Reisegewerbekarte Ja oder Nein |
Kathrin Michniewski unregistriert
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Reisegewerbekarte Ja oder Nein |
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Hallo aus Heide,
Hier der Sachverhalt:
In letzter Zeit tauchen an den Haustüren Personen auf, die für eine Vertragsumstellung der Deutschen Telekom werben (beraten). Der Vertrag wird nicht neu abgeschlossen, gegebenfalls umgestellt, was aber auch nicht direkt an der Haustür passiert.
Die Personen bekommen eine Provision von einer Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom.
Besteht hier nun eine Reisegewerbekartenpflicht?
Über schnelle Antworten würde ich mich freuen.
Gruß Kathrin Michniewski
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1
27.10.2005 13:06 |
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Solon
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René Land
Administrator
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Re: Reisegewerbekarte Ja oder Nein |
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Hallo Frau Michnewski,
wenn es - wie von Ihnen geschildert - zu keinem Abschluß eines Vertrages/Vorvertrages etc. kommt, mit dem sich der Verbraucher zu irgend etwas "verpflichtet", dann liegt kein Reisegewerbe vor (vgl. auch Stober/Korte in Friauf, Komm. zur GewO § 55 RdNr. 148 ).
Kommt es jedoch an der Haustür zum Abschluß irgendwelcher Verträge/Vorverträge etc., dann liegt ein Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen vor.
Hier ist ggf. nochmals nachzuhaken, denn wie kommen die "Berater" an ihre Provision (wie wird der Erfolg des einzelnen Beraters ermittelt).
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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2
27.10.2005 14:16 |
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Solon
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Kathrin Michniewski unregistriert
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RE: Reisegewerbekarte Ja oder Nein |
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Hallo Herr Land,
danke für die schnelle Antwort.
Ich hatte auch schon Besuch von diesen Leuten. Es ist tatsächlich so, dass man die Umstellung des Vertrages dann im T-Punkt-Laden vornehmen muss.
sonnige Grüße aus dem Norden
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3
27.10.2005 14:49 |
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Reisegewerbekarte Ja oder Nein |
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aus Rheinhessen,
diesen Ur-Alt-Thread habe ich hervorgekramt, weil sich jetzt in meinem Zuständigkeitsbereich Telekom-Vertreter von Tür zu Tür bewegen, Daten erheben und (die neue Technik macht's wohl möglich) auch die angetroffenen zu Vertragsabschlüssen bewegen wollen / können.
Die notwendige Reisegewerbekarte könnte nach aktuellem Recht dann ja entweder auf den Vertreter (wenn selbständig) oder die Telekom Vertriebsgesellschaft (falls juristische Person) ausgestellt sein.
Weiss dazu jemand etwas näheres? Ist eventuell ein Ansprechpartner bei der Telekom bekannt?
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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4
07.05.2018 15:12 |
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