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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » GAUSELMANN online: >>www.sunmaker.com<< » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen GAUSELMANN online: >>www.sunmaker.com<< 8 Bewertungen - Durchschnitt: 7,758 Bewertungen - Durchschnitt: 7,758 Bewertungen - Durchschnitt: 7,75
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L.Duke L.Duke ist männlich
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GAUSELMANN online: >>www.sunmaker.com<<

www.sunmaker.com

"The 2010 Business Year"
Seite 47 - 50 (bzw. 51/79 - 54/79) des "The 2010 Business Year"

http://www.gauselmann.com/iogau/download/Webseiten/Homepage/Content/01%20%C
3%9Cber%20Uns/09%20Gesch%C3%A4ftsjahr/Business%20Year%202010.pdf


"Vvia the Isle of Man Gambling Commission (GSC)"Seite 50 (54/79):

https://www.sunmaker.com/service/impressum.xhtml
1 15.07.2011 13:52 L.Duke ist offline Beiträge von L.Duke suchen
Solon
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Meike
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Hallo Duke,

ich kann Deinen ersten link nicht öffnen, da dieser eine Registrierung fordert, kannst Du die Passage hier einstellen, von der Du ausgehst, dass die ltd zur Gauselmann Gruppe gehört?

------------------------

Das sind nette AGB, die man dort lesen kann:

"Sie verstehen, dass wir Ihnen keine Rechtsberatung hinsichtlich der Legalität der Nutzung der Website, der Gaming-Plattform oder der Services anbieten können. Es kann spezifische Gesetze in Ihrem Land, an Ihrem Wohnsitz oder dem Ort, von dem aus Sie auf die Website und die Gaming-Plattform zugreifen, geben, die das Online-Spiel und Online-Glücksspiel untersagen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Einhaltung Ihrer geltenden lokalen oder nationalen Gesetze sicherzustellen, bevor Sie ein Konto bei uns einrichten oder die Gaming-Plattform oder die Services nutzen.

Wir empfehlen Ihnen, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie ein Konto einrichten und/oder die Gaming-Plattform oder die Services nutzen, um sicherzustellen, dass die Nutzung selbiger keine Verletzung der für Sie geltenden Gesetze darstellt.

Sie sichern uns zu, dass Sie die Gaming-Plattform oder die Services nicht in einer Gerichtsbarkeit nutzen werden, die das Online-Spiel oder Online-Glücksspiel untersagt. Weiterhin sichern Sie uns zu, dass Sie die Gaming-Plattform oder die Services keinesfalls nutzen werden, wenn Sie Bürger einer Gerichtsbarkeit sind, welche ihren Bürgern die Teilnahme an Online-Spielen oder dem Online-Glücksspiel untersagt (ungeachtet des Aufenthaltsort des Bürgers)."


Wer Lizenznehmer der webside in Isle of Man ist, kann man hier nachlesen

http://www.gov.im/gambling/licensees/

Wer der director ist

http://www.linkedin.com/in/alexanderknopf

Alexander Knopf
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2 16.07.2011 04:25 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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dieter116
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@ Admin:

Bitte diesen Beitrag mit denen aus ??!? zusammenfassen .

----------------------------------

Einfach mal bei

www.casinoverdiener.com

als Suchbegriff ' merkur ' eingeben.
3 17.07.2011 07:58 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo zusammen,

ich spreche selten von "Situationskomik", wenn ich mir Geschäftsberichte durchlese, aber hier ist es, denke ich, berechtigt.

Auf Seite 49-50 des Geschäftsberichts kann man nachlesen, was so notwendig geworden sei, neben der Beteiligung bei in Deutschland illegal tätigen Sportwettvermittlern, wie Cashpoint, sich nun auch den virtuellen Glücksspielgeräten im Internet zu widmen.
Voller Stolz, so liest es sich heraus, hat "man" nun eine online-gambling-lizenz der Isle of Man.
- über welche Firma kann man nun nur anhand des Sonnenemblems spekulieren, denn auf der webside der Isle of Man ist der Name "Gauselmann" nicht als Lizenznehmer nachlesbar-



Und dann kann man auf Seite 64 nachlesen, dass man quasi zeitgleich im Rahmen der Expansion eine "Stiftung Kinderfamilien-Hilfe" geggründet hat,
für die Kinder, deren Eltern "temporär übertriebens Spielverhalten" zeigen.

Selten so etwas Kroteskes gelesen. - Früher gab es die Ablassbriefe und gewisse Parallelen vermag der Betrachter sicherlich nicht leugnen.-


Und bei einem muss ich anders und den anderen "Kritikern" von Suchthilfeeinrichtungen wirklich recht geben,
wenn sich dann noch Herrschaften von Hilfeeinrichtungen, wie die dort erwähnten GF des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Herford und
die GF des Caritasverbands für das Dekanat Minden "vermarkten" lassen, dann wird die Rolle dieser Einrichtungen äußerst unglaubwürdig.


Und dass man die Hand, die einen füttert nicht beißt, ist allgemein bekannt.


VG
Meike


P.S.: Und bevor "unser" Kommunikationsexperte Rosewood nun sicherlich wieder seine drei Standartsätze von den Feinden des gewerblichen Glücksspiels posten wird, lest Euch den Geschäftsbericht bitte durch und differenziert immer zwischen den in Deutschland legalen und den in Deutschland illegalen "Betätigungsfeldern".
4 19.07.2011 09:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Rosewood Rosewood ist männlich
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Ach Meike, muss man auf so viel Groteskes, ähh Verzeihung Kroteskes wirklich antworten. Hier benötigt man nicht einmal mehr Standardsätze.

Du hast übrigens vergessen, dass sich die Gauselmann Gruppe auch im Sportwettgeschäft in Italien engagiert. In Deutschland noch nicht legal (das Wettmonopol steht ja kurz vor dem Fall) aber in Italien nicht nur legal, sondern vom Staat auch so gewünscht. Ebenso wie die Betätigung von Sportwettanbietern wie Cash Point im Großteil in Europa völlig legal ist.

Warum sich ein international engagiertes Unternehmen nicht auch im Sportwettbereich im Ausland betätigen darf, wo dies legal und staatliche gewollt ist, bleibt das Rätsel der ewigen Gegner von Spielangeboten.

Was am Ende eine gemeinnützige Stiftung mit dem europäischen Sportwettgeschäft zu tun hat, bleibt wohl ebenfalls dein sehr konstruierter Versuch erfolgreiche Unternehmen zu diskreditieren.

Schreib doch mal der Gauselmann Gruppe und schlag denen vor, sie sollen zwei Geschäftsberichte machen, einen nur für deutsche Geschäftsaktivitäten und einen nur für internationale.

Auf jeden Fall geht dein Versuch fehl, hier etwas illegales zu konstruieren.

Dein, meines Erachtens, pathologischer Kreuzzug gegen bestimmte Unternehmen macht mir allerdings langsam Sorgen, aber auch hierfür gibt es sicher die entsprechende Hilfsangebote, man muss nur wollen!
5 19.07.2011 09:38 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
Meike
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Lieber Rosewood,

dass man sich bei so viel "Kommunikation" nicht mit den Kleinigkeiten der deutschen oder europäischen Rechtsprechung auseinander setzten kann,
bin ich mittlerweile von Dir gewöhnt.

Daher als "Hilfsangebot" ein Urteil von vielen gg. Cashpoint

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...aramfromHL=true

Ich muss also nicht "illegales konstruieren", sondern habe im Gegensatz von Dir den Vorteil, dass ich Gerichtsverfahren emotionslos folgen kann, um dann danach den Schluß zu ziehen, was als illegal oder legal abgeurteilt wurde.

Wenn sich eine Firmengruppe an Aktivitäten im Ausland beteiligt, die dort legal sind, ist mir das vollkommen egal, aber ich spreche hier von der Beteiligung an Aktivitäten, die hier in Deutschland illegal sind - siehe z.B. das o.a. Urteil, dass sich auf Deutschland bezieht-


Und wenn sich die im Geschäftsbericht erwähnten GF des Diakonischen Werks im Kirchenkreis Herford und
die GF des Caritasverbands für das Dekanat Minden "vermarkten" lassen von Unternehmen mit derartigen Geschäftsgebahren in Deutschland, so sollten dahin dann vielleicht die Mitglieder des Kirchenkreises, bzw. des entsprechenden Verbandes schreiben, denn die werden von diesen Menschen so vertreten.



Und da Du mal wieder eine so nette "Verlautbarung" ohne Quellenangabe zum Besten gegeben hast

"Ebenso wie die Betätigung von Sportwettanbietern wie Cash Point im Großteil in Europa völlig legal ist. "


Dann nenne mir doch mal bitte "den Großteil" der Länder in Europa wo Cashpoint angeblich legal Sportwetten anbieten darf.

Bin sehr gespannt!


VG
Meike
6 19.07.2011 10:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
jasper
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und gleich noch eine Alternative:

http://de.partycasino.com/td/monopoly_slot_partycasino_t_reg.htm
7 19.07.2011 11:26 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
lodermulch lodermulch ist männlich
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nein, der link ist was "eigenes" - ich glaube, da hat jemand (genau wie gauselmann) einfach die grafiken und symbole des weltweit bekannten monopoly-spiels lizensiert, um sie im casino-bereich verwenden zu dürfen.
8 19.07.2011 18:18 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
big franky big franky ist männlich
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Es ist schon sehr beachtlich wie verhalten bis überhaupt nicht die Aufstellerschaft auf das Gauselmannsche „Online-Casino“ reagiert.

Auch hier das typische Vogel Strauß Syndrom wenn es um Hersteller-Aufsteller geht. Steht ihr alle so hoch im Obligo, oder ist euch nicht klar das auch dieses „Online-Casino“ die „Kaufkraft“ unserer Kunden zusätzlich schmälern wird!

Auf der einen Seite predigt PG, mit unserem Geld, dass die Spieler vor illegalen Glücksspiel zu schützen sei und gleichzeitig nutz er das Internet für ein Glücksspiel in deutscher Sprache, was in Deutschland illegal ist.

Waren bzw. sind es nicht gerade diese „Online-Casinos“ und Industriespielhallen, die für den heutigen politischen Gegensturm auf uns Automatenaufsteller verantwortlich gemacht werden? Es kommt alles aus unseren „eigenen“ Reihen und es wird nur voller falscher Ehrfurcht zugeschaut!

Leute, dass ist ein riesen Skandal und Verrat der gesamten Aufstellerschaft.

Was wäre gewesen wenn eine Gruppe Oelaugen oder Teestuben- oder Wettbudenbetreiber solch ein "Online-Casino“ ins Netz gestellt hätte?

Für diese krankhafte Letagie meiner Branchenkollegen schäme ich mich, NEIN sie koxx mich langsam aber sicher an.
9 28.07.2011 14:15 big franky ist offline E-Mail an big franky senden Beiträge von big franky suchen
dieter116
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Wie ist es mit

www.Stargames.com

sieht ja sehr nach Novomatic aus.
10 31.07.2011 11:23 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
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Hallo zusammen,

nachdem Herr Gauselmann zuletzt noch im ZDF so sehr auf die anderen illegalen Anbieter von Glücksspielen im Internet mit dem Finger zeigte, sollte man
sich die Zahlungsmethoden und AGBs seiner online Spiele in Ruhe durchlesen:


Das ist schon sehr interessant wie hier dem Spieler auferlegt wird, was er so zusichern muss.

Die einzigen Länder, die offenbar entsprechend rigoros vorgehen, so dass der Anbieter einsieht, dass auch er Verpflichtungen hat, scheinen die USA und die Türkei zu sein."


War es das was Herr Gauselmann in seinem Sonntagmorgenredebeitrag meinte?


https://www.sunmaker.com/de/service-info...gsmethoden.html

"........Sie sichern uns zu, dass Sie die Gaming-Plattform oder die Services nicht in einer Gerichtsbarkeit nutzen werden, die das Online-Spiel oder Online-Glücksspiel untersagt. Weiterhin sichern Sie uns zu, dass Sie die Gaming-Plattform oder die Services keinesfalls nutzen werden, wenn Sie Bürger einer Gerichtsbarkeit sind, welche ihren Bürgern die Teilnahme an Online-Spielen oder dem Online-Glücksspiel untersagt (ungeachtet des Aufenthaltsort des Bürgers).

Ohne Beschränkung der Bedingungen dieses Paragraphen 5 akzeptieren wir keine Wetten aus den Vereinigten Staaten und der Türkei; dementsprechend sichern Sie zu, dass Sie kein Bürger in diesen Gerichtsbarkeiten sind und dass Sie die Gaming-Plattform oder die Services nicht nutzen oder darauf zugreifen werden, wenn Sie sich in einer dieser Gerichtsbarkeiten aufhalten............."






Richtig spannend sind die AGBS hier, wenn es um die Zahlungsströme geht

und hier mit Blick auf die Einzahlungsmöglichkeiten u.a. auch mittels ukash und paysafecard



-------------Wer das aktuelle Deutsche GWG kennt, weiß was ich meine. So viel zum Thema "Experte" von dem man immer wieder liest. -------------


Und nun glaubt man geldwäschepräventiv in seinen AGBs zu handeln

"........... Sie werden einen Anmeldungscode und ein Passwort für Ihr Konto auf der Gaming-Plattform erhalten. Um Betrug zu vermeiden, müssen Sie diesen Anmeldungscode und das Passwort geheim halten und dürfen diese Daten keinem Dritten zugänglich machen....
Der Name Ihres Kontos muss Ihrem richtigen, gesetzmäßigen Namen entsprechen und muss mit den Namen auf Kreditkarten oder anderen Zahlungsmethoden übereinstimmen, die Sie bei uns verwenden.

Sie dürfen keiner anderen Person oder Dritten die Nutzung Ihres Kontos erlauben..........


Um an Spielen um Echtgeld teilnehmen zu können, müssen Sie Echtgeld auf Ihr Konto einzahlen („Einzahlungen“). Einzahlungen werden nach tatsächlichem Eingang der Einzahlungen bei uns auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Ihre Einzahlungen und legitimen Gewinne (gemäß Begriffsdefinition „legitime Gewinne“ im folgenden Paragraphen) (gemeinsam „Ihr Guthaben“) werden treuhänderisch von uns auf Ihrem Konto gehalten. Wir sind keine Bank und es werden keine Zinsen auf Ihr Konto gezahlt; allerdings müssen wir zunächst alle Informationen erhalten haben, die wir von Ihnen zur Erfüllung des Anti-Geldwäsche-Gesetzes benötigen. Legitime Gewinne, die Ihnen zustehen, werden ausschließlich auf Ihr Konto eingezahlt................

Sie können jederzeit Abhebungen Ihres Guthabens beantragen, vorausgesetzt, dass alle von Ihnen auf Ihr Konto getätigten Einzahlungen von uns erhalten wurden und vorausgesetzt, dass wir dem zustimmen, dass alle von Ihnen beanspruchten Gewinne legitime Gewinne sind. Abhebungen Ihres Guthabens (gesamt oder teilweise) können nur durch Sie und durch dieselbe Methode und in derselben Währung erfolgen wie die von Ihnen getätigten Einzahlungen auf Ihr Konto. .................................

Für die Einzahlungen auf Ihr Konto müssen Sie die Dienstleistungen von dritten Zahlungsanbietern nutzen, einschließlich e-Wallet Anbietern, Anbietern von elektronischen Zahlungen und/oder Finanzinstitute (jeweils ein „dritter Zahlungsanbieter“). Wir müssen gleichfalls die Dienstleistungen eines dritten Zahlungsanbieters nutzen, um Ihr Guthaben an Sie auszuzahlen. Sie autorisieren uns hiermit, dritte Zahlungsanbieter damit zu beauftragen, Einzahlungen und Abhebungen auf Ihr Konto im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen durchzuführen. Sie müssen gesonderte Geschäftsbedingungen mit dem dritten Zahlungsanbieter hinsichtlich der Dienstleistungen eingehen, die dieser dritte Zahlungsanbieter für Sie in Verbindung mit Ihrem Konto bereitstellen wird („Geschäftsbedingungen von Dritten“). ............."



Da zeigt sich doch mal wieder was hinter blumigen Worten steckt

VG
Meike
11 21.07.2013 09:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
chwebber chwebber ist männlich
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Ich habe mir das Sunmaker Casino mal genauer angeschaut und es macht auf mich einen seriösen Eindruck, ebend genau weil die "Gauselmänner" wohl dahinter stecken. Ein interessantes Video und mehr Informationen habe ich hier gefunden: http://www.online-casino.de/sunmaker/ Vorteile und Nachteile von Spielotheken und Online Casinos wie Sunmaker werden verglichen.

Lg

Christian
12 20.03.2015 07:31 chwebber ist offline E-Mail an chwebber senden Homepage von chwebber Beiträge von chwebber suchen
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jaja..... einen tag vor dem artikel im spiegel taucht hier jemand mit null beiträgen
auf und preist die seriosität der gauselmänner.

dass unser alter "freund" mario jetzt in der nächsten zeit am rotieren ist - logisch,
war zu erwarten. aber derart durchschaubar? ich muss doch bitten...
13 22.03.2015 21:52 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
BrainTopping BrainTopping ist männlich
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Ein paar Monate nach diesem Fred, am 28.11.2011, gabs bei Sun.gaming einen Direktorenwechsel.


Auch interessant: Die Direktorenwechsel am 23.12.2013 bei drei Unternehmen.

Zufälle gibts!

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von BrainTopping: 30.08.2018 22:14.

14 30.08.2018 22:07 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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