Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.162
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.855.124
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
die aktuelle Fassung des Cannabisgesetzes gibt es nun als Bundesratsdrucksache 92/24 vom 1. März 2024 >
Zu erwarten dürften jedoch noch inhaltliche und terminliche Änderungen des CanG im Zusammenhang mit der prognostizierten Anrufung des Vermittlungsausschusses sein. So soll lt. einem Artikel auf > www.lto.de der Termin für die Teilentkriminalisierung vom 1. April auf den 1. Oktober 2024 verschoben werden …
Das von @Roesje zu Recht als „Bürokratiemonster“ deklarierte Gesetzespaket lässt also voraussichtlich weiter auf sich warten. Insoweit noch mal eine zeitüberbrückende Leseempfehlung zum Beitrag von @Meike „Entwurf eines Cannabis-Gesetzes - Welche behördenübergreifenden Auswirkungen können auf uns zukommen?“ von der 14. BFT Gewerberecht >
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
21
02.03.2024 05:30 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.162
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.855.124
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
die beteiligten Bundesratsausschüsse (G, In, R) haben in der > BR-Drs. 92/1/24 vom 11. März 2024 nun die Beschlussempfehlung zur Anrufung des Vermittlungsausschusses sowie Forderungen zu erheblichen inhaltlichen Änderungen im CanG abgegeben.
Das CanG und die vorgenannte Ausschussempfehlungen stehen am 22. März auf der > Tagesordnung der Bundesratssitzung.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
22
12.03.2024 05:45 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.162
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.855.124
Nächster Level: 7.172.237
Themenstarter
|
|
RE: Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rechtsrahmens |
|
,
entgegen der o. g. Ausschussempfehlungen und entgegen des Bajuwarischen Plenarantrages > BR-Drs. 92/2/24 hat das CanG am 22. März 2024 den Bundesrat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passiert und wurde am 27. März 2024 im > BGBl. I Nr. 109 veröffentlicht. Es tritt in Teilen bereits zum 1. April 2024 in Kraft.
Dokumente im Bundesrat >
BR-Mediathek zur Debatte unter TOP 6 am 22. März 2024 >
Info des MDR vom 22. März 2024 >
Erste „Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz (FAQ)“ gibt’s u. a. auf der Info-Seite des BMG >
Nun ist es primäre Aufgabe der Länder, die Zuständigkeiten und Umsetzungsfragen zu regeln. Beispielsweise will Bayern lt. > Kabinettssitzung vom 12. März 2024 eine „zentrale Kontrolleinheit“ beim Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit bis zu 20 Mitarbeiter:innen Beschäftigten ansiedeln. Diese soll „bayernweit einen engmaschigen Vollzug gewährleisten.“
Da analog der Regelung aus Art. 8 Nr. 1 CanG zur Änderung des > Bundesnichtraucherschutzgesetz:
Zitat: |
§ 1 Rauchverbot
(1) Das Rauchen von Tabak- und Cannabisprodukten, einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und erhitzten Tabakerzeugnissen sowie von Geräten zur Verdampfung von Tabak- und Cannabisprodukten ist nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 verboten
1. in Einrichtungen des Bundes sowie der Verfassungsorgane des Bundes,
2. in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs,
3. in Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen. |
|
auch die Landesnichtraucherschutzgesetze eine entsprechende Klarstellung zum Cannabisgenuss bekommen sollten, könnten m. E. die Länder gleichzeitig weitergehende Einschränkungen - z. B. Cannabisgenussverbote in Rauchergaststätten und Beherbergungsbetrieben, den Raucherräumen von Gaststätten und Spielhallen … - in ihre landesrechtliche Regelungen mitaufnehmen.
Auch Kommunalpolitiker suchen bereits nach (kreativen) Möglichkeiten, wie z. B. BR-/ZDF-Berichte aus dem bay. Aschheim zeigten >
/
, die Cannabislegalisierung aufzuhalten …
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
23
27.03.2024 15:27 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 113.188 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.145.346
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|