dieter116
König
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Wie ich heute gehört habe, wird die Spielerkarte bereits in Hallen getestet. ( Leverkusen)
Spielgerät ist Monopoly. ( Augsburg lässt grüssen )
Zur Zeit wird nur von der Aufsicht das Spielgeld aufgebucht, später sollen auch Gewinne auf die Karte gehen.
(So wurde es jedenfalls dem Spieler von der Aufsicht gesagt.)
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1
31.01.2011 17:47 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Quid pro quo ?
"Spielgeld" gekauft für Geld ?
Gewinne auf Karte aufbuchen?
Grüße
__________________ gmg
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2
31.01.2011 18:03 |
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Solon
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jasper
Kaiser
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Sind Geldspielgeräte nicht so zu bauen, dass sie vor unzulässigen Veränderungen geschützt sind?
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3
31.01.2011 18:54 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
diese "Testphasen" sollten doch mal durch die zuständige Polizeidienststelle überprüft werden.
Daher wäre es sinnvoll eine "Mitteilung" bei der Glücksspielsachbearbeitung im PP Köln ( die sind für Leverkusen zuständig) zu senden.
Gruß
Meike
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4
01.02.2011 07:13 |
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dieter116
König
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Ich hab das nur vom Hörensagen und wohne leider nicht in der Nähe um das selbst zu überprüfen.
Es soll eine Halle mit ' Casino ' im Namen sein, die gerade eröffnet ( möglicherweise auch umgebaut ) wird.
An dem Spielgerät soll ein separater ' Kasten' sein .
In diesen wird die Karte eingeschoben., diese soll ähnlich einer
Bankkarte sein, nur dicker.
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5
01.02.2011 07:57 |
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novocheatr
Eroberer
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Moin, was wird denn genau auf der Karte gespeichert, Euro oder Punkte? Ich nehme an es werden für 50 € 5000 Punkte gespeichert, damit hätte man das Buchen von Geld in Punkte umgangen.
Vielleicht weiß ja einer wie es genau funktionieren soll und postet hier mal.
Gruß
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6
01.02.2011 22:01 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo Dieter,
etwas genauer wäre klasse, gerne auch per PN
Gruß
Meike
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7
02.02.2011 06:15 |
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gmg
Foren Gott
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Hallo Dieter,
etwas genauer wäre klasse, gerne auch öffentlich.
Grüße
__________________ gmg
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8
02.02.2011 06:53 |
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dieter116
König
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Mehr weiss ich zur Zeit leider auch nicht.
Vielleicht wohnt jemand in der Nähe und kann es herausfinden.
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9
02.02.2011 07:55 |
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gmg
Foren Gott
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Die "spielerbezogenen Verlustbegrenzungen" sollen nicht durch die Verwendung dieser (angedachten) Karte als "Plastikgeld" realisiert werden.
§ 13 Abs. I Nr. 7 SpielV steht nicht zur Disposition.
Grüße
__________________ gmg
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10
02.02.2011 08:03 |
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dieter116
König
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Steht doch aber so im BMWI Bericht 6.3 (13).
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11
03.02.2011 11:36 |
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eszet
Tripel-As
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Zitat: |
Original von gmg
Für mich sind die Ausführungen auf S. 80 des BMWi Berichtes relevant.
Außerdem:
Mit dieser "Neudefinition" des Spiels:
1) Vorratshaltung im Geldspeicher wird von aktuell 25 € auf 10 € reduziert.
2) Jedes "gekaufte" Spiel kostet wieder - wie früher - 20 Cent pro Spiel.
3) Jedes dieser Spiele muß einzeln gestartet werden (damit entfällt die Vorglühfunktion; ein Umbuchen von Geld in Punkte findet nicht mehr statt; es gibt in diesem Bereich keine Punkte mehr.).
4) Im Bereich der gewonnenen Punkte können die bisherigen Funktionen des GSG (z.B. Autostart und höherer Spieleinsatz) genutzt werden. Gewonnene Punkte werden auf den Punktspeicher gebucht.
5) Werden gewonnene Punkte in Geld umgebucht, erfolgt eine sofortige Auszahlung des Betrages, der 10 € überschreitet.
6) Mit dem Restbetrag des Geldspeichers (=10 €) kann man wieder, wie unter Nr. 1 dargestellt, spielen.
7) Weiter möglich:
Bei der Spielpause erfolgt Zwangsumbuchung der gewonnenen Punkte auf den Geldspeicher und vollständige Auszahlung.
benötigen wird diese Spielerkarte nicht mehr.
Schon die Bespielung von 2 GSG gleichzeitig erscheint mir schwierig.
Die Bespielung von noch mehr GSG gleichzeitig dürfte nicht mehr funktionieren.
Grüße |
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Ich sehe zwei Szenarien für Problemspieler an den neudefinierten Geräten.
1. Spieler sitzt/steht mittig zwischen zwei Geräten und startet so schnell wie möglich die beiden Geräte abwechselnd.
2. Spieler läuft alle bespielten Geräte, z.B. 3 bis 12 , ab und startet in Rundläufen.
Szenario 1 wird deutlich häufiger zu beobachten sein.
Szenario 2 eher zu Beginn eines Besuchs in der Spielhalle
Grüße
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13
03.02.2011 15:10 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
ich sehe dabei nur zwei Szenarien
a) beim Wegfall der Autostarttaste werden wie früher kleine Plättchen vom Werk mitgeliefert, die man in den Tastenzwischenraum schieben kann, um sich seinen eigenen Autostart zu machen.
b) Spielerkarte = goldener Schlüssel = super Kundenbindungssystem = super zusätzliche Aufbuchungsmöglichkeiten = Möglichkeiten des unkontrollierbaren Geldtransfers zwischen unterschiedlichen Konzessionen.......
Gruß
Meike
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15
04.02.2011 06:42 |
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alfi1950
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Meike
Hallo zusammen,
ich sehe dabei nur zwei Szenarien
a) beim Wegfall der Autostarttaste werden wie früher kleine Plättchen vom Werk mitgeliefert, die man in den Tastenzwischenraum schieben kann, um sich seinen eigenen Autostart zu machen.
b) Spielerkarte = goldener Schlüssel = super Kundenbindungssystem = super zusätzliche Aufbuchungsmöglichkeiten = Möglichkeiten des unkontrollierbaren Geldtransfers zwischen unterschiedlichen Konzessionen.......
Gruß
Meike |
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Man braucht wirklich nicht viel nachforschen, auch hier läuft es wie folgt ab:
1. Patent
2. Gesetzesänderung
3. Feindliche Übernahme des Marktes
Der Patentinhaber wird dafür sorgen, dass sein Produkt auf den Markt kommt und sein Nutzungsrecht teuer vermarktet wird.
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16
26.02.2011 12:20 |
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Meike
Foren Gott
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17
26.02.2011 12:49 |
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alfi1950
Tripel-As
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DANKE Meike!
Sollte das ein Zufall sein, dass der Patentinhaber der Spielerkarte, Lutz Albrecht (BALLY WULFF), hier
http://www.................de
als einer "der Macher" der Spielverordnung auftaucht?
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18
20.03.2011 12:56 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo alfi,
beim Faktor Zufall sehe ich nur dies
http://www.hs-heilbronn.de/1837998/Analy...erZufallszahlen
Aber sobald der Faktor Mensch und die seit Jahrzehnten stattfindenden Besprechungsrunden mit den immer gleichen Teilnehmern Ausschläge geben, glaube ich an keinen Zufall!
Um "Fehlentwicklungen" ( ein beliebtes Wort im BMWI und bei der PtB)
zu vermeiden, gibt es eigentlich bundesweite Präventionsmodelle. Und bevor sich nun wieder jmd. entrüstet zeigt, für den der Hinweis, dass Prävention "Vorbeugung" heißt und keine Unterstellung ist.
U.a. gibt es das sogenannte Rotationsmodell, welches aber leider nicht so häufig im Bereich des Spielrechts angewandt wird. - Sonst gäbe es da vielleicht mal etwas frischen Wind, Leute, die die Urteils- und Beschlußlagen des bundesverwaltungsgerichts kennen und umsetzen usw.-
Dazu gibt es auch Berichte, wer wo in welchem Bereich dieses Rotationsprinzip anwendet, bzw. nicht einmal dem Bundesrechnungshof auf Nachfrage antwortet.
http://www.transparency.de/fileadmin/pdf...on_08-07-07.pdf
Da kann man u.a. auf Seite 25 nachlesen wie es beim BMWI mit der Personalrotation bestellt ist.
Gruß
Meike
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19
22.03.2011 08:01 |
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Carlo
Routinier
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Was spricht gegen eine Personalrotation beim BMWI und der PTB?
Jahrzehntelang die selben Entscheidungsträger in Schlüsselpositionen kann doch nur nach hinten los gehen.
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20
22.03.2011 13:48 |
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