Mit Schrecken habe ich festgestellt, dass die Landkreise in Hessen für das Wohnvermittlungsgesetz zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lex...1456,2,20150101).
Nun haben wir eine Presseanfrage, ob wir hier bereits tätig waren und was da so abgeht. Wir sind da unerfahren. Uns liegt bisher kein Fall vor.
Wie ist das bei anderen Behörden?
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 05.12.2018 09:51.
Ich bin genauso erschrocken wie Du. Nur habe ich noch keine Presseanfrage
!
Die angesprochenen Wohnungsvermittler sind doch unsere 34c-Erlaubnisinhaber, oder liege ich da falsch.
Wenn dem so ist, macht die Zuständigkeit eigentlich Sinn.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.