ich hab hier ein verzwicktes Problem und hoffe das ihr mir weiter helfen könnt.
Mich erreichte eine GewA1 eines e.V. welcher unter anderem darauf aus ist 34c-Geschäfte an seine Mitglieder zu vermitteln. Der Verein ist bereits im VR eingetragen.
Im gleichen Atemzug kam der entsprechende Antrag zum 34c.
Ist eine solche Tätigkeit als Verein möglich bzw. erlaubt?
Wenn ja, wen prüfe ich im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung? (nur den Präsidenten oder den gesamten Vorstand?)
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiter helfen....
wir haben hier die gleiche Thematik. Ein e.V. beantragt die Erlaubnis nach § 34 c GewO..
Nach Auskunft von unserem Regierungspräsidium wird der Verein durch Eintragung in das Vereinsregister zur "juristischen Person" und kann gewerblich tätig werden; d.h. der Verein benötigt für sich eine Erlaubnis nach § 34 c GewO. Die Zuverlässigkeitsprüfung haben wir bei der Präsidentin durchgeführt.
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