mehr hat. In ihrem scheinbaren Sicherheitsstreben vernichten sie sämtliche Grundrechte, die in dieser Republik bisher heilig waren.“

Juli 2005
Die geheime Dienstanweisung wird ordnungsgemäß an das Parlamentarische Kontrollgremium geschickt. Die Abgeordneten, deren Aufgabe die Kontrolle der Geheimdienste ist, tagen streng geheim. Doch um die Brisanz des Papiers zu erkennen, fehlt den Herren – mehrheitlich ältere Juristen - leider die Fachkompetenz.

Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Grüne), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
Allein die Vorstellung, dass ein Geheimdienst in den Computer, den ich hier auf meinem Schreibtisch habe über das Telefon reinkriechen kann, diese Vorstellung habe ich erst Ende 2006 entwickeln können, seit ich gehört habe, dass das im strafprozessualen Bereich angewandt worden ist.

Hans-Peter Uhl (CSU), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
„Ja, als Jurist und Nichttechniker, nicht IT-Spezialist. Ich verstehe ich es nicht, was damit im Einzelnen gemeint ist und wozu die Dienste befugt sein sollen.“
KONTRASTE
„Na prima, Sie müssen es aber verstehen!“
Hans-Peter Uhl (CSU), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
„So isses.“

KONTRASTE liegt exklusiv eine Abschrift der ach so komplizierten Dienstanweisung vor. Der Eingriff in die Grundrechte liest sich so: Zitat:
Das heimliche Beobachten und sonstige Aufklären des Internets sowie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen, bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf IT Systeme unter Einsatz technischer Mittel.

In den Turbulenzen der Bundestagswahl geht die Dienstanweisung unter. Aber: Sie ist unterschrieben, das Kontrollgremium hat sie nicht gestoppt. Perfekt. Die heimliche Arbeit der Dienste kann beginnen. Schily geht, Schäuble kommt. Und die Dienstanweisung bleibt 1 Jahr gültig.

Herbst 2006
Urplötzlich ist das Thema wieder da. Schäuble beantragt ganz offiziell Geld für die Onlinedurchsuchungen. Das muss der Bundestag genehmigen. Und nun fällt einigen Abgeordneten auf: Da stimmt etwas nicht.

Gisela Piltz (FDP), MdB
„Zum ersten Mal aktiv bin ich geworden, als vor sieben Monten der Bundesinnenminister sein Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheit auf den Tisch gelegt hat, weil er dort mehr Mittel zur Online-Durchsuchung gefordert hat und da sind wir stutzig geworden. Online-Durchsuchungen: Da gibt’s doch gar keine Rechtsgrundlage für.“

Stimmt. Denn am 31. Januar 2007 erklärt der Bundesgerichtshof höchstrichterlich:
Zitat: Die verdeckte Online- Durchsuchung ist mangels einer Ermächtigungs-grundlage unzulässig.

Trotzdem: der Innenminister stoppt seine Datensucher noch immer nicht.
Jetzt erst wird auch das Kontrollgremium wach. Den Abgeordneten dämmert, was sie damals ahnungslos ignoriert haben. Zu spät. Schlimmer noch: Aufklären dürfen sie nicht. Sie sind ja zum Schweigen verpflichtet.

Wolfgang Neskovic (Die Linke), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
„Das parlamentarische Kontrollgremium ist ein Witz. Es ist ein Placebo für die Öffentlichkeit. Die Öffentlichkeit wird getäuscht, weil vorgegaukelt wird, dieses Kontrollgremium sei in der Lage zu kontrollieren. Aber zur Kontrolle gehört immer die Möglichkeit der Sanktion, das heißt der Bestrafung. Und wir können nicht bestrafen und wir können nicht öffentlich über das reden, was wir dort erfahren. Und wenn ich einen Skandal mit ins Grab nehme, dann hat die Öffentlichkeit gar nichts davon.“

Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte
„Das ist ein Haufen von ehrenwerten Menschen, die überfordert sind und keineswegs in der Lage sind, die Ausmaße des exekutiven Machtmissbrauchs zu überprüfen und zu kontrollieren.“

Was genau hat der Verfassungsschutz denn nun bespitzelt. Der Innenminister könnte aufklären. Doch er will nicht.

KONTRASTE
„Herr Minister, ein kurzes Statement für die ARD zum Thema Online-Durchsuchung.“
Wolfgang Schäuble (CDU), Bundesinnenminister
„Nein, wir sind jetzt bei der europäischen Flüchtlingspolitik.“
KONTRASTE
„Warum haben Sie die Online-Durchsuchungen zugelassen?“

April 2007
Innenminister Schäuble stoppt die Online-Durchsuchungen. Vorläufig.
Ansonsten wird alles klein geredet. Staatssekretär Lutz Diwell, der die Dienstanweisung geschrieben hat, erklärt: Online-Durchsuchungen habe es doch kaum gegeben, „weniger als ein Dutzend Fälle“ insgesamt.

Wolfgang Neskovic (Die Linke), MdB, Parlamentarisches Kontrollgremium
Wie viele Fälle Tatsächlich eintreten, ist nicht die entscheidende Frage. Die entscheidende Frage ist, ist man bereit, sich n die rechtsstaatlichen Grundregeln zu halten oder nicht. Und das ist in diesem Fall nicht geschehen.

Der klammheimliche Besuch auf Ihrem privaten Computer droht auch weiterhin. Schäuble will sogar die Verfassung ändern, um das Recht auf heimliches Ausspähen zu bekommen. Und der Verfassungsschutz hat die technischen Fähigkeiten dazu.

Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte
„Das Schlimme ist, das der Politik die Achtung vor der Verfassung verloren gegangen ist. Wenn das Verfassungsgericht innerhalb der letzten Jahre 5 oder 6 Gesetze kippt, dann ist die Politik nicht demütig und sagt wir haben einen Fehler gemacht, sondern die Politik versucht die Gesetzeslage zu ändern und sie wieder absurden Optik der Welt anzupassen. Und das ist die verfassungsrechtliche Schweinerei, das ein Verfassungsgericht sagt, hier ist die Grundrechtsgrenze erreicht und die aktive Exekutive hat nichts anderes im Sinn, als die Gesetzeslage auf ihre Absurdität hin anzupassen. Das ist strafbarer Verfassungsmissbrauch. Das ist organisierte Kriminalität gegen die Verfassung.“

Schwere Vorwürfe.

Beitrag von Michael Beyer und Kay Walter

Gefunden unter: http://www.rbb-online.de/_/kontraste/bei...ag_5856727.html
1 12.05.2007 17:17 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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