EU-Gericht nimmt Behörden bei Glücksspiel-Ermittlungen in die Pflicht |
räubertochter
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EU-Gericht nimmt Behörden bei Glücksspiel-Ermittlungen in die Pflicht |
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Gerichte müssen nicht von sich aus tätig werden – Urteil zu Oberösterreich Luxemburg/Brüssel – Bei Verstoß gegen das staatliche Glücksspielmonopol ist es die Aufgabe der Behörden, entsprechende Rechtfertigungsgründe vorzubringen. Dies hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg auf Anfrage des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich entschieden. Die nationalen Gerichte können zwar verpflichtet sein, die notwendigen Maßnahmen zur Förderung von Beweisen zu ergreifen. Die Gerichte seien aber nicht verpflichtet, anstelle der Behörden die Rechtfertigungsgründe vorzubringen, urteilten die EuGH-Richter. Konkret hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich in dem Fall (C-685/15) darüber zu entscheiden, ob die Landespolizeidirektion zu Recht wegen Verstoßes gegen das staatliche Glücksspielmonopol eine Reihe von Automaten in Wels und Linz beschlagnahmt und Geldstrafen verhängt hat. Das Landesverwaltungsgericht wollte geklärt wissen, ob die Strafbehörde den Verstoß gegen das Glücksspielmonopol nachweisen muss oder ob das Gericht von Amts wegen von sich aus Ermittlungen und Beurteilungen vornehmen muss. Der EuGH hat bereits in einem früheren Fall (Urteil Pfleger C-390/12 von 2014, Anm.) entschieden, dass der freie Dienstleistungsverkehr in der EU einer nationalen Regelung wie der österreichischen für den Betrieb von Glücksspielautomaten entgegensteht, sofern nicht wirklich das Ziel des Spielerschutzes oder der Kriminalitätsbekämpfung verfolgt wird. Dies erfordere ein kohärentes und systematisches Vorgehen des Staates, hatte der EuGH festgehalten.
http://derstandard.at/2000059263619/EU-G...-in-die-Pflicht
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15.06.2017 09:08 |
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