unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Hundephysiotherapie mit Blutegelbehandlung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Hundephysiotherapie mit Blutegelbehandlung
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
AmtsMatz AmtsMatz ist männlich
Foren As


images/avatars/avatar-155.gif

Dabei seit: 16.03.2021
Beiträge: 89
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter in nachgeordneter Behörde


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 98.630
Nächster Level: 100.000

1.370 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Hundephysiotherapie mit Blutegelbehandlung

Hallo zusammen smile

ich habe vorliegend eine Anfrage, ob ein Hundephysiotherapeut mit Blutegeltherapie ein Gewerbe anzeigen muss oder nicht

Nun ist es so, dass die allgemeine Berufsbezeichnung „Tierphysiotherapeut“ nicht geschützt ist und von jedermann geführt werden kann. Ferner existiert auch kein Gerichtsurteil, wie beim Tierheilpraktiker. Der Beruf des Tierheilpraktikers ist zwar auch nicht geschützt, die Tätigkeit wird vom Anwendungsbereich der GewO aber ausgenommen (Landmann-Rohmer Anm. 61 zu § 6 GewO).

Hat da jemand eine Hilfestellung für mich?

__________________
- Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)
1 16.03.2021 11:42 AmtsMatz ist offline Beiträge von AmtsMatz suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Bendino Bendino ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-638.jpeg

Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 359
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.983.553
Nächster Level: 2.111.327

127.774 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Was sagt denn das Finanzamt dazu? Klingt für mich nach einem freien Beruf, solange sie nichts verkauft.
2 16.03.2021 13:12 Bendino ist offline E-Mail an Bendino senden Beiträge von Bendino suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
Moderator


Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.710
Bundesland:
Sachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 50 [?]
Erfahrungspunkte: 11.646.935
Nächster Level: 11.777.899

130.964 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ein ähnliches Thema wurde hier bereits kontrovers diskutiert.
3 16.03.2021 13:22 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.926
Nächster Level: 8.476.240

2.314 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Bendino
Was sagt denn das Finanzamt dazu? Klingt für mich nach einem freien Beruf, solange sie nichts verkauft.


Bitte nicht das Finanzamt und damit Steuerrecht ins Spiel bringen

Ist völlig irrelevant für die gewerberechtliche Einstufung.

Die Diskussion in dem anderen Beitrag zum § 6 GewO und den Heil(hilfs)berufen ist schon schwierig genug großes Grinsen

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
4 16.03.2021 14:50 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Bendino Bendino ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-638.jpeg

Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 359
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.983.553
Nächster Level: 2.111.327

127.774 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Thomas Mischner
Ein ähnliches Thema wurde hier bereits kontrovers diskutiert.


Ich kann da kein Ergebnis finden, scheint sich also im Sande verlaufen zu haben.

Zitat:
Original von Roesje

Bitte nicht das Finanzamt und damit Steuerrecht ins Spiel bringen

Ist völlig irrelevant für die gewerberechtliche Einstufung.

Die Diskussion in dem anderen Beitrag zum § 6 GewO und den Heil(hilfs)berufen ist schon schwierig genug großes Grinsen


Mit wem soll man sich den sonst noch abstimmen und ja es ist mir bewußt, dass das Steuerrecht etwas anderes ist.
Nur leider hilft mir meine Bibel (Landmann/Rohmer) nicht weiter, also würde ich dann Infos aus allen Richtungen einholen.
5 16.03.2021 15:01 Bendino ist offline E-Mail an Bendino senden Beiträge von Bendino suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.926
Nächster Level: 8.476.240

2.314 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Die steuerrechtliche Bewertung entfaltet höchstens Indizwirkung, aber interessiert uns ja als Gewerberechtler eher wenig.

Meiner Auffassung nach ist es einfach, man muss sich bloß fragen, was die Intention hinter dem § 6 GewO ist und dann kommt man auch mit dem Kommentar Landmann/Rohmer super parat.

§ 6 GewO schließt ja insb. deswegen die benannten Berufe aus, da diese ja bereits einer Überwachung unterliegen (z.B. Ärztekammern, RAkammern usw.) und der Gesetzgeber daher eine "doppelt-gemoppelte Überwachung" in Form einer zusätzlichen Gewerbeanzeige ausgeschlossen hat.

Das ist die Daseinsberechtigung des § 6 GewO, der also besagt, dass die ärztlichen und Heilhilfsberufe ausgeschlossen sind.

Als Heilhilfsberuf gilt nur der Beruf, der auch staatlich geregelt ist.
Es muss also ein Gesetz geben, wie z.B. beim Physiotherapeut oder dem Heilpraktiker, der den Beruf und seine Ausübung (und somit auch seine Überwachung) regelt.

Gibts das nicht = Gewerbe, da die Überwachung über spezialgesetzliche Regelungen nicht existiert.

So zumindest meine Rechtseinschätzung und Logik.

Man braucht also das Steuerrecht nicht. Man muss sich bei Prüfung der Gewerbsmäßigkeit fragen, ob

a) der Beruf spezialgesetzlich geregelt ist
b) gibt es für diesen Beruf staatlich legitimierte Überwachungsbehörden?

Beides nein = Gewerbeanzeige notwendig.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
6 16.03.2021 15:17 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Bendino Bendino ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-638.jpeg

Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 359
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.983.553
Nächster Level: 2.111.327

127.774 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Danke
7 16.03.2021 15:25 Bendino ist offline E-Mail an Bendino senden Beiträge von Bendino suchen
AmtsMatz AmtsMatz ist männlich
Foren As


images/avatars/avatar-155.gif

Dabei seit: 16.03.2021
Beiträge: 89
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter in nachgeordneter Behörde


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 98.630
Nächster Level: 100.000

1.370 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von AmtsMatz


www.Fiat-126-Forum.de







Vielen Dank für die Hilfe smile

Ich sehe so keine Anzeigepflicht nach § 14 GewO, hab aber für etwaige andere Erlaubnisse auf die Tierärztekammer verwiesen..

__________________
- Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von AmtsMatz: 17.03.2021 14:50.

8 17.03.2021 14:50 AmtsMatz ist offline Beiträge von AmtsMatz suchen
Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.205.492
Nächster Level: 3.609.430

403.938 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Helmstedt,

der Hinweis auf die Tierärztekammer bzw. auch das zuständige Veterinäramt ist sicherlich gut gedacht, es bleibt allerdings bei der Verpflichtung der Gewerbeanzeige nach § 14 GewO, da es sich nicht um einen freien Beruf handelt.
Es ist einfach kein Ausnahmetatbestand in der GewO für derartige Tätigkeiten vorhanden.

Mit Grüßen aus Helmstedt
9 18.03.2021 07:21 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
AmtsMatz AmtsMatz ist männlich
Foren As


images/avatars/avatar-155.gif

Dabei seit: 16.03.2021
Beiträge: 89
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter in nachgeordneter Behörde


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 98.630
Nächster Level: 100.000

1.370 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von AmtsMatz


www.Fiat-126-Forum.de







Ich sehe den Tierphysiotherapeuten jetzt gleich zum Tierheilpraktiker. Der ist eben zwar nicht gesetzlich geregelt und die Berufsbezeichnung ist auch nicht geschützt, und dennoch wird die Tätigkeit nach der Kommentierung von Landmann-Rohmer (s.o.) vom Anwendungsbereich der GewO ausgenommen.

Für eine Argumentation gegen die Gleichstelung von Physio und Heilpraktiker bin ich offen.

__________________
- Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)
10 18.03.2021 09:01 AmtsMatz ist offline Beiträge von AmtsMatz suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.926
Nächster Level: 8.476.240

2.314 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von AmtsMatz
Ich sehe den Tierphysiotherapeuten jetzt gleich zum Tierheilpraktiker. Der ist eben zwar nicht gesetzlich geregelt und die Berufsbezeichnung ist auch nicht geschützt, und dennoch wird die Tätigkeit nach der Kommentierung von Landmann-Rohmer (s.o.) vom Anwendungsbereich der GewO ausgenommen.

Für eine Argumentation gegen die Gleichstelung von Physio und Heilpraktiker bin ich offen.


Ich habe zwar gerade im Homeoffice den Kommentar nicht zur Hand, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass das so in der Kommentierung steht? Macht doch gar keinen Sinn bzgl. der Intention des § 6 GewO.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
11 18.03.2021 09:32 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.205.492
Nächster Level: 3.609.430

403.938 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Helmstedt,

da halte ich noch mal mit.
Die Kommentierung des Landmann/Rohmer gibt nur einen Verweis auf Abhandlungen hinsichtlich der Anwendung der Heilkunde an Menschen wieder, der durch keine rechtliche Begründung abgesichert ist. Obwohl ich sonst immer den Landmann/Rohmer für die Praxis anwende, gehe ich hier nicht konform.

U.a. gibt es wohl auch einen Erlass des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holsten, der aussagt, dass der Tierheilpraktiker nicht unter die freien Berufe fällt, sondern dass eine Tierheilpraxis immer als Gewerbebetrieb gilt (FinMin Schleswig-Holstein 11.8.11, VI 302 - S 2246 - 223). Dieser Erlass liefert die Grundlage für die bundesweite Einstufung des Berufs des Tierheilpraktikers und ist m.E. nach noch gültig.

Diese Äußerung wird so wiedergeben auch von der ATM - Akademie für Tiernaturheilkunde in Deutschland.

Von daher verstehe ich auch die Intension des § 6 GewO so, dass es sich um eine gewerbliche Praxis handelt.

Mit Grüßen aus Helmstedt
12 18.03.2021 09:54 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
AmtsMatz AmtsMatz ist männlich
Foren As


images/avatars/avatar-155.gif

Dabei seit: 16.03.2021
Beiträge: 89
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter in nachgeordneter Behörde


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 98.630
Nächster Level: 100.000

1.370 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von AmtsMatz


www.Fiat-126-Forum.de







Vielleicht schon Augenzwinkern

Landmann-Rohmer zu § 6 GewO Rd. 61: "(...) Die Ausübung der Heilkunde an Tieren wird damit nicht von dem Heilpraktikergesetz erfasst; sie ist aber dennoch nach § 6 Abs. 1 S. 2 vom Geltungsbereich der Gewerbeordnung freigestellt, da die berufliche Betätigung als solche begünstigt werden sollte, ohne dass es auf anderweitige (hier nicht getroffene) Regelung ankommt (...).

Ein Erlass vom Finanzministerium ist wie in der Diskussion ja schon mal vorgebracht, jedoch für die finanzrechtliche Regelung, die in vielen Situationen konträr zu den gewerberechtlichen steht.

__________________
- Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von AmtsMatz: 18.03.2021 10:10.

13 18.03.2021 10:06 AmtsMatz ist offline Beiträge von AmtsMatz suchen
Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.205.492
Nächster Level: 3.609.430

403.938 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Helmstedt,

@ AmtsMatz

Richtig!
Aber: Hier kann man der Argumentation folgen, da sie ja nicht vom Gewerberecht abgewandt erfolgt, sondern in der Tat und, gerade als Finanzbehörde, die Gewerbeanmeldung fordert.

Aber auch, wie von mir angegeben, die berufsnahe ATM folgt dem Weg der Gewerbeanmeldung.

Mit Grüßen aus Helmstedt.
14 18.03.2021 10:38 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
AmtsMatz AmtsMatz ist männlich
Foren As


images/avatars/avatar-155.gif

Dabei seit: 16.03.2021
Beiträge: 89
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter in nachgeordneter Behörde


Level: 25 [?]
Erfahrungspunkte: 98.630
Nächster Level: 100.000

1.370 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von AmtsMatz


www.Fiat-126-Forum.de







Das stimmt, eine dahingehende Argumentation wäre auch vertretbar.
Danke für die persönliche Einschätzung!

__________________
- Talent gewinnt Spiele, aber Teamwork und Intelligenz gewinnt Meisterschaften -
(Michael Jordan)
15 18.03.2021 10:45 AmtsMatz ist offline Beiträge von AmtsMatz suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.926
Nächster Level: 8.476.240

2.314 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Wenn die Kommentierung am Ende noch mehr Verwirrung stiftet, als Unterstützung bietet...

Mir hilft bei solchen Fällen, bei denen die Kommentierung dann auch nicht unbedingt weiterhilft, immer das, was ich einst in der Verwaltungsausbildung gelernt habe:

Bleibt es undurchsichtig, wie eine Vorschrift nun zu verstehen ist, dann behilft man sich mit der Zielsetzung. Was wollte der Gesetzgeber mit dieser Vorschrift erreichen? Was ist Ziel, Sinn und Zweck?

Dann wären wir wieder bei der Grundintention des § 6 GewO - dessen Ziel es ist, für bestimmte Branchen und Berufe eine doppelte Staatsüberwachung abzuwenden.

Daher stimme ich Delius uneingeschränkt zu, dass -solange der Beruf des Tierheilpraktikers nicht staatlich geregelt und die Ausübung über eine Kammer oder entspr. Erlaubnisbehörden überwacht wird- eine Gewerbeanzeigenpflicht zu bejahen ist.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
16 18.03.2021 11:28 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Hundephysiotherapie mit Blutegelbehandlung


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Foodtruck mit Lieferservice Reisegewerbe (Titel III GewO)   06.12.2023 15:31 von doni-tom     11.12.2023 12:18 von J. Simon   Views: 79.588
Antworten: 3
Verkauf von Pferden, Vermietung Pferdeboxen mit Dienst [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   19.10.2023 08:59 von LucaGewerbe     19.10.2023 11:42 von hans-im-glück1986   Views: 102.334
Antworten: 1
Gaststätte Erlaubnisfrei, Gäste bringen selbst Alkolis [...] Gaststättenrecht   28.09.2023 16:18 von doni-tom     29.09.2023 10:18 von hans-im-glück1986   Views: 56.731
Antworten: 4
1 Dateianhänge enthalten GGL - Anzeigenerstattung - Beschwerde - Wer hat Erfahr [...] Spielrecht   12.08.2023 10:20 von Meike     20.08.2023 20:34 von Puz_zle   Views: 379
Antworten: 5
Gaststättenerlaubnis im Zusammenhang mit einer GmbH Gaststättenrecht   18.06.2020 15:44 von Frahm-Nielsen, S.     24.07.2023 15:24 von Roesje   Views: 238.057
Antworten: 14

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 230.455 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.910.446


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 211 | Gesamt: 0.227s | PHP: 99.56% | SQL: 0.44%