Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.918.701
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
|
aus Thüringen,
mit Urteil vom 18. Mai 2006 hat das VG Stuttgart entschieden, dass der Betrieb von sog. Automatenvideotheken zu werktäglich öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten gehört und damit gmäß dem landesrechtlichen Sonn- und Feiertagsschutz unteliegt = eine "Automatenvideothek darf an Sonn- und Feiertagen nicht betrieben werden" wie es in der Pressemitteilung vom 22.06.2006 heißt:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
1
24.07.2006 15:41 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.918.701
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
aus Thüringen,
eine andere Auffassung hat das VG Freiburg in einem neueren Beschluss vertreten:
Zitat: |
Betrieb einer Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen
Dem Betreiber einer Automatenvideothek hat das Verwaltungsgericht mit einem vor kurzem zugestellten Beschluss ( Beschl. v. 07.03.2007 - 5 K 311/07) vorläufigen Rechtsschutz gewährt.
Die Stadt Achern hatte ihm sofort vollziehbar den Betrieb seiner Automatenvideothek an Sonn- und Feiertagen untersagt. Das Verwaltungsgericht stellte die aufschiebende Wirkung seines dagegen erhobenen Widerspruchs wieder her.
Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, die Erfolgsaussichten des Widerspruchs seien zumindest offen. Es sei nämlich fraglich, ob der Betrieb der Automatenvideothek tatsächlich im Sinne des Sonn- und Feiertagsgesetzes eine „öffentlich bemerkbare Arbeit“ darstelle, „die geeignet ist, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen“, wie dies die Behörde mit ihrer Verfügung annehme.
Sonn- und Feiertage dienten der Erholung in einer Atmosphäre der äußeren und inneren Ruhe frei von werktäglicher Hektik und Geschäftstätigkeit. Der Betrieb einer Automatenvideothek widerspreche dieser Zielsetzung nicht, sondern diene gerade an Wochenenden und Feiertagen der Erfüllung eines Freizeitbedürfnisses, das sich z.B. je nach Wetter oder dem Inhalt des Fernsehprogramms auch spontan ergeben könne. Ein automatisierter Verleih sei wohl ebenso wenig störend wie etwa die allseits akzeptierte Benutzung von Geldautomaten an Wochenenden. Ein solcher Betrieb werde in der Regel nicht als eine störende werktägliche Arbeit angesehen und stoße nicht auf kritische Aufmerksamkeit. In einigen Bundesländern sei ein feiertäglicher Betrieb von Automatenvideotheken sogar ausdrücklich gesetzlich zugelassen. Eventuellen Missständen z.B. durch parkende Autos, die auch an Werktagen auftreten, sei ordnungs- und baurechtlich zu begegnen.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde eingelegt werden. |
|
Quelle: Pressemitteilung des VG vom 16.03.2007
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
2
16.03.2007 18:06 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.918.701
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
BayVGH - Urteil vom 26.04.2007 |
|
Auch der BayVGH geht mit Urteil vom 26.04.2007 - Az. 24 BV 06.324 - davon aus, dass in Bayern sonn- und feiertags die Automatenvideotheken betrieben werden können.
Weiter: siehe Pressemitteilung vom 08. Mai 2007 >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
3
08.05.2007 14:24 |
|
|
Roland Kissau
Kaiser
Dabei seit: 05.08.2005
Beiträge: 1.197
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.178.922
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: BayVGH - Urteil vom 26.04.2007 |
|
Hallo aus Hückeswagen,
auch in NRW wird derzeit der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen als nicht rechtswidrig angesehen. Ein entsprechender Erlass unseres Innenministeriums vom 27.03.07 ging hier letzte Woche ein. Hauptargumente:
- keine öffentlich bemerkbare Arbeit, da kein Personaleinsatz
- Ausleihen von Filmen ist Freizeitgestaltung, vergleichbar mit der Nutzung von Geldautomaten oder Warenautomaten
- Automaten sind nicht geeignet, die äußere Ruhe des Tages zu stören
Schöne Woche noch wünschtRoland Kissau
|
|
4
08.05.2007 15:16 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.245.250
Nächster Level: 7.172.237
|
|
RE: BayVGH - Urteil vom 26.04.2007 |
|
Eine Frage rein interessenhalber:
Dürfen denn in Euren Bundesländern Videotheken sonntags nicht öffnen?
Gruß
A. Thien
|
|
5
08.05.2007 15:21 |
|
|
Roland Kissau
Kaiser
Dabei seit: 05.08.2005
Beiträge: 1.197
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.178.922
Nächster Level: 8.476.240
|
|
RE: BayVGH - Urteil vom 26.04.2007 |
|
Hallo nach Niedersachsen,
in NRW ist der Betrieb einer "normalen" (Personal-)Videothek an Sonn- und Feiertagen in der Tat nicht erlaubt, da (Zitat des Erlasses des IM vom 27.03.07) der Betrieb von Personalvideotheken nicht mit § 3 Feiertagsgesetz NW vereinbar ist, da das gewerbliche Verleihen von Medien durch Personen Arbeit im Sinne der Vorschrift darstellt und auch die Ausnahmegenehmigung des § 4 FTG nicht einschlägig ist.
Dafür dürfen nach unserem neuen Ladenöffnungsgesetz diverse andere Waren durchaus an Sonn- und Feiertagen von Verkäufern feilgeboten werden.
Aber so ist nun mal die Rechtslage.
Schöne Woche noch wünscht
Roland Kissau
|
|
6
08.05.2007 16:00 |
|
|
LupGewerbe
Mitglied
Dabei seit: 04.05.2006
Beiträge: 31
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 203.389
Nächster Level: 242.754
|
|
Hallo aus Sachsen,
nach meinem Kenntnisstand ist bei uns nach wie vor
die Öffnung von Automatenvideotheken als auch
von „normalen“ Videotheken an Sonn- und Feiertagen
nicht gestattet.
Dazu sind besonders im Jahr 2006 einige Urteile ergangen; so
Landgericht Dresden vom 10.01.2006 – AZ: 42 0O 0332/05
„Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, im
geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken für
die Öffnung einer Automatenvideothek an Sonntagen
und/oder gesetzlichen Feiertagen ohne Genehmigung
zu werben oder entsprechend einer Automatenvideothek
an Sonntagen und/oder gesetzlichen Feiertagen geöffnet
zu halten.“
SächsOVG - Beschluss vom 13.02.2006 – AZ: 3 BS 4/05
„Untersagung eines sonntäglichen Videoverleihs; Antrag
nach § 80 Abs. 5 VwGO“
Gruß
LupGewerbe
|
|
7
09.05.2007 15:35 |
|
|
Antonia Thien
König
Dabei seit: 21.06.2005
Beiträge: 908
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.245.250
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Also, das wundert mich ja nun ehrlich ein bisschen. Bislang habe ich immer gedacht, wir wären nach Bayern das "katholischte" Bundesland, aber bei uns dürfen Videotheken gem. § 4 Abs. 3 NFeiertagsG an Sonntagen und an staatlich anerkannten Feiertagen ab 13.00 Uhr öffnen.
Viele Grüße
A. Thien
|
|
8
09.05.2007 15:45 |
|
|
Rausch
Grünschnabel
Dabei seit: 26.04.2007
Beiträge: 6
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 37.224
Nächster Level: 38.246
|
|
ich bin neu im Forum und habe auch gleich eine Frage zum Thema Automatenvideotheken:
Hat von Ihnen jemand schon eine Verfügung verfasst, die wir evtl. als Muster nutzten können? Bei uns im Stadtgebiet hat eine Automatenvideothek auch Sonn- und Feiertags geöffnet, das würden wir nun gerne untersagen.
Vielen lieben Dank vorab
Grüße aus Leinfelden-Echterdingen, Baden-Württemberg
S. Rausch
__________________ S. Rausch
|
|
9
09.05.2007 16:34 |
|
|
Rausch
Grünschnabel
Dabei seit: 26.04.2007
Beiträge: 6
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 37.224
Nächster Level: 38.246
|
|
RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
|
Oh, da haben sich Fehler eingeschlichen: "nutzen" und "sonn- und feiertags"
__________________ S. Rausch
|
|
10
09.05.2007 16:59 |
|
|
TinoHST
Tripel-As
Dabei seit: 10.07.2006
Beiträge: 167
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.084.481
Nächster Level: 1.209.937
|
|
@ Frau Thien:
Ich muss sagen, dass ich auch ziemlich überrascht bin. MV hat sein Sonn- und Feiertagsgesetz auch dahingehend geändert, dass bis auf wenige Feier- und Trauertage die Videotheken ab 12 Uhr geöffnet sein dürfen.
@ Frau Rausch:
Damit kann ich Ihnen leider nicht dienen. Bei uns hat immer ein Bußgeldverfahren genügt.
@Herr Kissau:
Zitat: |
Dafür dürfen nach unserem neuen Ladenöffnungsgesetz diverse andere Waren durchaus an Sonn- und Feiertagen von Verkäufern feilgeboten werden. |
|
Damit zeigt sich mal wieder die unendliche Weisheit der Gesetzgebung!
__________________ Zu erreichen unter gewerbe@stralsund.de
|
|
11
10.05.2007 10:25 |
|
|
Rausch
Grünschnabel
Dabei seit: 26.04.2007
Beiträge: 6
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 37.224
Nächster Level: 38.246
|
|
Vielen Dank TinoHST. Dann werde ich es auch erstmal mit nem Bußgeldverfahren versuchen. Vielleicht sind wir ja auch damit erfolgreich.
Grüßle
S. Rausch
__________________ S. Rausch
|
|
12
10.05.2007 13:59 |
|
|
LupGewerbe
Mitglied
Dabei seit: 04.05.2006
Beiträge: 31
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 29 [?]
Erfahrungspunkte: 203.389
Nächster Level: 242.754
|
|
RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
|
Hallo nochmal aus Sachsen,
Tja Frau Thien und Herr TinoHST - die Sachsen sind
immer für eine Überraschung gut.
Frau Rausch:
Mit einer Musterverfügung kann ich auch nicht
dienen. Aber -
Ausgangspunkt für den Beschluss des SächsOVG vom
13.02.2006 war eine Verfügung der Stadt Chemnitz
vom 26.09.2003. Wenn Sie sich dorthin wenden,
können Ihnen die Kollegen vielleicht behilflich sein.
Gruß
LupGewerbe
|
|
13
10.05.2007 17:27 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.026.697
Nächster Level: 13.849.320
|
|
RE: BayVGH - Urteil vom 26.04.2007 |
|
Zitat: |
[i]auch in NRW wird derzeit der Betrieb von Automatenvideotheken an Sonn- und Feiertagen als nicht rechtswidrig angesehen. |
|
In Ba-Wü schon.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
14
10.05.2007 18:22 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.918.701
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
|
aus Thüringen,
Zitat: |
Original von LupGewerbe
Ausgangspunkt für den Beschluss des SächsOVG vom
13.02.2006 war eine Verfügung der Stadt Chemnitz
vom 26.09.2003. Wenn Sie sich dorthin wenden,
können Ihnen die Kollegen vielleicht behilflich sein. |
|
Warum in die Ferne schweifen ...?
Die Heilbronner Kollegen haben bereits die Verbotsverfügung nach baden-württembergischen Recht schon erfolgreich beim VG Stuttgart "verteidigt" - siehe Link zur Pressemitteilung des VG am Anfang dieses Threads oder im Urteil >
@Sigi2910
Dazu noch eine passende Info aus dem Ba-Wü-Landtag >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
15
10.05.2007 18:42 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.026.697
Nächster Level: 13.849.320
|
|
Zitat: |
Original von Rausch
Hat von Ihnen jemand schon eine Verfügung verfasst, die wir evtl. als Muster nutzten können? Bei uns im Stadtgebiet hat eine Automatenvideothek auch Sonn- und Feiertags geöffnet, das würden wir nun gerne untersagen. |
|
Auch bei uns hat wohl eine Automatenvideothek sonntags geöffnet. Erster Schritt bie uns : Bußgeld. Wenn das ncihts fruchtet, werden wir wohl verwaltungsrechtlich vorgehen. Falls das zum Tragen kommt, werde ich an Euch denken.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
16
11.05.2007 08:50 |
|
|
Rausch
Grünschnabel
Dabei seit: 26.04.2007
Beiträge: 6
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 21 [?]
Erfahrungspunkte: 37.224
Nächster Level: 38.246
|
|
RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
|
Wow, vielen herzlichen Dank für die ganzen Infos. Das Forum ist echt super.
Grüßle und ein schönes Wochenende
S. Rausch
__________________ S. Rausch
|
|
18
11.05.2007 12:01 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.167
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.918.701
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
|
aus Thüringen,
Zitat: |
Automatenvideothek bleibt an Sonn- und Feiertagen geschlossen |
|
... so lautet der Beschluss des VGH Mannheim vom 07. Juli 2007 - Az. 9 S 594/07
Weitere Info's siehe Pressemitteilung vom 12.07.2007
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
19
15.07.2007 19:12 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.026.697
Nächster Level: 13.849.320
|
|
RE: Automatenvideotheken - Sonn- und Feiertagsruhe |
|
Der Städtetag hat uns heute die beiliegende Entscheidung des VGH Mannheim zugmailt.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
20
27.07.2007 09:14 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 148.669 | Views gestern: 404.901 | Views gesamt: 888.423.194
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|