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Zum Ende der Seite springen Glücksspielgesetz: Neuer Entwurf, wieder Kritik 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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schindel schindel ist männlich
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Glücksspielgesetz: Neuer Entwurf, wieder Kritik

Beim Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) hatte die Landesregierung bislang kein besonders glückliches Händchen. Ein erstes Gesetz, bei dem im Zweifel ein Losverfahren über die Schließung von Spielhallen entschied, fiel vor Gericht durch und musste nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg im Herbst 2017 zurückgenommen werden. Mitte 2019 präsentierte das Wirtschaftsministerium einen Neuentwurf. Doch auch dagegen gibt es Vorbehalte. Dies wurde am Freitag im Wirtschaftsausschuss des Landtages deutlich, wo Vertreter von Verbänden, Kommunen, Städten und Landkreisen, Suchtberatern sowie Spielhallenbetreibern darüber diskutierten.

as neue Gesetz sei zwar besser als der Vorgänger, hieß es da. Die Sozialverbände beklagen allerdings, dass das Gesetz weiter nicht ausreiche, um Spielsüchtige zu schützen und um junge Menschen vor Spielsucht zu bewahren. Beispiel Mindestabstand zu Schulen: Dieser betrage im neuen Gesetzentwurf nur 100 Meter, mindestens 500 Meter fordern dagegen Suchtberater. Auch die Kommunen kritisieren die Abstandsregelung und verweisen auf drohende Klagen.

Lob und Kritik von Automatenverbänden
Die Automatenverbände loben die im Gesetzentwurf vorgesehenen strikten Einlasskontrollen und möglichen Sperren für Spieler. Aber auch hier gibt es Kritik: Die Betreiber, die sich beim Schutz der Spieler engagieren, würden im Gegenzug keine Vorteile bei der Vergabe von Konzessionen haben. Zudem fordern die Automatenverbände längere Betriebserlaubnisse für Spielhallen. Wer eine Erlaubnis für eine Spielhalle bekomme, müsse diese dann - anders als im Gesetz vorgesehen - auch für zehn Jahre betreiben können, hieß es.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...ksspiel308.html
1 14.01.2020 10:44 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
Solon
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RE: Glücksspielgesetz: Neuer Entwurf, wieder Kritik

Zitat:
Original von schindel
Beim Niedersächsischen Glücksspielgesetz (NGlüSpG) hatte die Landesregierung bislang kein besonders glückliches Händchen. Ein erstes Gesetz, bei dem im Zweifel ein Losverfahren über die Schließung von Spielhallen entschied, fiel vor Gericht durch und musste nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Lüneburg im Herbst 2017 zurückgenommen werden. Mitte 2019 präsentierte das Wirtschaftsministerium einen Neuentwurf. Doch auch dagegen gibt es Vorbehalte. Dies wurde am Freitag im Wirtschaftsausschuss des Landtages deutlich, wo Vertreter von Verbänden, Kommunen, Städten und Landkreisen, Suchtberatern sowie Spielhallenbetreibern darüber diskutierten.

as neue Gesetz sei zwar besser als der Vorgänger, hieß es da. Die Sozialverbände beklagen allerdings, dass das Gesetz weiter nicht ausreiche, um Spielsüchtige zu schützen und um junge Menschen vor Spielsucht zu bewahren. Beispiel Mindestabstand zu Schulen: Dieser betrage im neuen Gesetzentwurf nur 100 Meter, mindestens 500 Meter fordern dagegen Suchtberater. Auch die Kommunen kritisieren die Abstandsregelung und verweisen auf drohende Klagen.

Lob und Kritik von Automatenverbänden
Die Automatenverbände loben die im Gesetzentwurf vorgesehenen strikten Einlasskontrollen und möglichen Sperren für Spieler. Aber auch hier gibt es Kritik: Die Betreiber, die sich beim Schutz der Spieler engagieren, würden im Gegenzug keine Vorteile bei der Vergabe von Konzessionen haben. Zudem fordern die Automatenverbände längere Betriebserlaubnisse für Spielhallen. Wer eine Erlaubnis für eine Spielhalle bekomme, müsse diese dann - anders als im Gesetz vorgesehen - auch für zehn Jahre betreiben können, hieß es.

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersac...ksspiel308.html





Hallo,

INFO AKTUELL: in Baden Württemberg bleibt alles beim Alten , denn trotz des gültigen Staatsvertrages ab 7.2021 und ohne ERLAUBNIS nach neuem Spielrecht dürfen Spielhallen auch nach dem 30.6.2021 (Ablauf und Duldung der Härtefallregelungen für Spielhallen ohne Erlaubnis)weiter betrieben werden ! verwirrt
Das zumindest entschied das VG.Karlsruhe vom 4.5.2021 ((Az. 12 K 2778/20)




pg.



P.S.
was meinen eigentlich unsere Suchtexperten dazu (Gerhard Meyer u.a) ?
2 14.05.2021 13:00 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Solon
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Es ist klar, dass die Popularität des Glücksspiels im Land um ein Vielfaches zugenommen hat und nicht aufzuhalten ist. Es ist auch klar, dass ein gutes Regulierungsgesetz notwendig ist, weil es außer Kontrolle geraten kann.

Zitat:
Deutsche Spielsucht-Experten kritisieren gerade in der aktuellen Corona Krise und während der strengen Quarantäne-Maßnahmen scharf die massiven Werbeaktivitäten der Online Casino Echtgeld Anbieter. Sie sollen dazu führen, dass immer mehr Spielsuchtgefährdete, die keine örtlichen Spielhallen mehr aufsuchen dürfen, sich auf den Glücksspielplattformen anmelden.

Auch das Saarland hat das Bundesland Schleswig-Holstein wegen massiver Werbemaßnahmen der dort lizenzierten Echtgeld Casinos kritisiert. Deshalb haben sich der Deutsche Verband für Telekommunikation und Medien (DVTM) und der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW) darauf geeinigt, dass die Online Casino Anbieter die TV-Werbung kollektiv auf ein absolutes Maximum von 17.000 Minuten pro Monat begrenzen. Der DCTM wird die Werbung überwachen und Sanktionen gegen die Anbieter ergreifen, die die Begrenzung überschreiten.

Quelle:
https://www.niederlausitz-aktuell.de/brandenburg/85584/experten-zuwachs-in-
den-online-casinos-durch-lockdown.html
3 17.06.2021 11:34 Immobile ist offline E-Mail an Immobile senden Beiträge von Immobile suchen
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ewig geltende Uebergangsregeln oder ?

was war oder was gilt ?

November 2012
Einer der schärfsten und am
wenigsten tragbaren Eingriffe des
neuen Glücksspieländerungsstaatsver-
trages (GlüÄndStV) ist die Regelung zu
den Übergangsfristen von fünf Jahren
bzw. einem Jahr. Insbesondere die Ein-
jahresfrist kann bedeuten, dass zahl-
reiche Betreiber zum 30.06.2013 ihre
Betriebe schließen müssen


wieviele haben denn geschlossen ?

pg.
4 18.06.2021 09:13 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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