unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » "Internet-Gewerbe" und Firmensitz » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen "Internet-Gewerbe" und Firmensitz
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Steffi_K Steffi_K ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 19.01.2012
Beiträge: 6
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.713
Nächster Level: 29.658

2.945 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






"Internet-Gewerbe" und Firmensitz

Hallo Ihr Lieben,

ich führe zur Zeit ein Gewerbe, welches durch die Betreung und Pflege von Seiten im Internet gekennzeichnet ist.

Dieses wurde originär im jahr 2009 in Thüringen als "Nebentätigkeit" angemeldet. Auch damals war mein Nebenwohnsitz bereits Thüringen, und mein Hauptwohnsitz in Berlin. Da ich nun mit Beginn diesen Jahres plane, mein Gewerbe hauptberuflich zu betreiben, stellt sich für mich nun die Frage, ob ich meinen Firmensitz ändern muss bzw. eine "örtliche" Gewerbeummeldung machen muss. Dies würde ich jedoch aus vielerlei Gründen gern vermeiden.

Auch auf die Gefahr hin, ich erzähle jezt völligen Blödsinn ,-) :
Für mein Verständnis gilt diese Form des Gewerbes (Internet) als "immateriel", sprich nicht an "physische" Geschäftstellen oder Lagerhallen usw. gebunden, da man mit dem Notebook schließlich von jedem Ort in Deutschland aus arbeiten könnte.

Ist es dennoch zwingend notwendig, mein Gewerbe umzumelden oder greifen Aspekte wie "Nebenwohnsitz ausreichend" bzw. "Art des Gewebes / immateriell"?

Vielen Dank schon einmal im Voraus und liebe Grüße,

Steffi
1 19.01.2012 15:12 Steffi_K ist offline E-Mail an Steffi_K senden Beiträge von Steffi_K suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.075
Nächster Level: 5.107.448

163.373 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: "Internet-Gewerbe" und Firmensitz

Moin aus Rheinhessen,
und Willkommen im Forum.
Grundsätzlich bedarf es bei jeder gewerblichen Tätigkeit - auch bei einem "Internet-Gewerbe" einer festen Betriebsanschrift. Diese und nur diese ist maßgeblich für den Ort, an dem Du den Gewerbebetrieb gemeldet haben musst.

Ob Du an diesem Ort auch wohnst ist egal. Aber jeder Betrieb braucht eine feste Anschrift an der er zumindest postalisch (echte Post - nix E-Mail) erreichbar ist.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
2 19.01.2012 15:20 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Steffi_K Steffi_K ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 19.01.2012
Beiträge: 6
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.713
Nächster Level: 29.658

2.945 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Steffi_K


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Rheinhesse,

zunächst einmal Danke für deine Antwort und das freundliche Willkommen ;-)

Das nicht jeder Gewerbetreibende an dem Ort wohnt, an dem er seinen Betrieb hat, leuchtet ein. Schliesslich pendelt man ja meist hin und her. Augenzwinkern

Nur: Klingt das für meine Fall auch plausibel - schließlich ist die Strecke Berlin > Thüringen etwas "weiter" - oder denke ich da einfach zu komplex, und das Gewerbeamt interessieren solche Entfernungsgeschichten generell nicht?

Und: Das mit dem "Notebook theoretisch aus ganz Deutschland" war nur ein Bsp., in der Praxis bin ich schon 5 Tage die Woche durchgehend nur in Berlin, und arbeite von meiner Wohnung aus und somit ists eigentlich meine "Betriebsstätte"...

Zitat:
Ob Du an diesem Ort auch wohnst ist egal.


Bleibt es dennoch dabei?

Vielen Dank und liebe Grüße

Steffi
3 19.01.2012 15:33 Steffi_K ist offline E-Mail an Steffi_K senden Beiträge von Steffi_K suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.075
Nächster Level: 5.107.448

163.373 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
also die Entfernung spielt grundsätzlich keine Rolle bei der Beurteilung des Betriebssitzes, andernfalls hätten die Betreiber großer Filialketten (A... oder L... - Discounter) ein Problem.

Konkret auf deinen Fall würde ich eine Anmeldung in Berlin empfehlen, da dort wohl der "Mittelpunkt" des Gewerbebetriebes ist, weil Du die Leistung überwiegend dort erbringst, bzw Deine Arbeitszeit dort ableistest. Gleichzeitig wäre die Abmeldung in Thüringen erforderlich. Das Kritierium Haupt- o. Nebenerwerb ist dabei nebensächlich.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
4 19.01.2012 15:44 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Steffi_K Steffi_K ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 19.01.2012
Beiträge: 6
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.713
Nächster Level: 29.658

2.945 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Steffi_K


www.Fiat-126-Forum.de






Augenzwinkern

Hallo Rheinhesse,

nochmals vielen Dank. Augenzwinkern

Eine Ummeldung möchte ich wie erwähnt aus vielerlei Gründen vermeiden (u.a. da ich in 1-1,5 Jahren evt. wieder zurückziehe, den immensen Aufwand für die Umschreibung von Domaindaten bei der DENIC usw.)

Ist die Einschätzung meines Falls nun sozusagen nur eine "Empfehlung" und keine Pflicht (Ummeldung nicht zwingend), oder gibt es dennoch bindende Gesetze zum Thema "Mittelpunkt des Gewerbebetriebes / Ort der Leistungserbringung" (obwohl das beim Thema Internet wie gesagt etwas "undefinierbar" ist - man erbringt eine Leistung "Online"...)? Falls Zweiteres, hätte ich bei meiner Konstellation Überprüfungsmechanismen / Nachweiserbringungen zu befürchten?

Sorry, falls ich dich damit nerve. Augenzwinkern

Vielen Dank und liebe Grüße

Steffi

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Steffi_K: 19.01.2012 15:58.

5 19.01.2012 15:56 Steffi_K ist offline E-Mail an Steffi_K senden Beiträge von Steffi_K suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.075
Nächster Level: 5.107.448

163.373 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
wie gesagt, sofern Du an Deinem gemeldeten Betriebssitz tatsächlich (persönlich/postalisch) für Behörden und Kunden erreichbar bist, kann m. E. die Konstellation so bleiben - wobei die Antwort mit Vorbehalt zu genießen wäre, weil ich die konkreten örtlichen Gegebenheiten nicht kenne. Ggf. hilft hier aber auch ein Gespräch mit dem Koll. Gewerbesachbearbeiter vor Ort.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
6 19.01.2012 16:21 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Steffi_K Steffi_K ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 19.01.2012
Beiträge: 6
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.713
Nächster Level: 29.658

2.945 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Steffi_K


www.Fiat-126-Forum.de







So...

nach nun zwei langwierigen Gesprächen mit jeweils einmal dem Gewerbeamt in Thüringen und einmal in Berlin bin ich genauso schlau wie vorher...

In Thüringen gibt man ungefähr den Sinngehalt wieder, den Rheinhesse schon erläutert hat und sieht kein Wesentliches Problem im Erhalt des Status Quo.

Das Gewerbeamt Berlin sagt nun sinngemäß Folgendes:

"Gemäß §14 (1) Nr.1 ………muss angezeigt werden, wenn ………verlegt wird
Sie haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin und üben ihre Selbständigkeit hier aus, insofern sind sie verpflichtet die Betriebsverlegung von ……nach dem Gewerbeamt anzuzeigen. "

Man möchte mich also hier zu einer Ummeldung des Gewerbes drängen. Die Basis, auf welcher hier die Argumentation beruht, leuchtet mir jedoch nicht ein - denn eine Gewerbeummeldung muß mE nur angezeigt werden, WENN (!. s.o.) der Betrieb verlegt wird.

Ich möchte ihn aber nicht verlegen bzw. wohnte ich wie bereits erwähnt schon in Berlin, als ich das Gewerbe in Thüringen angemeldet hatte - sprich es wird gar nichts "verlegt", was nicht schon immer so war.

Bin also zur Zeit etwas verwirrt...vielleicht weiß noch jemand Rat in diesem Fall...

LG und noch einen schönen Abend,

Steffi

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Steffi_K: 06.02.2012 22:03.

7 06.02.2012 22:01 Steffi_K ist offline E-Mail an Steffi_K senden Beiträge von Steffi_K suchen
Pedda   Zeige Pedda auf Karte Pedda ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-510.jpg

Dabei seit: 30.06.2011
Beiträge: 222
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.033.477
Nächster Level: 1.209.937

176.460 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Steffi, die entscheidene Frage ist doch, wie Rheinhesse mehrfach erwähnt hat, ob du an / über der/die Betriebsstätte in Thüringen für deine Kunden oder auch für Behörden persönlich/postalisch zu erreichen bist? Insofern du das mit "Ja" beantworten kannst, hätte ich als Gewerbebehörde in Thüringen (bin ich aber nicht) damit kein Problem alles so zu belassen wie bisher!

Bei "Nein" wäre eine Ummeldung wohl erforderlich!

__________________
... und immer schön locker durch die Hose atmen!

Gruß
Pedda

Lerne aus den Fehlern Anderer! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen!

8 07.02.2012 11:51 Pedda ist offline E-Mail an Pedda senden Beiträge von Pedda suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.108.518
Nächster Level: 10.000.000

891.482 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Steffi,
das mit der Anmeldung in Berlin ja oder nein, solltest du auf jeden Fall bei der zuständigen Stelle in Berlin klären. Diese Stelle könnte dir Probleme machen, wenn sie eine solche Pflicht sieht.
Möglich wäre vielleicht auch die Gewerbeanzeige in beiden Orten?

Aber wie dem auch sei, bei allen dekbaren Möglichkeiten wird es letztendlich auf die Beurteilung durch die örtlich zuständige Behörde ankommen.
Viele Grüße, Regina Runge
9 07.02.2012 12:24 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
Steffi_K Steffi_K ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 19.01.2012
Beiträge: 6
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.713
Nächster Level: 29.658

2.945 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Steffi_K


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Pedda,

Danke Dir zunächst für Deine Antwort.

"...die entscheidene Frage ist doch, wie Rheinhesse mehrfach erwähnt hat, ob du an / über der/die Betriebsstätte in Thüringen für deine Kunden oder auch für Behörden persönlich/postalisch zu erreichen bist?"

Das bin ich, wie oben kurz erwähnt, in jeder Woche von Freitag Nachmittag bis Montag morgen. Würden diese Rahmenbedingungen reichen, um den geforderten Umstand zu erfüllen?

Hallo Runge,

Die auch vielen Dank für Deine Antwort.

"das mit der Anmeldung in Berlin ja oder nein, solltest du auf jeden Fall bei der zuständigen Stelle in Berlin klären. Diese Stelle könnte dir Probleme machen, wenn sie eine solche Pflicht sieht."

Wie gesagt, ich habe mich schon mit beiden Ämtern unterhalten. Was ich immer noch nicht verstehe: Warum sollte ein einzelnes Gewerbeamt (bspw. Berlin) über allgemeine Gesetze "erhaben" sein können? Etwas dramatisch formuliert, aber ich meine damit: Gilt die Gewerbeordnung nicht bundesweit überall gleich, sprich nur weil Berlin gern mehr Gewerbetreibende hätte (was evt. manche Gewerbeämter forcieren, ich weiß es nicht), können Sie doch nicht strengere Maßstäbe ("Beurteilung durch die örtlich zuständige Behörde") anlegen als bspw. das Gewerbeamt in Thüringen, welches die ganze Sache wie gesagt anders sieht und dem ebenfalls alle Informationen zu meinem Fall bekannt sind?

Sorry, aber ich werde immer noch nicht schlau draus ...traurig

Liebe Grüße

Steffi
10 09.02.2012 14:15 Steffi_K ist offline E-Mail an Steffi_K senden Beiträge von Steffi_K suchen
Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-78.jpg

Dabei seit: 16.02.2006
Beiträge: 363
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 41 [?]
Erfahrungspunkte: 2.401.378
Nächster Level: 2.530.022

128.644 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,
hallo Steffi_K.,

nach dem, was ich bisher hier lesen konnte, hast Du eigentlich Dein Gewerbe seit Anfang an beim falschen Gewerbeamt angemeldet.

Du schreibst, Du übst Dein Gewerbe schon immer montags bis freitags in Berlin aus. Demnach hättest Du Dein Gewerbe schon immer in Berlin anzeigen müssen.

BTW: Warum sträubst Du Dich eigentlich so vehement gegen die Anmeldung in Berlin?

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

11 09.02.2012 14:31 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Renate Jacob   Zeige Renate Jacob auf Karte Renate Jacob ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 18.10.2007
Beiträge: 333
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.000.046
Nächster Level: 2.111.327

111.281 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Steffi,
du tust mir ja langsam richtig leid.
Hör auf zu fragen, ändere deine Gewerbetätigkeit in Thüringen von Nebenerwerb auf Haupterwerb und lass ansonsten alles wie es ist.
Keiner kann dir nachweisen, wie lange und wo genau du dich aufhält und das ganze noch im Internet, wo dich eh jeder jederzeit erreichen kann, also lass es einfach so wie es ist.
Wenn deine Postadresse in Thüringen klappt ist alles gut.


Viele Grüße aus Thüringen

Renate Jacob
12 09.02.2012 14:35 Renate Jacob ist offline E-Mail an Renate Jacob senden Homepage von Renate Jacob Beiträge von Renate Jacob suchen
Steffi_K Steffi_K ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 19.01.2012
Beiträge: 6
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 26.713
Nächster Level: 29.658

2.945 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Steffi_K


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Renate, Hallo Menscherl,

vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüße nach Erkner und Thüringen. Augenzwinkern

Genau an Euren beiden Aussagen sieht man jedoch PERFEKT, wie unterschiedlich die Auffassungen zu diesem spezifischen Fall sind. Und genau das ist es, was ich in der wechselnden Kommunikation zwischen Berlin-Gewerbeamt und Thüringen-Gewerbeamt erlebt hatte (bitte kein unnötiges Mitleid mehr, man kann als "Nicht-Fachmensch" da halt schon mal verzweifeln... ;-)

@ Menscherl,
s.O. warum ein Umzug die Geschäftstätigkeit erheblich beeinträchtigen würde. Registrierungsdaten bei der DENIC ändern zu lassen kann einem schon mal einen Monat Arbeitsausfall beschehren.

"Keiner kann dir nachweisen, wie lange und wo genau du dich aufhält und das ganze noch im Internet, wo dich eh jeder jederzeit erreichen kann, also lass es einfach so wie es ist. "

Genau das versucht aber das Gewerbeamt Berlin gerade. Ich hatte Ihnen von dem Mo.-Fr.-Aufenthalt erzählt und jetzt will man sich auf meine Aussage berufen.

Deshalb hätte ich nun nur noch eine Frage: Wie ist genau die Regelung bei der Betriebstättenausübung?

A: Wird diese nach dem "Übergewicht" der Zeit berechnet - sprich 4 Tage arbeiten in Berlin und 3 Tage arbeiten in Thüringen = Gewerbeanmeldung Berlin?

B: Oder reicht es wie Renate sagt, daß man postalisch an seiner Geschäftsadresse erreichbar ist, dort 2-3 Tage die Woche verbringt und dies laut Gesetz auch als legitimer Haupt-Betriebsstättenort gilt und keiner Gewerbe-Ummeldung bedarf?

Würde mich nun abschliessend über einen exakten Paragraphen oder Link zu einem Gesetzestext freuen, welcher dies regelt oder nicht. Damit ich mich auf etwas berufen kann oder mich eben der Sache fügen muss.

Vielen Dank & Liebe Grüße

Steffi

Dieser Beitrag wurde 4 mal editiert, zum letzten Mal von Steffi_K: 09.02.2012 16:41.

13 09.02.2012 16:36 Steffi_K ist offline E-Mail an Steffi_K senden Beiträge von Steffi_K suchen
Harsefeld Harsefeld ist männlich
Tripel-As


images/avatars/avatar-539.jpg

Dabei seit: 10.03.2011
Beiträge: 167
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 796.106
Nächster Level: 824.290

28.184 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo.

Bei Gewerbetreibenden mit mobilen Aktionsorten giibt es eigentlich eine einfache Regel.

Der Standort des Gewerbes ist da wo die Rechnungen geschrieben werden - sprich wo das Büro ist.

In deinem Fall würde ich das auch so sehen.
Du arbeitest in Berlin, Du schreibst deine Rechnungen in Berlin, der Sitz deines Gewerbes ist Berlin.

Das Ding in Thüringen kann im Grunde nur eine "unselbstständige Zweigstelle" sein.

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
14 10.02.2012 10:27 Harsefeld ist offline E-Mail an Harsefeld senden Beiträge von Harsefeld suchen
VoPi   Zeige VoPi auf Karte VoPi ist männlich
Routinier


Dabei seit: 25.07.2007
Beiträge: 326
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.985.758
Nächster Level: 2.111.327

125.569 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Steffi K.,

eine E-Mail mit Anhang (Kommentar i. S. anzeigepflichtige Niederlassungsformen) ist unterwegs zu Ihnen.

Freundliche Grüße und beste Wünsche für den Tag/ das Wochenende mailt Ihnen VoPi aus Struceberch.
15 10.02.2012 11:31 VoPi ist offline E-Mail an VoPi senden Homepage von VoPi Beiträge von VoPi suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » "Internet-Gewerbe" und Firmensitz


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     Heute, 09:12 von Thomas Mischner   Views: 188
Antworten: 6
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     19.03.2024 13:17 von Roesje   Views: 193
Antworten: 2
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 1.175
Antworten: 15
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 730.643
Antworten: 27
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.533
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 253.126 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.933.117


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 197 | Gesamt: 0.219s | PHP: 99.54% | SQL: 0.46%