Anschreiben an Spielhallenbetreiber wg. neuer SpielV |
Jörg Wiesemeier
Moderator
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Anschreiben an Spielhallenbetreiber wg. neuer SpielV |
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Hej aus Hamm,
ich habe heute den ganzen Morgen über einem Schreiben an die Spielhallenbetreiber gegrübelt.
Was schreibe ich? Nur das wichtigste? Wie vermeide ich rumschwafeln?
Na ja, entgegen meiner sonstigen schreibfaulen und prägnanten Art sind 4 Seiten raus geworden . Ich habe mich entschlossen,
1. den Betreibern die Gesetzeslage genau auseinander zu dividieren und
2. aufgegeben, was sie für meine Begriffe zu tun haben.
Gleichzeitig habe ich dieses Schreiben als Anhörung verfasst und Gelegenheit bis Mitte 2/06 gegeben, die Mißstände zu beseitigen.
Danach wurden OVs angekündigt.
Eckpunkte:
- Sichtblenden und 1 m Abstand bei 2er-Gruppen
- Zulassungszeichen
- Entfernung von Fun Games
- Entfernung von Jackpots
- und noch son paar Kleinigkeiten.
Ich werde dieses Schreiben nicht ins Forum setzen, da ich nicht möchte, dass die Betreiber sich schon vorab wappnen können.
Wer Interesse hat, sende mir bitte eine kurze Mail und ich schicke mein Schreiben zu. Vielleicht hilft es auch dazu beizutragen, dass wir alle an einem Strang ziehen und uns nicht von großen Spielautiomatenherstellern unter Druck setzen lassen. Die Versuche sind bereits seit Dezember 2005 im Gange.
By the way!
Ich möchte hier auch noch einmal auf mein 2. Seminar "Neue SpielV" , veranstaltet von TIGRIS-Software, hinweisen (siehe: wichtige Themen). Das Seminar findet am 10.02.2006 in der Volkshochschule Hamm statt.
Auf die o.g. Probleme gehe ich selbstredend ein.
Ich denke, dass die Kolleginnen und Kollegen des 1. Seminares bestätigen können, dass es für alle ein sehr ergiebiger Tag war.
Und man lernt noch Kolleginnen und Kollegen aus dem Forum in Echt kennen. Das war auch toll.
ich würde mich freuen, wenn ich euch in Hamm am Nabel der Welt begrüßen dürfte.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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1
27.01.2006 19:57 |
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Solon
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Kramer-Cloppenburg
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RE: Anschreiben an Spielhallenbetreiber wg. neuer SpielV |
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Hallo!! ..... und ein freundliches
an den Nabel der Welt!
Also, zum Seminar (kurz und prägnanat):
War gut, hat viele Infos gebracht, nette Kollegen und vor allem, nicht langweilig!
Zum Schreiben: Will auch haben, auch wenn ich selbst schon mit meinem 2-Seitigen Schreiben für einige Aufregung gesorgt habe. Guckst Du hier:
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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2
28.01.2006 16:03 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Anschreiben an Spielhallenbetreiber wg. neuer SpielV |
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Tach Ihr beiden Koriphäen,
könnt Ihr uns eure Anschreiben zur Verfügung stellen oder habt ihr darauf ein Copyright.
Viele Grüße
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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3
30.01.2006 08:30 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Ich habe die Mittagspause genutzt, um mein o. g. Schreiben in den Formularpool (unter Musterbescheide) zu stellen.
Wer will und registriert ist, darf es sich hier gerne abholen!
Aber, das Schreiben vom Kollegen W. aus H. ist auch ganz klasse und vielleicht noch ein wenig detaillierter!
(Einige sind ja ganz fix, vor einer Minute eingestellt und schon 5 mal heruntergeladen!)
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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4
30.01.2006 13:08 |
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C. Schröder
König
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Schönen Dank für die Bereitstellung. Ich habe mein Schreiben an die Spielhallenbetreiber aber auch an die Aufsteller von Geräten in Gaststätten auch schon fertig und muss es eigentlich nur noch versenden. Den Punkt hinsichtlich der Beurteilung zu Fun-Games (Zulassung PTB) hatte ich so konkret nicht drin und übernehme ihn daher gerne. Sonst kommen sicherlich viele Nachfragen.
Ich habe einen Zeitraum bis Ende Feb. gesetzt.
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5
30.01.2006 13:36 |
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Susanne Balczynski
Jungspund
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Guten Morgen aus Velbert,
nachdem der Kollege Kramer so lieb war
sein Schreiben zur Verfügung zu stellen, habe ich meine Spielhallenbetreiber angeschrieben.
Und schon flattern mir die ersten Schreiben von Anwälten ins Haus bzw. die Betreiber kommen mich besuchen. Wie erwartet sind die alle der Meinung, dass die sogenannten Fun-Games weiterhin in den Spielhallen verbleiben können. Zumal dort nur noch um Freispiele gespielt werden kann wie beim Flipper.
Ich bat in sich mit der PTB in Verbindung zu setzen und was soll ich sagen, hatte er schon getan.
Die hat im folgendes geschrieben: "Fun-Games unterliegen nicht der Zulassungspflicht nach § 33 c GewO. Sie sind ihrer Bauart nach keine Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit. Die Bedingungen für deren Aufstellererlaubnis sind in der Tat seit 01.01.2006 durch den § 6a der SpielV präzisiert.
So und nun
Ich bin jetzt mit dem Betreiber erstmal so verblieben, dass ich mal kläre, ob die Fun-Games in dieser Art dort bleiben können oder ob die entfernt werden müssen.
So ganz klar ist mir die Sache nämlich noch nicht.
Ich konnte aber leider auch nicht auf das Urteil des VGH Kassel zurückgreifen, da bei uns das Gewerbearchiv 2005 unter die Räder gekommen ist. Allerdings habe ich dann im Internet recherchiert und unter der Entscheidung 11 TG 175/05 nichts gefunden, es gibt nur eine Entscheidung 11 TG 246/05.
Viele Grüße
Susanne Balczynski
P.S. Wird nach dem 10.02.06 noch ein Seminar angeboten? Weil da kann ich leider nicht
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6
31.01.2006 11:47 |
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Gewo
Tripel-As
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Hallo aus Frankfurt und Grüße nach Velbert.
Also...
Hinsichtlich der umgerüsteten Fun-Games sehen wir das hier in Frankfurt so:
Alle Fun-Games bei denen früher Tokenausgabe möglich war sind zu entfernen!
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen 6 C 8.05 und 9.05, vom 23.11.2005 bestätigt, dass diese Geräte Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit sind, die ohne Bauartenzulassung nicht in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen aufgestellt werden dürfen. Da der Spielverlauf eines zulassungspflichtigen Spielgerätes nur mit Genehmigung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt verändert werden darf sind auch alle Fun-Games zu entfernen, bei denen nachträglich der ursprüngliche Spielverlauf geändert wurde ohne hierfür die Genehmigung durch die PTB vorweisen zu können.
Ich tendiere dazu die zitierte Aussage der PTB auf Geräte zu beziehen die bereits den Anforderungen der neuen SpielVO entsprechen.
Die alt bekannten sog. Fun-Games bei denen lediglich die Tokenausgabe abgeschaltet wurde sind ja gemäß mittlerweile mehrfacher Rechtsprechung verschiedener Obergerichte zweifelsfrei zulassungspflichtige Spielgeräte.
Die wurden bisher zwar ohne Zulassung betrieben bleiben aber Zulassungspflichtig!
Werden zulassungspflichtige Geräte verändert erlischt die Zulassung.
Das muss natürlich erst recht für Geräte gelten die nie eine Zulassung hatten.
Ich hoffe das hilft ein wenig weiter
Gruß aus Frankfurt
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7
31.01.2006 12:20 |
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schüttauf
Eroberer
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Hallo aus Radebeul, den beiden Kollegen Kramer und Wiesemeier
und ein großes Lob für die immer guten und hilfreichen Themenabhandlungen.
Ein entsprechendes Schreiben an die Spielhallenbetreiber und Auto-matenaufsteller hatte ich schon in Arbeit und war gerade dabei es mit dem Kollegen in der Landeshauptstadt Dresden zu besprechen, da wir auch hier ziemlich unsicher sind, was die Tokengeräte, Jackpotsysteme usw. anbelangt. Außerdem erzählen einem die Aufsteller ja immer, dass es in der Stadt DD oder XYZ gaaanz anders läuft.
Gestern war noch kurz vor 18.00 Uhr ein Spielhallenbetreiber, den ich aufgefordert hatte, u.a. die Token-Automaten aus der Spielhalle zu entfernen, bei mir und behauptete, dass mit anderen Städten abgestimmt worden wäre, dass wenn die Geräte keine Token mehr auswerfen würden, diese Geräte stehen bleiben dürften.
Ich habe ihm gegenüber aber die Meinung vertreten, dass diese Geräten durch mehrere Gerichtsentscheidungen zweifelsfrei als Gewinnspielgeräte eingestuft worden sind und einer Zulassung der PTB bedürften. Eine eigene Umrüstung dieses Gerät z.B. zur Verhinderung des Tokenauswurf macht sie nicht einfach wieder zu einem zulassungs- freien Unterhaltungsspieler, zumal aus meiner Sicht dadurch auch in den ursprunglichen Spielverlauf eingegriffen wurde. Ob der umgerüstete Spielverlauf des Gerätes nunmehr allen Anforderungen der SpielV ent-spricht, kann ich nicht beurteilen - ich denk nur die PTB. Oder?
Leider war das RP bisher keine Hilfe bei der Klärung des kontroversen Sachverhalts.
Hallo Herr Wiesemeier, vielleicht kann ich deinem Schreiben etwas näheres dazu entnehmen. Bitte mail mir's an gewerbe@radebeul.de Danke
__________________ Grüße aus der Stadt Radebeul
Ines Schüttauf
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8
01.02.2006 12:25 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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9
01.02.2006 13:33 |
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