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Zum Ende der Seite springen Gewerbe im Nebenerwerb
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B.R.
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Gewerbe im Nebenerwerb

Jetzt hatte ich Schwierigkeiten mit der Frage "Wird das Gewerbe im Nebenerwerb betrieben "im Gewerbe-Anmeldeformular.

In der Gewerbeordnung konnte ich dazu nichts finden. Deshalb habe ich bei den Behörden nachgefragt.

Das waren tatsächlich die ersten drei Anfragen:

Frage:
Wann wird ein Gewerbe im Nebenerwerb betrieben. Ich finde nichts in der Gewerbeordnung, was ein Gewerbe im Nebenerwerb sein soll .

1.Antwort, sehr grosse Kommune:
So etwas muss ja auch nicht in der Gewerbeordnung stehen. Die Antwort erschliesst sich von selber.

2. Antwort, grosse Kommune
Also, das ist so: Im Steuerrecht gibt es ein Hauptgewerbe und ein Nebengewerbe. Da müßten Sie mal da schauen, was da steht. In der Gewerbeordnung müßte eigentlich auch stehen, was ein Haupt- und was ein Nebengewerbe ist. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, wo das in der Gewerbeordnung steht.

3.Antwort, kleine Kommune
Also, das ist so: Es gibt eine Hauptbeschäftigung und eine Nebenbeschäftigung. Wie die genau abgegrenzt sind, kann ich Ihnen auch nicht sagen. Da muss ich meinen Vorgesetzten fragen.

Ich:
Was ist ein Gewerbe im Nebenerwerb. Ich kann dazu nichts in der Gewerbeordnung finden.
Vorgesetzter:
Was machen Sie denn jetzt ?
Ich:
Es geht mir nicht drum, was ich jetzt mache. Es geht darum, wo in der Gewerbeordnung steht, was ein Gewerbe im Nebenerwerb genau sein soll.
Vorgesetzter:
Irgendwo in der Gewerbeordnung steht das drin.
Ich:
Wo denn genau ?
Vorgesetzter:
Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Ich:
Wollen Sie etwa behaupten, dass ich der erste bin, der diese Frage stellt ?
Vorgesetzter:
Ja, die Frage hat bisher noch keiner gestellt. Die anderen haben ich alle im Vorfeld schlau gemacht.
Ich:
Wollen Sie jetzt etwa behaupten,
dass ich doof bin ?
Vorgesetzter:
Nein, das wollte ich damit nicht sagen.
Ich:
Ja, wie genau haben diese das denn festgestellt, in welchem Vorfeld genau ?
Vorgesetzter:
Das kann ich Ihnen auch nicht genau sagen, die haben sich halt im Vorfeld schlau gemacht.

Wie muss ich das denn jetzt verstehen ?
Variante 1:
Das ist selbsterklärend. Das kann halt jeder selber definieren, wie er gerade lustig ist.

Variante 2:
Das ist irgendwo im Steuerrecht geregelt.

Variante 3:
Das ist in irgendeinem Vorfeld geregelt.

__________________
B.R.
1 28.02.2023 17:07 B.R. ist offline E-Mail an B.R. senden Beiträge von B.R. suchen
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