Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
h.kern
Grünschnabel
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Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
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Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine ukrainische Firma an zu melden?
Danke und schönes Wochenende
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1
18.09.2015 10:41 |
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Solon
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Franzose
Doppel-As
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RE: Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
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Ein freundliches Hallo aus dem Oderbruch!!!
Entscheidend ist in einem solchen Fall (also Anmeldung durch einen Nicht-EU-Ausländer), ob dieser eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung ohne Auflagen hat, also in der Folge auch eine selbständige Tätigkeit ausüben darf. Wenn diese vorliegt (kann man aus dem Reisepass entnehmen), dann gelten die gleichen Regelungen wie auch für deutsche Staatsbürger. Anders wäre es, wenn diese Aufenthaltsgenehmigung als Auflage enthält, dass keine selbständige Tätigkeit ausgeübt werden darf, oder aber nur für Studien- oder Ausbildungszwecke erteilt wurde.
Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrer zuständigen IHK (Bereich Existenzgründung/Unternehmensförderung) diesbezüglich in Verbindung zu setzen.
Darüber hianus finden Sie z.B. auch auf der Internetseite der IHK Rostock eine entsprechende Ausarbeitung, die Ihnen da bestimmt weiterhilft.
Bei Bedarf kann ich Ihnen diese auch per Email schicken.
Ansonsten schönen Restarbeitstag noch und immer getreu dem Motto "das Glas ist immer halbvoll",
__________________ Franzose
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2
21.09.2015 14:24 |
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Solon
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Franzose
Doppel-As
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RE: Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
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Eins noch,
in dem schon erwähnten Merkblatt der IHK Rostock finden Sie auch Aussagen zum Verfahren bei der Anmeldung ausländischer juristischer Personen.
Freundliche Grüße, der
__________________ Franzose
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3
21.09.2015 14:49 |
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h.kern
Grünschnabel
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Themenstarter
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RE: Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
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Danke für die Info und Grüße
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4
22.09.2015 08:04 |
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Franzose
Doppel-As
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RE: Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
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Guten Morgen, Frau Kern
und nix zu danken, gerne geschehen!
Ich schick Ihnen mal das Merkblatt der IHK Rostock per Email rüber, dass iss kurz und knackig abgefasst.
Einen möglichst stressfreien "schladi" noch und freundliche Grüße aus dem Oderbruch, der
__________________ Franzose
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5
22.09.2015 10:21 |
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Stadt Kassel*Fricke
König
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RE: Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
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aus Nordhessen!
@ Franzose:
Danke für die Informationen. Damit Sie nicht noch mehr E-Mails versenden müssen, habe ich die Hinweise der IHK Rostock als Verknüpfung hier hinterlegt.
@all:
Die Hinweise kann man sich auch als PDF-Merkblatt herunterladen (siehe Symbol am Ende des IHK-Beitrags).
Grüße aus Nordhessen
__________________ Ratschläge, Hinweise und Empfehlungen sind unverbindlich und geben lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
Sie ersetzen nicht die Beratung durch eine (Fach-)Behörde oder eine*n Vertreter*in der rechts- oder steuerberatenden Berufe.
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6
22.09.2015 12:19 |
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BE-DE
Kaiser
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RE: Anmeldung eines ukrainischen Gewerebetreibenden |
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von der D...
supi, das Teil. Danke Frank und Franzose.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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22.09.2015 14:05 |
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Blackhunter
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und Hallo,
das Merkblatt ist echt super, kurz, knackig, verständlich
damit kann man arbeiten.
Danke
Verregnete Grüße aus dem
Main-Taunus-Kreis
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8
22.09.2015 14:33 |
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