unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbemeldung zurückweisen wegen Zahlungsrückständen? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbemeldung zurückweisen wegen Zahlungsrückständen?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
StockenteElch StockenteElch ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 27.02.2023
Beiträge: 3
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 10 [?]
Erfahrungspunkte: 1.187
Nächster Level: 1.454

267 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbemeldung zurückweisen wegen Zahlungsrückständen?

Hallo Zusammen,

unser Kämmerer ist auf die glorreiche Idee gekommen, dass bei künftigen Gewerbean-, um, oder –abmeldungen zwingend in die Bürgernummern der Gewerbetreibenden geschaut werden sollte, um die offenen Posten bzw. Forderungen zu prüfen. Insbesondere bei Gewerbean- oder –ummeldungen hätten wir die Möglichkeit, die "Gewerbeerlaubnis" nicht zu erteilen, mangels Voraussetzung einer „vertrauenswürdigen Gewerbefähigkeit“ aufgrund der bestehenden Rückstände.

Grundsätzlich kann ich nachvollziehen, worauf er hinaus will.

Aber abgesehen davon, dass es keine Erlaubnis ist, die wir erteilen, kann ich eine Gewerbemeldung doch nicht zurückweisen, weil der Bürger irgendwelche Rückstände hat. Das könnten nämlich Kita-Gebühren, Hundesteuer, Grundsteuer, etc. sein. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun, oder?

Gruß
1 28.02.2023 09:58 StockenteElch ist offline E-Mail an StockenteElch senden Beiträge von StockenteElch suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.647.544
Nächster Level: 11.777.899

130.355 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Steuerrückstände können die Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden begründen. Dazu müssen sie allerdings "erheblich" sein. In diesem Fall ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren durchzuführen. Eine Zurückweisung der Gewerbeanzeige wegen Zahlungsrückständen ist nicht zulässig. Auf welcher Rechtsgrundlage die Erhebung steuerliche Daten im Zusammenhang mit einer einfachen Gewerbeanzeige beruhen soll, frage ich erst gar nicht (Stichwort: § 30 AO).
2 28.02.2023 10:13 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-284.gif

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.261
Bundesland:
Hessen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 20.314.404
Nächster Level: 22.308.442

1.994.038 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die Gewerbemeldung ist eine einseitig (auf Seiten der Gemeinde) empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Gewerbemeldung dient in erster Linie informationellen Zwecken. Auch aus diesem Blickwinkel wird klar, dass der von mir hoch geschätzte Kollege Mischner einmal mehr Recht hat.

Sollte sich eine Person als gewerberechtlich unzuverlässig erweisen, kommt nur ein Gewerbeuntersagungsverfahren in Betracht.

So etwas wie eine vorbeugende Zuverlässigkeitsüberprüfung sieht die GewO nicht vor und wäre demnach unzulässig. Und auch der Hinweis auf die AO sticht.

Ich sehe aber eine andere Möglichkeit:
Nach § 14 Abs. 5 Satz 2 GewO dürfen die Grunddaten aus den Gewerbemeldungen "allgemein zugänglich" gemacht werden. Auf diesem Wege könnte das Steueramt über Anmeldungen informiert werden. Fällt dann eine Person/Firma entsprechend negativ auf, könnte der oben skizzierte Weg eingeschlagen werden.
3 01.03.2023 17:20 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbemeldung zurückweisen wegen Zahlungsrückständen?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 2.378
Antworten: 11
Abmeldung wegen Corona-Maßnahmen Stehendes Gewerbe (allgemein)   23.11.2023 10:37 von Bernie     23.11.2023 12:24 von Roesje   Views: 6.140
Antworten: 1
Widerruf glücksspielrechtliche Erlabunis wegen Fun Games Spielrecht   20.09.2023 15:22 von Filz     25.09.2023 13:49 von Brauerchen   Views: 371
Antworten: 1
Verspätete Gewerbemeldung Stehendes Gewerbe (allgemein)   04.08.2023 09:06 von Nwagbara     17.08.2023 16:27 von gewerbe-sgh   Views: 111.462
Antworten: 2
Führungslose GmbH Abmeldung von Amtswegen? Stehendes Gewerbe (allgemein)   24.02.2023 10:36 von Gerst     28.02.2023 12:13 von Thomas Mischner   Views: 321.760
Antworten: 3

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 9.273 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.041.431


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 87 | Gesamt: 0.152s | PHP: 99.34% | SQL: 0.66%