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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe
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Puz_zle   Zeige Puz_zle auf Karte Puz_zle ist männlich
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Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe

Moin Moin aus Thüringen,

mit Urteil vom 18. Mai 2006 hat das VG Stuttgart entschieden, dass der Betrieb von sog. Automatenvideotheken zu werktäglich öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten gehört und damit gmäß dem landesrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz unteliegt = eine "Automatenvideothek darf an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden" wie es in der Pressemitteilung vom 22.06.2006 heißt:



__________________
Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
1 24.07.2006 15:41 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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Moin Moin aus Thüringen,

eine andere Auffassung hat das VG Freiburg in einem neueren Beschluss vertreten:

Zitat:
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen

Dem Betreiber einer Automatenvideothek hat das Verwaltungsgericht mit einem vor kurzem zugestellten Beschluss ( Beschl. v. 07.03.2007 - 5 K 311/07) vorläufigen Rechtsschutz gewährt.

Die Stadt Achern hatte ihm sofort vollziehbar den Betrieb seiner Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen untersagt. Das Verwaltungsgericht stellte die aufschiebende Wirkung seines dagegen erhobenen Widerspruchs wieder her.
Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, die Erfolgsaussichten des Widerspruchs seien zumindest offen. Es sei nämlich fraglich, ob der Betrieb der Automatenvideothek tatsächlich im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes eine „öffentlich bemerkbare Arbeit“ darstelle, „die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“, wie dies die Behörde mit ihrer Verfügung annehme.
Sonn- und Feiertage dienten der Erholung in einer Atmosphäre der äußeren und inneren Ruhe frei von werktäglicher Hektik und Geschäftstätigkeit. Der Betrieb einer Automatenvideothek widerspreche dieser Zielsetzung nicht, sondern diene gerade an Wochenenden und Feiertagen der Erfüllung eines Freizeitbedürfnisses, das sich z.B. je nach Wetter oder dem Inhalt des Fernsehprogramms auch spontan ergeben könne. Ein automatisierter Verleih sei wohl ebenso wenig störend wie etwa die allseits akzeptierte Benutzung von Geldautomaten an Wochenenden. Ein solcher Betrieb werde in der Regel nicht als eine störende werktägliche Arbeit angesehen und stoße nicht auf kritische Aufmerksamkeit. In einigen Bundesländern sei ein feiertäglicher Betrieb von Automatenvideotheken sogar ausdrücklich gesetzlich zugelassen. Eventuellen Missständen z.B. durch parkende Autos, die auch an Werktagen auftreten, sei ordnungs- und baurechtlich zu begegnen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde eingelegt werden.


Quelle: Pressemitteilung des VG vom 16.03.2007

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2 16.03.2007 18:06 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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BayVGH - Urteil vom 26.04.2007

Auch der BayVGH geht mit Urteil vom 26.04.2007 - Az. 24 BV 06.324 - davon aus, dass in Bayern sonn- und feiertags die Automatenvideotheken betrieben werden können.

Weiter: siehe Pressemitteilung vom 08. Mai 2007 >

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3 08.05.2007 14:24 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: BayVGH - Urteil vom 26.04.2007

Hallo aus Hückeswagen,

auch in NRW wird derzeit der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen als nicht rechtswidrig angesehen. Ein entsprechender Erlass unseres Innenministeriums vom 27.03.07 ging hier letzte Woche ein. Hauptargumente:
  • keine öffentlich bemerkbare Arbeit, da kein Personaleinsatz
  • Ausleihen von Filmen ist Freizeitgestaltung, vergleichbar mit der Nutzung von Geldautomaten oder Warenautomaten
  • Automaten sind nicht geeignet, die äußere Ruhe des Tages zu stören
Schöne Woche noch wünschtRoland Kissau
4 08.05.2007 15:16 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
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RE: BayVGH - Urteil vom 26.04.2007

Eine Frage rein interessenhalber:
Dürfen denn in Euren Bundesländern Videotheken sonntags nicht öffnen?

Gruß
A. Thien
5 08.05.2007 15:21 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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RE: BayVGH - Urteil vom 26.04.2007

Hallo nach Niedersachsen,

in NRW ist der Betrieb einer "normalen" (Personal-)Videothek an Sonn- und Feiertagen in der Tat nicht erlaubt, da (Zitat des Erlasses des IM vom 27.03.07) der Betrieb von Personalvideotheken nicht mit § 3 Feiertagsgesetz NW vereinbar ist, da das gewerbliche Verleihen von Medien durch Personen Arbeit im Sinne der Vorschrift darstellt und auch die Ausnahmegenehmigung des § 4 FTG nicht einschlägig ist.
Dafür dürfen nach unserem neuen Ladenöffnungsgesetz diverse andere Waren durchaus an Sonn- und Feiertagen von Verkäufern feilgeboten werden.
Aber so ist nun mal die Rechtslage.

Schöne Woche noch wünscht

Roland Kissau
6 08.05.2007 16:00 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
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Hallo aus Sachsen,

nach meinem Kenntnisstand ist bei uns nach wie vor
die Öffnung von Automatenvideotheken als auch
von „normalen“ Videotheken an Sonn- und Feiertagen
nicht gestattet.
Dazu sind besonders im Jahr 2006 einige Urteile ergangen; so

Landgericht Dresden vom 10.01.2006 – AZ: 42 0O 0332/05
„Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, im
geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken für
die Öffnung einer Automatenvideothek an Sonntagen
und/oder gesetzlichen Feiertagen ohne Genehmigung
zu werben oder entsprechend einer Automatenvideothek
an Sonntagen und/oder gesetzlichen Feiertagen geöffnet
zu halten.“

SächsOVG - Beschluss vom 13.02.2006 – AZ: 3 BS 4/05
„Untersagung eines sonntäglichen Videoverleihs; Antrag
nach § 80 Abs. 5 VwGO“

Gruß
LupGewerbe
7 09.05.2007 15:35 LupGewerbe ist offline E-Mail an LupGewerbe senden Beiträge von LupGewerbe suchen
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Also, das wundert mich ja nun ehrlich ein bisschen. Bislang habe ich immer gedacht, wir wären nach Bayern das "katholischte" Bundesland, aber bei uns dürfen Videotheken gem. § 4 Abs. 3 NFeiertagsG an Sonntagen und an staatlich anerkannten Feiertagen ab 13.00 Uhr öffnen.

Viele Grüße
A. Thien
8 09.05.2007 15:45 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
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Automatenvideotheken



ich bin neu im Forum und habe auch gleich eine Frage zum Thema Automatenvideotheken:

Hat von Ihnen jemand schon eine Verfügung verfasst, die wir evtl. als Muster nutzten können? Bei uns im Stadtgebiet hat eine Automatenvideothek auch Sonn- und Feiertags geöffnet, das würden wir nun gerne untersagen.

Vielen lieben Dank vorab
Grüße aus Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg
S. Rausch

Danke

__________________
S. Rausch
9 09.05.2007 16:34 Rausch ist offline Beiträge von Rausch suchen
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe

Oh, da haben sich Fehler eingeschlichen: "nutzen" und "sonn- und feiertags"

__________________
S. Rausch
10 09.05.2007 16:59 Rausch ist offline Beiträge von Rausch suchen
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@ Frau Thien:
Ich muss sagen, dass ich auch ziemlich überrascht bin. MV hat sein Sonn- und Feiertagsgesetz auch dahingehend geändert, dass bis auf wenige Feier- und Trauertage die Videotheken ab 12 Uhr geöffnet sein dürfen.

@ Frau Rausch:
Damit kann ich Ihnen leider nicht dienen. Bei uns hat immer ein Bußgeldverfahren genügt.

@Herr Kissau:
Zitat:
Dafür dürfen nach unserem neuen Ladenöffnungsgesetz diverse andere Waren durchaus an Sonn- und Feiertagen von Verkäufern feilgeboten werden.

Damit zeigt sich mal wieder die unendliche Weisheit der Gesetzgebung!

__________________
Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
11 10.05.2007 10:25 TinoHST ist offline E-Mail an TinoHST senden Homepage von TinoHST Beiträge von TinoHST suchen
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Vielen Dank TinoHST. Dann werde ich es auch erstmal mit nem Bußgeldverfahren versuchen. Vielleicht sind wir ja auch damit erfolgreich.

Grüßle
S. Rausch

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S. Rausch
12 10.05.2007 13:59 Rausch ist offline Beiträge von Rausch suchen
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe

Hallo nochmal aus Sachsen,

Tja Frau Thien und Herr TinoHST - die Sachsen sind
immer für eine Überraschung gut.

Frau Rausch:
Mit einer Musterverfügung kann ich auch nicht
dienen. Aber -

Ausgangspunkt für den Beschluss des SächsOVG vom
13.02.2006 war eine Verfügung der Stadt Chemnitz
vom 26.09.2003. Wenn Sie sich dorthin wenden,
können Ihnen die Kollegen vielleicht behilflich sein.

Gruß
LupGewerbe
13 10.05.2007 17:27 LupGewerbe ist offline E-Mail an LupGewerbe senden Beiträge von LupGewerbe suchen
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RE: BayVGH - Urteil vom 26.04.2007

Zitat:
[i]auch in NRW wird derzeit der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen als nicht rechtswidrig angesehen.

In Ba-Wü schon.

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Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
14 10.05.2007 18:22 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe

Moin Moin aus Thüringen,

Zitat:
Original von LupGewerbe
Ausgangspunkt für den Beschluss des SächsOVG vom
13.02.2006 war eine Verfügung der Stadt Chemnitz
vom 26.09.2003. Wenn Sie sich dorthin wenden,
können Ihnen die Kollegen vielleicht behilflich sein.


Warum in die Ferne schweifen ...? Die Heilbronner Kollegen haben bereits die Verbotsverfügung nach baden-württembergischen Recht schon erfolgreich beim VG Stuttgart "verteidigt" - siehe Link zur Pressemitteilung des VG am Anfang dieses Threads oder im Urteil >

@Sigi2910
Dazu noch eine passende Info aus dem Ba-Wü-Landtag >

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15 10.05.2007 18:42 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Automatenvideotheken

Zitat:
Original von Rausch
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Auch bei uns hat wohl eine Automatenvideothek sonntags geöffnet. Erster Schritt bie uns : Bußgeld. Wenn das ncihts fruchtet, werden wir wohl verwaltungsrechtlich vorgehen. Falls das zum Tragen kommt, werde ich an Euch denken.

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Siegbert Morlock


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16 11.05.2007 08:50 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe

Zitat:
Original von Puz.zle
@Sigi2910
Dazu noch eine passende Info aus dem Ba-Wü-Landtag >


Danke

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Siegbert Morlock


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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Sigi2910: 11.05.2007 10:16.

17 11.05.2007 09:06 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe

Wow, vielen herzlichen Dank für die ganzen Infos. Das Forum ist echt super.

Grüßle und ein schönes Wochenende
S. Rausch

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18 11.05.2007 12:01 Rausch ist offline Beiträge von Rausch suchen
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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe

Moin Moin aus Thüringen,

Zitat:
Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen


... so lautet der Beschluss des VGH Mannheim vom 07. Juli 2007 - Az. 9 S 594/07

Weitere Info's siehe Pressemitteilung vom 12.07.2007 Lesen

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RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe

Der Städtetag hat uns heute die beiliegende Entscheidung des VGH Mannheim zugmailt.

Dateianhang:
pdf VGH MA Automatenvideotheken.pdf (338,04 KB, 477 mal heruntergeladen)


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20 27.07.2007 09:14 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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