unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gewerbe anonym? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbe anonym?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Frager Frager ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 12.11.2018
Beiträge: 2
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.926
Nächster Level: 4.033

107 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbe anonym?

Hallo an alle,

Ich würde gerne 3D-Drucke über Etsy o.ä. verkaufen (eher aus Spaß, daher ist mit keinen großen Mengen zu rechnen).
Da ich ungern meine Privatadresse dafür öffentlich machen, und die Rücknahmen irgendwo anders als bei mir Zuhause lagern möchte, wollte ich mich hier mal erkundigen ob es dafür eine Möglichkeit gibt, eventuell eine Briefkastenadresse oder ähnliches zu mieten. In meiner Nähe gibt es auch einen Anbieter von Lagerräumen (selfsorage); wäre es eventuell möglich, hier einen kleinen Lagerraum anzumieten und ihn als Geschäftsadresse zu benutzen?

Vielen Dank für eure Zeit!
1 12.11.2018 23:35 Frager ist offline E-Mail an Frager senden Beiträge von Frager suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.583
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.490.416
Nächster Level: 10.000.000

1.509.584 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Gutenmorgen!

Nein, Briefkastenadressen sind unzulässig.

Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo es ausgeübt wird (Betriebsstätte).

Sofern keine anderweitigen Räumlichkeiten für die gewerbliche Ausübung angemietet und genutzt werden, wird meistens die Privatanschrift als Betriebsstätte angegeben.

Die Angaben zur Person (und dazu gehört die Privatadresse) sind zwingend in der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung) anzugeben. Die Gewerbemeldungen dienen ja einer Überwachungsmöglichkeit...daher ist eine anonyme Gewerbetätigkeit überhaupt nicht möglich.

Allerdings: Der Name, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden (§ 14 Abs. 5 S. 2 GewO), d.h. die Privatanschrift ist grds. nicht dabei, es sei denn, sie ist auch Betriebsstätte.

Dabei ist sie höchstens bei Anfragen von Stellen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, was mit dem schutzwürdigen Interesse des Gewerbetreibenden abzuwägen ist > Öffentlichen Stellen, soweit sie als öffentlich-rechtliche Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen, und nichtöffentlichen Stellen dürfen der Zweckbindung nach Absatz 5 Satz 1 unterliegende Daten übermittelt werden, wenn der Empfänger ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Gewerbetreibenden überwiegt (§ 14 Abs. 7)

Die einzige rechtliche Möglichkeit nach der Gewerbeordnung ist also die, dass Sie sich einen Raum zur Ausübung des Gewerbes anmieten, damit Sie diese Adresse als Betriebsstätte angeben können. Zu beachten ist halt bloß, dass Sie dort dann auch Ihr Gewerbe ausüben. Sofern sich herausstellen würde, dass Sie eine Briefkastenadresse haben, also eine Betriebsstätte angeben, wo gar keine Ausübung des Gewerbes stattfindet, dann kann die Gewerbebehörde tätig werden, indem sie Sie auffordert, korrekte Angaben zu machen oder Ihr Gewerbe von Amts wegen abmeldet (weil an der Betriebsstätte keine Tätigkeit erfolgt/kein Betrieb ansässig ist).

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
2 13.11.2018 07:47 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Frager Frager ist männlich
Grünschnabel


Dabei seit: 12.11.2018
Beiträge: 2
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 13 [?]
Erfahrungspunkte: 3.926
Nächster Level: 4.033

107 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Frager


www.Fiat-126-Forum.de







Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wenn ich also ein kleines Lager anmieten und dort drucken würde, würde dies dann als Betriebsstätte gelten, oder gibt es dafür spezielle rechtliche Bestimmungen/Anforderungen?
3 13.11.2018 09:01 Frager ist offline E-Mail an Frager senden Beiträge von Frager suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.270
Nächster Level: 5.107.448

163.178 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
in Ihrem Falle wäre dann das kleine Lager die zentrale Betriebsstätte Ihres Gewerbebetriebes und würde dann als Hauptniederlassung geführt werden müssen.
Eine Hauptniederlassung stellt den Mittelpunkt des Geschäftsverkehrs für den betreffenden Betrieb eines stehenden Gewerbes im Sinne § 14 Abs. 1 Satz 1 GewO dar. Eine Hauptniederlassung ist auch dann gegeben, wenn daneben keine Zweigniederlassungen oder unselbstständige Zweigstellen im Sinne des § 14 Abs. 1 GewO betrieben werden, sie kann auch in der Wohnung des Gewerbetreibenden (zum Beispiel eines Maklers) liegen.
Wichtig dabei ist aber, dass der Ort, den Sie als Mittelpunkt Ihres Geschäftsverkehrs angeben auch für alle Behörden im Rahmen der Gewerbeaufsicht erreichbar und auffindbar sein muss. Dies setzt m. E. auch voraus, dass an der Anschrift der Hauptniederlassung eine regelmäßige Erreichbarkeit des Gewerbetreibenden in persönlicher und postalischer Hinsicht möglich sein muss.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
4 13.11.2018 10:36 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
GewerbePlbg GewerbePlbg ist weiblich
Mitglied


Dabei seit: 17.05.2016
Beiträge: 38
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 26 [?]
Erfahrungspunkte: 109.158
Nächster Level: 125.609

16.451 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zählt denn zu der betrieblichen Anschrift auch die Hauptniederlassung? Oder darf ich nur die Anschrift der Betriebsstätte rausgegeben? Weißnicht
5 15.11.2018 08:25 GewerbePlbg ist offline Beiträge von GewerbePlbg suchen
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.944.270
Nächster Level: 5.107.448

163.178 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Rheinhessen,
der erste gemeldete Gewerbebetrieb ist immer die Hauptniederlassung. Jede weitere Betriebsstätte muss separat unter Angabe der Anschrift der Hauptniederlassung angemeldet werden. Sofern die Anschrift der Hauptniederlassung mit der Anschrift Ihrer privaten Wohnanschrift identisch ist, muss diese angegeben werden.
In Ihrem Beispiel wäre dann u. U. eine Anmeldung unter der Wohnanschrift erforderlich - Hauptniederlassung und ggf. eine Anmeldung unter der Anschrift des angemieteten Lagerraumes / Produktionsraumes als Zweigniederlassung / unselbständige Zweigstelle notwendig.
P. S. - Eine "Auskunftssperre" wie im Melderecht gibt es im Gewerberecht nicht.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
6 15.11.2018 08:49 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gewerbe anonym?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
3 Dateianhänge enthalten Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglic [...] Reisegewerbe (Titel III GewO)   20.03.2024 11:15 von T.Hauptmann_KFG     Heute, 09:12 von Thomas Mischner   Views: 188
Antworten: 6
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 1.180
Antworten: 15
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 731.053
Antworten: 27
Reisegewerbe ohne Wohnsitz in Deutschland Stehendes Gewerbe (allgemein)   26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken     26.02.2024 15:36 von EinerAusFranken   Views: 1.583
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     25.02.2024 23:41 von webmaster   Views: 5.469
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 322.666 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 880.002.657


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 119 | Gesamt: 0.230s | PHP: 99.57% | SQL: 0.43%