Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
Solon
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Solon
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kbf
Eroberer
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Interessant. Nun stelle ich mir die Frage, ob es noch zur Veröffentlichung von Bauartzulassungen nach der TR 5.0 light kommen wird? Möglicherweise auch welche von Novomatic?
Schließlich werden die Bauarten erst in die Zulassungsdatenbank aufgenommen, wenn die Zulassungsbelege abgerufen wurden. Und nicht schon dann, wenn das Bauartmuster zugelassen wurde. Zudem sind die Bauartnummern 4024 bis 4032 (noch) nicht in der Datenbank aufgeführt.
Weiß jemand mehr? Möglicherweise durch die Produktankündigungen der Hersteller. Danke!
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3
01.02.2018 20:13 |
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gmg
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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MOIN kbf,
es werden keine TR 5.0 light GSG-Zulassungen mehr veröffentlicht werden können, da alle zugelassenen Bauarten TR 5.0 light veröffentlicht worden sind.,
Grüße
__________________ gmg
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4
02.02.2018 07:03 |
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walterf
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Zitat: |
Original von gmg
MOIN kbf,
es werden keine TR 5.0 light GSG-Zulassungen mehr veröffentlicht werden können, da alle zugelassenen Bauarten TR 5.0 light veröffentlicht worden sind.,
Grüße |
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Guten Morgen @gmg
jetzt werden ja 5.1 (light) und 5.2 (heavy) vom Großhandel angeboten.
Darf ich denn als Aufsteller nach dem Stichtag 10.Nov.2018 die Lightversionen noch betreiben?
Der Handel und der neueste Newsletter von adp behaupten ja!
Gruß
W.
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5
02.02.2018 11:26 |
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sunrise
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Zitat: |
Original von walterf
jetzt werden ja 5.1 (light) und 5.2 (heavy) vom Großhandel angeboten.
Darf ich denn als Aufsteller nach dem Stichtag 10.Nov.2018 die Lightversionen noch betreiben?
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Eindeutige Antwort: Ja.
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6
02.02.2018 12:47 |
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gmg
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Zitat: |
Original von walterf
Zitat: |
Original von gmg
MOIN kbf,
es werden keine TR 5.0 light GSG-Zulassungen mehr veröffentlicht werden können, da alle zugelassenen Bauarten TR 5.0 light veröffentlicht worden sind.,
Grüße |
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Guten Morgen @gmg
jetzt werden ja 5.1 (light) und 5.2 (heavy) vom Großhandel angeboten.
Darf ich denn als Aufsteller nach dem Stichtag 10.Nov.2018 die Lightversionen noch betreiben?
Der Handel und der neueste Newsletter von adp behaupten ja!
Gruß
W. |
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Also in dem Newsletter wird doch durch die Firma Gauselmann geschrieben, dass diese Geräte eine "behördliche Erlaubnis" durch die PTB bis Jan / Feb. 2021 hätten.
Damit ist Deine Frage beantwortet??
Zitat on
"Bei diesen Geräten können sich die Spieler zunächst sanft an die neuen Spielrestriktionen gewöhnen."
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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7
02.02.2018 15:35 |
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walterf
Routinier
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mir geht es allerdings nur um die Einschätzung der steuerlichen Seite.
Sind die Prüfer auch damit einverstanden bei einer großen BP wenn man mit dieser Lightversion in eine Prüfung kommt?
Oder werden grundsätzlich nach November 2018 bei einer Betriebsprüfung ,wie früher mal gmg sagte,
nur noch die heavy Geräte anerkannt.
Nur darum geht es mir!
Nochmal, werden die Lightgeräte steuerlich anerkannt.
Oder gibt es damit steuerliche Probleme?
Kann ich die aufstellen oder nicht.
Ich frage nur nach der Steuerseite nicht nach der Zulassung, das ist mir bekannt!
Gruß
w.
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8
03.02.2018 00:00 |
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sunrise
Routinier
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Zitat: |
Original von walterf
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mir geht es allerdings nur um die Einschätzung der steuerlichen Seite.
Sind die Prüfer auch damit einverstanden bei einer großen BP wenn man mit dieser Lightversion in eine Prüfung kommt?
Oder werden grundsätzlich nach November 2018 bei einer Betriebsprüfung ,wie früher mal gmg sagte,
nur noch die heavy Geräte anerkannt.
Nur darum geht es mir!
Nochmal, werden die Lightgeräte steuerlich anerkannt.
Oder gibt es damit steuerliche Probleme?
Kann ich die aufstellen oder nicht.
Ich frage nur nach der Steuerseite nicht nach der Zulassung, das ist mir bekannt!
Gruß
w. |
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Hallo Walter F.,
ich frage mich wie du überhaupt zu der Überlegung kommst, dass die Lightgeräte in einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden würden.
Diese Geräte sind zugelassen und wenn du deine regelmäßigen Ausdrucke lückenlos vorlegen kannst wird es da kein Problem geben.
Lightgeräte hat wohl fast jeder Aufsteller geordert. Nicht der fehlende Steuerstick wird da die Entscheidung bestimmen, sondern der Vorteil der fehlenden Spielerkarte und die damit verbundene Mehrfachbespielung ist ausschlaggebend für die hohe Orderzahl der Lightgeräte.
es grüßt sunrise
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9
03.02.2018 20:09 |
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kbf
Eroberer
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Zitat: |
Original von gmg
Also in dem Newsletter wird doch durch die Firma Gauselmann geschrieben, dass diese Geräte eine "behördliche Erlaubnis" durch die PTB bis Jan / Feb. 2021 hätten.
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Jenes Datum habe ich auch schon öfters gelesen. Allerdings wurden ja alle neue Zulassungen nach TR 5.0 gem. § 11 II 1 SpielV auf 1 Jahr begrenzt. Hat die PTB den Herstellern nun signalisiert, dass sie Verlängerungsanträge bis zum oben genannten Datum genehmigen wird? Ich finde das Datum "Jan / Feb. 2021" nämlich weder in der Spielverordnung noch in den Zulassungen auf der Internetseite der PTB.
Ein Auslaufdatum in § 20 SpielV, wie es sie für die Geräte vor der TR 5.0 gibt, wurde für die Geräte nach TR 5.0 light ja gerade nicht eingeführt.
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10
03.02.2018 22:16 |
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dieter116
König
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omg
die Geräte haben 4 Jahre Laufzeit ab Erstzulassung, dass steht in der SpVO.
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11
04.02.2018 06:26 |
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walterf
Routinier
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Zitat: |
Original von sunrise
Hallo Walter F.,
ich frage mich wie du überhaupt zu der Überlegung kommst, dass die Lightgeräte in einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden würden.
Diese Geräte sind zugelassen und wenn du deine regelmäßigen Ausdrucke lückenlos vorlegen kannst wird es da kein Problem geben.
Lightgeräte hat wohl fast jeder Aufsteller geordert. Nicht der fehlende Steuerstick wird da die Entscheidung bestimmen, sondern der Vorteil der fehlenden Spielerkarte und die damit verbundene Mehrfachbespielung ist ausschlaggebend für die hohe Orderzahl der Lightgeräte.
es grüßt sunrise |
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Hallo sunrise,
ja, wie ich dazu komme?
Zu dieser Überlegung hat mich die 6.Verordnung zur Änderung der Spielverordnung verleitet.
Und hier §13 der geänderte Punkt 9a und da die Punkte a) bis e).
Treffen die alle auf die Lightversionen zu?
Gruß
w.
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13
05.02.2018 13:33 |
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Robby2479
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Genau das ist der Punkt....was die TR. 5.0 V 1 Geräte nicht erfüllen.
Und ich denke das wird Steuerrechtlich zu ganz ganz großen Problemen führen.
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14
05.02.2018 14:15 |
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walterf
Routinier
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Zitat: |
Original von Robby2479
Genau das ist der Punkt....was die TR. 5.0 V 1 Geräte nicht erfüllen.
Und ich denke das wird Steuerrechtlich zu ganz ganz großen Problemen führen. |
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Hallo Robby,
Kann es sein, dass es nicht nur steuerrechtlich zu Problemen kommt?
Denn immerhin stehen in der 6.Novelle Dinge, welche von den V1 Geräten nicht eingehalten werden können.
Soll heißen, wir haben hier erstmal ein rechtliches Problem der Geräte,
also Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen der SpVd.
und ein steuerliches, weil sich die Prüfer wohl
auf die Rechtslage berufen und nicht auf die Zulassung der PTB?
Gruß
w.
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15
06.02.2018 15:20 |
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Robby2479
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Zitat: |
Original von walterf
Zitat: |
Original von Robby2479
Genau das ist der Punkt....was die TR. 5.0 V 1 Geräte nicht erfüllen.
Und ich denke das wird Steuerrechtlich zu ganz ganz großen Problemen führen. |
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Hallo Robby,
Kann es sein, dass es nicht nur steuerrechtlich zu Problemen kommt?
Denn immerhin stehen in der 6.Novelle Dinge, welche von den V1 Geräten nicht eingehalten werden können.
Soll heißen, wir haben hier erstmal ein rechtliches Problem der Geräte,
also Nichteinhalten der gesetzlichen Bestimmungen der SpVd.
und ein steuerliches, weil sich die Prüfer wohl
auf die Rechtslage berufen und nicht auf die Zulassung der PTB?
Gruß
w. |
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Mal ganz Neutral betrachtet hätte für die Geräte nach TR. 5 V 1 nur bis zum 10.11.2018 eine Zulassung erteilt werden dürfen, da sie NICHT den Anforderungen der AKTUELLEN TR 5 entsprechen - Die V 1 Geräte müssten Um-bzw Nachgerüstet werden um ab dem 11.11.18 überhaupt die TR 5 zu erfüllen....
Und eins ist FAKT: Bei einer Prüfung wird sich auf die klare Rechtslage berufen- denn der Aufsteller ist in der Pflicht...
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16
06.02.2018 16:23 |
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sunrise
Routinier
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Zitat: |
Original von walterf
Zitat: |
Original von sunrise
Hallo Walter F.,
ich frage mich wie du überhaupt zu der Überlegung kommst, dass die Lightgeräte in einer Betriebsprüfung nicht anerkannt werden würden.
Diese Geräte sind zugelassen und wenn du deine regelmäßigen Ausdrucke lückenlos vorlegen kannst wird es da kein Problem geben.
Lightgeräte hat wohl fast jeder Aufsteller geordert. Nicht der fehlende Steuerstick wird da die Entscheidung bestimmen, sondern der Vorteil der fehlenden Spielerkarte und die damit verbundene Mehrfachbespielung ist ausschlaggebend für die hohe Orderzahl der Lightgeräte.
es grüßt sunrise |
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Hallo sunrise,
ja, wie ich dazu komme?
Zu dieser Überlegung hat mich die 6.Verordnung zur Änderung der Spielverordnung verleitet.
Und hier §13 der geänderte Punkt 9a und da die Punkte a) bis e).
Treffen die alle auf die Lightversionen zu?
Gruß
w. |
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Hallo Walter F.,
die Lightversionen haben nach meinem Wissen alle Vorgaben außer Finanzamtstick und Spielerkarte.
Damit ist doch § 13 a) bis e) eingehalten, oder steh ich da auf dem Schlauch?
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav...__1517938939185
es grüßt sunrise
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17
06.02.2018 18:56 |
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Rooobert
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Der Inhalt wurde wegen Verstoßes gegen die Forenregeln gelöscht.
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18
08.02.2018 11:37 |
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walterf
Routinier
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Genau das ist das Problem, der fehlende Stick, welcher wohl die unveränderlichen Daten enthält!
Und das ist in 5.1 nicht vorgesehen.
Du bist o.k. und ich will hier keinem auf den Geist gehen, aber lese bitte auch zwischen den Zeilen.
Warum zieht sich hier gmg in dieser Frage völlig zurück und warum gibt Dieter als Prüfer kein Tönchen von sich,
merkste was, hier ist der Wurm drin!
Gruß
w.
btw
den gelöschten Beitrag von Rooobert hätte ich gerne gelesen, gerne an mich als pm.
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19
08.02.2018 16:26 |
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Robby2479
Grünschnabel
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RE: Erste Bauartzulassung TR 5.0 heavy veröffentlicht |
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Um es mal auf den Punkt zu bringen ...Sicherheitsgutachten fürTR 5.0 V1 Geräte hin oder her....Es fehlt der Version kein Stick sondern die unveränderbare und gesicherte Datenaufzeichnung - Kannst du die nicht vorweisen wenn gefordert - brauchst du nicht auf die PTB Zulassung verweisen oder ein Sicherheitsgutachten.....FA wird dich gnadenlos Schätzen....aber das ist meine persönliche Meinung....Ich Frage mich sowieso was dieser Blödsinn mit V 1 und V 2 soll...Ich denke das sich dadurch die schwarzen Schafe nochmal bis 2021 so richtig die Taschen vollmachen können und es nicht dem angeblichen " sanften Übergang" gilt....Ich Frage mich auch warum eine Übergangszeit der TR 5.0 V1 Geräte gewährt wurde wenn die V 2 Geräte schon am Start stehen....Achja das war ja die Geschichte... das der Gesetzgeber dem Spieler, Handel und Herstellern die Möglichkeit gibt sich auf die neuen Bedingungen einzustellen..... Der Mitbewerber der V1 Geräte aufstellt ist klar im Vorteil zu den Aufstellern die V2 Geräte in den Hallen haben....Ein Schelm wer hier an Wettbewerbsverzerrung denkt..( Mehrfachbespielung weiterhin möglich).....Es geht ja darum den Gast langsam und sanft an die TR 5.0 V2 zu gewöhnen....Oder doch eher um sich einen Vorteil gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen??
Ich schau mal wie viele Geräte die TR 5.0 V1 Hersteller in den eigenen Hallen ab 11.11.2018 stehen haben......
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09.02.2018 15:45 |
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