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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » NovoLine mit neuer Soft- und Hardware » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen NovoLine mit neuer Soft- und Hardware 5 Bewertungen - Durchschnitt: 2,805 Bewertungen - Durchschnitt: 2,805 Bewertungen - Durchschnitt: 2,80
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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NovoLine mit neuer Soft- und Hardware

@ alle

Wie man dem beigefügten Link entnehmen kann, erhalten die NovoLine und NovoLine 2 Geldspielgeräte neue Software und neue Hardwarekomponenten.

Bis zum 01. 12. 2009 hat der Einbau der Hardwarekomponenten und die Neuaufspielung der Software zu erfolgen.

Link:
http://a00096.berlin.ptb.de/pls/portal/d....2/G-2028_1.PDF

Grüße

__________________
gmg
1 12.08.2009 15:50 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Meike
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Hallo gmg,

Gruß an alle,

hatte jmd eine Veröffentlichung gefunden betr. der CRC 32 Checksumme?

Auf diesen "Manipulationsschutz" , d.h. angebliche Sicherheit bei der Überprüfung, wurde doch in allen Bauartzulassungen "gesetzt".

Diese hat sich doch durch die aktuelle Praxis bestätigt, als "wirkungslos" dargestellt ?

Somit müsste doch in allen Bauartzulassungen "nachgebessert" werden, oder sieht dies jemand anders?


Wie wird nun von Seiten der SV bei den Nachprüfungen gem. § 7 SpielV geprüft?

Es ist nun mal eine logische Kette, dass deren Prüfung offensichtlich dann auch keine "Sicherheit" bringen kann, da diese sich auf die trügerische Sicherheit der CRC32 bezogen hatte.

Oder sieht dies ein SV anders, dann bitte erklären?

- Nun die Antwort von Herrn Noone, Herrn Weissleder und Herrn Uhlenberg können wir alle hier schon nachlesen, die unproblematische "Risikoanlayse" des TÜV Rheinland auch. Somit haben wir zwei Poole und es würde mich nun die schweigende Masse interessieren.-


Gruß
Meike
2 13.08.2009 10:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Hallo Meike !

NovoLine GSG BA 2028 wird jetzt nach MD 5 "gecheckt".
Nicht mehr nach CRC 32.

CRC 32 wurde doch hier auch problematisiert.
Es wird schon reagiert.
Man muß nur den 9. Nachtrag zum Zulassungsschein genau lesen.

Grüße

__________________
gmg
3 13.08.2009 12:14 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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smile Bin neu und habe erstmal gelesen...

Zitat:
Original von gmg
Hallo Meike !

NovoLine GSG BA 2028 wird jetzt nach MD 5 "gecheckt".
Nicht mehr nach CRC 32.

CRC 32 wurde doch hier auch problematisiert.
Es wird schon reagiert.
Man muß nur den 9. Nachtrag zum Zulassungsschein genau lesen.

Grüße


CRC MD5 SuperSicherChecksumme, egal was.

Rudi meinte vor etwa einem Jahr:===>

Ich habe einer Prüfung in echt beigewohnt und auch den Prüfer befragt. Roland kann uns da sicher auch noch mit Wissen bereichern.
Nun, die CRC-32 Checksumme wurde erfunden und vorwiegend genutzt, um einen Datenübertragungsweg mit zusätzlicher Prüfinformation zu versehen, um Verfälschungen an einem Datenpaket erkennen zu können (Folge: Wiederholung).
Das Verfahren ist nicht geeignet, um eindeutig Verfälschungen an einer Softwaredatei (Dateninhalt > 0,5 MB) nachweisen zu können. Es gibt Programme, die es erlauben Dateiinhalte unterschiedlichem Inhaltes zu erzeugen ohne die Länge der Daten (Größe des Programms) zu verändern und mit exakt gleicher CRC-32 Nummer. Diese Kenntnis herrscht nach meiner Einschätzung auch bei der PTB vor. Neuere Modelle (Bauarten) werden, wenn ich das richtig verstanden habe, bereits mit der MD5 Checksumme hinterlegt und überprüft. Hiermit kann das Vergleichsproblem zwischen Hinterlegung des Binärcodes bei der PTB und ausgelesener Software im zu prüfenden Spielautomaten technisch sauber abgehandelt werden.
Das ist aber technisch und rechtlich für das Ziel des Gesetzes nur die halbe Miete (wenn überhaupt).
Es wurde ja bereits zuvor erläutert, was los ist, wenn risikobereite Hersteller bzw. deren Softwareschmieden, es wagen den "ungewollten" Programmcode mit zu hinterlegen oder was sicher viel cleverer ist, den relevanten Programmcode extern in einem Bereich zu halten, der nur indirekt durch den hinterlegten Code nutzbar ist und der bei der Auslesung seitens des Gerätes in der Prüfung auch nicht mitgeliefert wird. Der Prüfer sagte mir, die Auslesesoftware, die er benutze, sei vom Hersteller. Was darf man da erwarten?
Da kann man sich das Gewissen zwar ruhig prüfen, aber eine gewisse Unruhe bleibt dann doch, zumal die Hersteller sicher auch Wege probieren (oder Fehler machen und Programmmodule "vergessen", die nur zum Test gedacht waren - gleich eine plausible Begründung, falls so etwas gefunden würde). Wie komme ich darauf, dass man mal was probieren könne?
Probiert wird momentan schon etwas in herstellernahen/eigenen Spielhallen, wo man bei geputzter Brille "Magie III" lesen kann. Wir Aufsteller bekommen Magie II als brandneu und ich glaube, das ist derzeit auch nur zugelassen.
Also vielleicht kann man ja die Gutwilligen mal dazu bekommen, wirklich einen schlüssigen, unabhängigen Prüfvorgang zu installieren, damit man weiß was hat und nicht nur ahnt was man nicht haben sollte.
Bei einem Kollegen aus Oldenburg habe ich jetzt zusätzlich einen Tipp erhalten, dass es wohl auch schon Prüfer geben soll, die selbst Spielhallenbetreiber waren oder sind oder enge Familienverpflechtungen in dieser Hinsicht haben. Sollte das zutreffen, scheint mir die Technik-Diskussion um Prüfsummen dann schon fast zweitrangig.
Ende der Ausführungen von Rudi===>

Zwei Dinge sind für mich bemerkenswert, aus dem Gelesenen:

1. Wer entscheidet aus welchem Umfang an Daten die Prüfsumme errechnet wird? Der Hersteller, sowohl im Umfang des Unveränderlichen als auch für das hinterlegte Muster bei der PTB also auch auf der Abnehmerseite der Prüfschnittstelle.

2. Prüfer, die selbst kein Interesse an diesen Dingen haben, weil sie sich selbst und Freunde prüfen und gleichzeitig im Spielbetrieb aktiv sind.

Diese Harmonie ohne Konsequenzen ist mir unheimlich.

Sonnige Grüße von der Weser
4 13.08.2009 15:39 GaulPauselman ist offline E-Mail an GaulPauselman senden Beiträge von GaulPauselman suchen
Meike
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Hallo "Gaul",

willkommen im Forum.

Du hast vollkommen recht mit Deiner Frage, es ist sicher absolut entscheidend

"Wer entscheidet aus welchem Umfang an Daten die Prüfsumme errechnet wird?"


Selbst wenn jetzt einzelne Bauartzulassungen und zukünftig alle nach MD5 "gecheckt" werden,
bleibt das "Scheunentor" offen, wenn u.a. nur Teile des Festplatteninhalts geprüft werden oder z.B.
der Dongleinhalt außen vor bleibt.


Gruß
Meike
5 13.08.2009 18:34 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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4. Nachtrag zum Zulassungsschein:
Verfristet zum 01. 12. 2009.


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Grüße

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6 18.08.2009 16:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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9. Nachtrag zum Zulassungsschein:
Verfristet zum 01. 12. 2009.



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Grüße

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siehe Anhang

Dateianhang:
pdf Löwen.pdf (51 KB, 348 mal heruntergeladen)
8 20.08.2009 15:41 Corleis ist offline E-Mail an Corleis senden Beiträge von Corleis suchen
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Verfristet zum 01. 12. 2009.

Novo-Line-Wall


Novo-Line-Wall-P


Grüße


Edit:
Hinweis an PTB
Im Änderungsfenster bei der BA 2049 bitte den "Eingabefehler" beim Datum ( bisher 20. 09. 2009 statt zutreffend 20. 08. 2009 ) - berichtigen.

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 21.08.2009 08:05.

9 21.08.2009 08:01 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Jeweils der 8. Nachtrag zum Zulassungsschein mit redaktioneller Änderung der Abbildung aus dem 7. Nachtrag.
Wie bisher verfristet zum 01. 12. 2009.

Novo-Line-Wall

Novo-Line-Wall-P

Grüße

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10 21.08.2009 11:26 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Verfristet zum 01. 12. 2009.

Novo-Line-2-Casino

Novo-Line-2-de-Luxe

Novo-Line-2-Wall-P

Damit ist Build 75 bei allen Geräten Novo Line und Novo Line II durch !

Grüße

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RE: Bin neu und habe erstmal gelesen...

ups, da hat also jemand übersehen die hinterür zum warenlager mit einem sicherheitsschloss zu versehen und wurde sogar gewarnt, dass sich zb mitarbeiter einen schlüssel nachmachen lassen könnten, um sich des nachts seelenruhig der waren, die keiner inventur unterliegen, zu bedienen.

denn genau das, was im dem text rot markiert ist, ist doch gerade bei novo aufgeschlagen, wenn ich mich nicht irre!!? und das wurde hier mehrmals kritisch diskutiert - und niemand hat tatsächlich etwas unternommen. weshalb? weil eh der spieler abgezockt wird und der ja nichts merkt und er auch niemals im nachhinein die information erhalten wird, dass er abgezockt wurde? denn zb die tagescodes sowie die systemfehler gehen lt der öffentlichen darstellung ja vollkommen zu lasten der armen aufsteller!!


Zitat:
Original von GaulPauselman
Zitat:
Original von gmg
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Ich habe einer Prüfung in echt beigewohnt und auch den Prüfer befragt. Roland kann uns da sicher auch noch mit Wissen bereichern.
Nun, die CRC-32 Checksumme wurde erfunden und vorwiegend genutzt, um einen Datenübertragungsweg mit zusätzlicher Prüfinformation zu versehen, um Verfälschungen an einem Datenpaket erkennen zu können (Folge: Wiederholung).
Das Verfahren ist nicht geeignet, um eindeutig Verfälschungen an einer Softwaredatei (Dateninhalt > 0,5 MB) nachweisen zu können. Es gibt Programme, die es erlauben Dateiinhalte unterschiedlichem Inhaltes zu erzeugen ohne die Länge der Daten (Größe des Programms) zu verändern und mit exakt gleicher CRC-32 Nummer. Diese Kenntnis herrscht nach meiner Einschätzung auch bei der PTB vor. Neuere Modelle (Bauarten) werden, wenn ich das richtig verstanden habe, bereits mit der MD5 Checksumme hinterlegt und überprüft. Hiermit kann das Vergleichsproblem zwischen Hinterlegung des Binärcodes bei der PTB und ausgelesener Software im zu prüfenden Spielautomaten technisch sauber abgehandelt werden.
Das ist aber technisch und rechtlich für das Ziel des Gesetzes nur die halbe Miete (wenn überhaupt).
Es wurde ja bereits zuvor erläutert, was los ist, wenn risikobereite Hersteller bzw. deren Softwareschmieden, es wagen den "ungewollten" Programmcode mit zu hinterlegen oder was sicher viel cleverer ist, den relevanten Programmcode extern in einem Bereich zu halten, der nur indirekt durch den hinterlegten Code nutzbar ist und der bei der Auslesung seitens des Gerätes in der Prüfung auch nicht mitgeliefert wird. Der Prüfer sagte mir, die Auslesesoftware, die er benutze, sei vom Hersteller. Was darf man da erwarten?
Da kann man sich das Gewissen zwar ruhig prüfen, aber eine gewisse Unruhe bleibt dann doch, zumal die Hersteller sicher auch Wege probieren (oder Fehler machen und Programmmodule "vergessen", die nur zum Test gedacht waren - gleich eine plausible Begründung, falls so etwas gefunden würde). Wie komme ich darauf, dass man mal was probieren könne?
Probiert wird momentan schon etwas in herstellernahen/eigenen Spielhallen, wo man bei geputzter Brille "Magie III" lesen kann. Wir Aufsteller bekommen Magie II als brandneu und ich glaube, das ist derzeit auch nur zugelassen.
Also vielleicht kann man ja die Gutwilligen mal dazu bekommen, wirklich einen schlüssigen, unabhängigen Prüfvorgang zu installieren, damit man weiß was hat und nicht nur ahnt was man nicht haben sollte.
Bei einem Kollegen aus Oldenburg habe ich jetzt zusätzlich einen Tipp erhalten, dass es wohl auch schon Prüfer geben soll, die selbst Spielhallenbetreiber waren oder sind oder enge Familienverpflechtungen in dieser Hinsicht haben. Sollte das zutreffen, scheint mir die Technik-Diskussion um Prüfsummen dann schon fast zweitrangig.
Ende der Ausführungen von Rudi===>

Zwei Dinge sind für mich bemerkenswert, aus dem Gelesenen:

1. Wer entscheidet aus welchem Umfang an Daten die Prüfsumme errechnet wird? Der Hersteller, sowohl im Umfang des Unveränderlichen als auch für das hinterlegte Muster bei der PTB also auch auf der Abnehmerseite der Prüfschnittstelle.

2. Prüfer, die selbst kein Interesse an diesen Dingen haben, weil sie sich selbst und Freunde prüfen und gleichzeitig im Spielbetrieb aktiv sind.

Diese Harmonie ohne Konsequenzen ist mir unheimlich.

Sonnige Grüße von der Weser
12 18.03.2015 05:58 BrainTopping ist offline Beiträge von BrainTopping suchen
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