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Zum Ende der Seite springen Verwaltung eigenen Vermögens - Gewerbe?
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nperl
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Verwaltung eigenen Vermögens - Gewerbe?

Hallo!
Ich habe eine Gewerbemeldung bekommen mit der Tätigkeit: Verwaltung eigenen Vermögens

Nach Rücksprache mit einem Kollegen, sowie in meiner Schulung gelernt und auch laut dem Landmann-Rohmer Kommentar würde ich nun sagen: kein Gewerbe!

Bei einer GmbH & Co.KG melde ich zum Beispiel die GmbH als juristische Person nicht gesondert an, sofern diese nur eigenes Vermögen der GmbH & Co KG verwaltet! Habe ich so gelernt und auch getan!

Das Finanzamt sagt aber die GmbH ist gewerbesteuerpflichtig. Nun gehe ich schwer davon aus, dass ich, wenn Gewerbesteuerpflicht besteht, ein Gewerbe dazu brauche und dies anmelden muss.

Nun war meine Überlegung: Ist es vielleicht so, dass sobald eine Kapitalgesellschaft gegründet wird diese auch als Gewerbe anzusehen ist?? Also liegt es an der Wahl der Rechtsform?

Beim Freiberufler ist es ja auch so. Ein Rechtsanwalt ist freiberuflich tätig, schließt er sich mit meheren als GmbH zusammen wird er ja auch gewerbesteuerpflichtig....

So nun bin ich mal gespannt, ob ich meine GmbH & Co KG´s im letzten Halbjahr falsch angemeldet habe oder nicht!

Vielen Dank im Voraus! (Leider bin ich ganz alleine mit dieser Frage bei mir im Amt) Danke
1 12.03.2007 14:12
Solon
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RE: Verwaltung eigenen Vermögens - Gewerbe?

ans andere Ende Deutschlands !

Bei der Einordnung, ob es sich um eine gewerberechtlich meldepflichtige Tätigkeit handelt, kommt es nur auf die Tätigkeit an, nicht auf die Rechtsform.
Wenn die Tätigkeit also lt. Gewerbeordnung von der Meldung ausgenommen ist (was hier der Fall ist), ist sie nicht meldepflichtig, egal ob von einer Einzelperson oder einer Firma ausgeübt.

Die steuerrechtliche Einordnung seitens des Finanzamtes mag da ja eine andere sein (ist ja sehr häufig der Fall), dass sind eben wieder die berühmten Fälle, wo Gewerberecht und Steuerrecht auseinanderdriften.

Eine Anwalts- oder Steuerberaterkanzlei wird ja gewerberechtlich auch nicht dadurch meldepflichtig, dass es eine eingetragen Firma, egal in welcher Rechtsform, ausübt.

Zu diesem Thema habe ich unter Boardsuche folgendes gefunden, was dieses Thema bereits behandelte guckst du hier
Das müsste auf jeden Fall weiterhelfen.

Freundliche Grüße aus Euskirchen

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bresgen: 13.03.2007 08:04.

2 12.03.2007 14:52 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
Solon
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nperl
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Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Wie man sieht bin ich ja noch ein absoluter Grünschnabel, aber was mir gar nicht in den Kopf will: ich habe kein Gewerbe im Sinne der GewO, aber Gewerbsteuer wird fällig??!?verwirrt
Ich dachte das Eine ist vom Anderen abhängig?

Da bekomme ich dann am Ende des Jahres von der Kollegin wieder eine wundervolle Liste, bei der Sie Gewerbesteuermessbescheide vom Finanzamt erhalten hat, aber kein Gewerbe bei mir angemeldet wurde! Das ist ja zum verzweifeln....

Ich brauche eine Schulung oder muss aufhören zu denken
3 12.03.2007 15:15
Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
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Die Einordnung des Finanzamtes, ob jemand Steuern zahlen muss, richtet sich nicht nach der Tatsache, ob die Tätigkeit gewerberechtlich meldepflichtig ist.
Ärzte, Steuerberater etc. müssen ja auch Steuern zahlen (hoffe ich jedenfalls ), ohne dass sie gewerberechtlich meldepflichtig sind.

Was die Liste der Kollegin angeht: nur Mut, nicht verzweifeln.
Mit solchen Bescheiden schlagen meine Kollegen von der Steuerabteilung auch hin und wieder hier auf. Auf den Bescheiden sind aber vom Finanzamt Schlüsselzahlen angegeben mit abgekürzten Tätigkeiten, so dass man anhand dieser Beschreibung meistens schon sehen kann, ob die meldepflichtig sind.

Ich sage dann immer: Kenne mer net, bruche mer net, fott damet (auf hochdeutsch: Kennen wir nicht, brauchen wir nicht, fort damit) großes Grinsen .
Meine Kolleginnen sind damit auch immer zufrieden.

Also weder eine Schulung noch das Einstellen des Denkens sind erforderlich.

__________________
 Weißnicht   Et kütt, wie et kütt !
4 12.03.2007 15:54 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
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Zitat:
Original von nperl
, aber was mir gar nicht in den Kopf will: ich habe kein Gewerbe im Sinne der GewO, aber Gewerbsteuer wird fällig??!?verwirrt
Ich dachte das Eine ist vom Anderen abhängig?

Ich brauche eine Schulung oder muss aufhören zu denken


Das eine ist nicht vom anderen abhängig.
Es sind zwei unterschiedliche Rechtsgebiete! Es werden in beiden zwar ähnliche Begriffe benutzt, diese erfahren jedoch eine andere Auslegung. Gewerberecht und Steuerrecht haben unterschiedliche Aufgaben. Berücksichtigt man den jeweiligen Gesetzeszweck ist die unterschiedliche Beurteilung gleichen Sachverhaltes auch logisch (ob es sinnvoll ist ist eine andere Frage)

Die Gewerbesteuerpflicht einer juristischen Person ergibt sich aus dem Gewerbesteuergestz (GewStG) § 2 Abs. 2.
In der Gewerbeordnung ist es jedoch -anders als im Steuerrecht- nicht vorgesehen, dass eine juristische Person qua Gesetzes zum Gewerbetreibenden gemäß GewO mutiert. Hier wird nach der ausgeübten Tätigkeit beurteilt.

Also zahlt die Steuerberater GmbH Gewerbesteuer und unterliegt weiterhin nicht der Anzeigepflicht nach § 14.

Sofern bei Ihnen im Hause vorhanden: Zeitschrift Gewerbearchiv 1976 S.293 Dort findet sich eine brauchbare Erläuterung warum und weshalb die Unterschiede und auch die entsprechenden Urteile des BVerwG.
5 12.03.2007 16:02 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
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Also:

So ganz kann ich die Auffassung der Vorredner nicht teilen.

Vom Prinzip her ist es schon richtig, dass die Verwaltung eignen Vermögens keine Gewerbeausübung ist. Wenn hier das Beispiel der GmbH & COKG angeführt wird, dann wird zwar formal bei der GmbH der Gegenstand "Verwaltung eigenen Vermögens" genannt. Gewerberechtlich, dass ist nun schon etliche Male hier diskutiert worden, ist die GmbH der Gewerbetreibende. Sie führt also die Tätigkeiten aus, die vom Gesellschaftsrecht der GmbH & COKG zugeordnet werden. Folglich hat sich - aus Sicht der Gewerbemeldestelle - auch die Tätigkeit der GmbH geändert. Also, habe ich keine Tätigkeit mehr im Sinne des § 6 GewO und schon macht die Anmeldung wieder Sinn.

Eine GmbH als Rechtsanwalt, das wäre wohl der logisch Schluss aus den Ausführungen von nperl! Geht nicht, denn dazu müßte die GmbH Jura studiert haben. Die GmbH kann viele Tätigkeiten ausführen, auch unterstützend für die Rechtsanwälte, aber das Kerngeschäft, dass die Freiberuflichkeit ausmacht, das genau kann sie nicht ausführen.
6 12.03.2007 16:42 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
nperl
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100.000 - Dank!
Da hatte ich ja nochmal Glück und kann weiter verfahren wie bisher...

Da habe ich heute anständig was gelernt großes Grinsen großes Grinsen

Schönen Feierabend!
7 12.03.2007 17:00
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Zitat:
Original von pmcolonia
Also:

So ganz kann ich die Auffassung der Vorredner nicht teilen.


Eine GmbH als Rechtsanwalt, das wäre wohl der logisch Schluss aus den Ausführungen von nperl! Geht nicht, denn dazu müßte die GmbH Jura studiert haben. Die GmbH kann viele Tätigkeiten ausführen, auch unterstützend für die Rechtsanwälte, aber das Kerngeschäft, dass die Freiberuflichkeit ausmacht, das genau kann sie nicht ausführen.


Und wieso gibt es dann so viele Steuerberater GmbH´s?

ja, die Anwälte organisieren sich eher in Sozietäten oder in Bürogemeinschaften.

nperl ging es zunächst um die unterschiedliche Beurteilung gleicher Sachverhalte in den unterschiedlichen Gesetzesbereichen Gewerberecht / Gewerbesteuerrecht.
8 12.03.2007 22:34 4X4 ist offline E-Mail an 4X4 senden Beiträge von 4X4 suchen
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