Gewerbe nie ausgeübt - Steuer |
Shasa
Grünschnabel
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Gewerbe nie ausgeübt - Steuer |
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Ich habe 2010 ein Nebengewerbe angemeldet. Das Finanzamt hat sich nie bei mir gemeldet wg. Steuernummer oder so.
Kurz darauf folgte die Trennung von meinem Mann. Damit fielen alle Pläne ins Wasser und ich habe dieses Gewerbe nie ausgeübt.
2010 hat mein Ex noch die Steuerklärung gemacht. Das Gewerbe hat er nicht angegeben und ich habe auch nicht darüber nachgedacht.
Ich habe nun im Dezember rückwirkend für 2011 meine erste eigene Steuererklärung gemacht und eingereicht, dabei aber nicht mehr an das nie ausgeübte Gewerbe gedacht.
Durch eine Radiosendung bzgl. Steuern bin ich wieder daran erinnert worden und nun verunsichert.
Ich bin jetzt in der Zwickmühle, dass ich ohne Gewerbe nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet gewesen wäre, mit schon. Wie ist das nun, wenn ich eine Gewerbeanmeldung hatte, dieses Gewerbe aber nicht ausgeübt habe? Kriege ich dann jetzt Probleme mit dem Finanzamt wegen der jetzt erst abgegebenen Steuererklärung? Oder kann / muss ich ggf. dem Finanzamt gegenüber da nachträglich noch irgendwas erklären, um Problemen aus dem Weg zu gehen? Oder soll ich warten, ob/bis das Finanzamt nachfragt?
Zum Gewerbe:
Kann ich das u.U. nachträglich wieder abmelden, weil ich es nie ausgeübt habe? Wie lange rückwirkend geht das? Oder kann ich das bisher nicht ausgeübte Gewerbe mit der Begründung, dass ich es nie ausgeübt habe jetzt wieder abmelden? Welche Auswirkungen hat die Abmeldung gegenüber dem Finanzamt?
Vielen Dank für die Hilfe!
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1
10.01.2015 12:42 |
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Solon
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Taron-Arnsberg
Tripel-As
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RE: Gewerbe nie ausgeübt - Steuer |
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Ein Gewerbe bzw. dessen Aufgabe ist immer zum Zeitpunkt des Beginns oder zum Zeitpunkt der Aufgabe anzuzeigen.
Da bislang mit der Gewerbeausübung nicht begonnen wurde, wäre die Aufgabe des Gewerbes rückwirkend zum Anmeldezeitpunkt beim Ordnungsamt abzumelden (mit dem Hinweis, dass eine Gewerbeausübung nicht stattfand, dies sollte unten in Feld 27 der Abmeldung auch aufgeführt werden).
Streng genommen hat man diurch die bisherige Nichtabmeldung eine Ordnungswidrigkeit begangen, aber wir sind da eher großzügig.
Eine Gewerbeanmeldung allein bewirkt auch streng genommen keine steuerliche Zahllast. Wenn das FA sich bislang nicht gemeldet hat (z.B. mit einem steuerlichen Erfassungsbogen und ggfs. mit daraus folgendern Vorauszahlungen etc.), dann war auch alles ok.
Also: ruhig Blut....
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2
12.01.2015 11:26 |
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Solon
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Shasa
Grünschnabel
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Themenstarter
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Danke, danke. Das beruhigt mich etwas. Dann werde ich mal morgen zum Gewerbeamt marschieren und versuchen, das alles ins Reine zu bringen.
Gruß Shasa
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12.01.2015 12:16 |
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