zwar nicht ganz neu (ein bundesfinanzhofurteil vom 1. september 2010 – v r 32/09) und sicherlich eher dem steuerrecht zuzurechnen, aber hier frisch eingestellt, detailiert beleuchtet und für autoamtenaufsteller und potentielle spielhallengründer sicherlich nicht ganz uninteressant: die handhabung von automatisch einbehaltenen troncs und den spielautomatenumsätzen.
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