Glücksspielgesetz: Neuer Entwurf, wieder Kritik |
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Glücksspielgesetz: Neuer Entwurf, wieder Kritik |
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Beim Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) hatte die Landesregierung bislang kein besonders glückliches Händchen. Ein erstes Gesetz, bei dem im Zweifel ein Losverfahren über die Schließung von Spielhallen entschied, fiel vor Gericht durch und musste nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg im Herbst 2017 zurückgenommen werden. Mitte 2019 präsentierte das Wirtschaftsministerium einen Neuentwurf. Doch auch dagegen gibt es Vorbehalte. Dies wurde am Freitag im Wirtschaftsausschuss des Landtages deutlich, wo Vertreter von Verbänden, Kommunen, Städten und Landkreisen, Suchtberatern sowie Spielhallenbetreibern darüber diskutierten.
as neue Gesetz sei zwar besser als der Vorgänger, hieß es da. Die Sozialverbände beklagen allerdings, dass das Gesetz weiter nicht ausreiche, um Spielsüchtige zu schützen und um junge Menschen vor Spielsucht zu bewahren. Beispiel Mindestabstand zu Schulen: Dieser betrage im neuen Gesetzentwurf nur 100 Meter, mindestens 500 Meter fordern dagegen Suchtberater. Auch die Kommunen kritisieren die Abstandsregelung und verweisen auf drohende Klagen.
Lob und Kritik von Automatenverbänden
Die Automatenverbände loben die im Gesetzentwurf vorgesehenen strikten Einlasskontrollen und möglichen Sperren für Spieler. Aber auch hier gibt es Kritik: Die Betreiber, die sich beim Schutz der Spieler engagieren, würden im Gegenzug keine Vorteile bei der Vergabe von Konzessionen haben. Zudem fordern die Automatenverbände längere Betriebserlaubnisse für Spielhallen. Wer eine Erlaubnis für eine Spielhalle bekomme, müsse diese dann - anders als im Gesetz vorgesehen - auch für zehn Jahre betreiben können, hieß es.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...ksspiel308.html
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14.01.2020 10:44 |
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