unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 16 Behörden nehmen gemeinsam Lootboxen ins Visier » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen 16 Behörden nehmen gemeinsam Lootboxen ins Visier
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
schindel schindel ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 26.07.2011
Beiträge: 692
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.222.226
Nächster Level: 3.609.430

387.204 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






16 Behörden nehmen gemeinsam Lootboxen ins Visier

Die Luft für Lootboxen wird dünner: 16 Glücksspiel-Behörden wollen Beutekisten genauer unter die Lupe nehmen. Deutschland fehlt in der gemeinsamen Erklärung.

In einer gemeinsamen Erklärung verpflichten sich 16 Glücksspiel-Behörden dazu, Lootboxen und andere Finanzierungsmodelle in Videospielen genauer zu prüfen. "Wir wollen zusammenarbeiten, um die Eigenschaften von Videospielen und Gaming in sozialen Netzwerken gründlich zu analysieren", heißt es in der Erklärung, die unter anderem von den zuständigen französischen, britischen und österreichischen Behörden unterzeichnet wurde.

"Wir sind zunehmend besorgt darüber, dass die Grenzen zwischen Glücksspiel und anderen Formen digitaler Unterhaltung wie Videospielen verschwimmen." Grund zur Sorge seien neben Lootboxen auch Social Network Games und das Online-Wettbieten um Charakter-Skins für Spiele. Diese Elemente von Videospielen erfüllen laut dem Schreiben vergleichbare Charakteristika wie traditionelles Glücksspiel. Videospiele mit solchen Elementen sollen geprüft werden und könnten im Einklang mit den jeweiligen nationalen Vorschriften reguliert werden.

Lootboxen sind häufig kostenpflichtige Pakete mit zufälligen Zusatzinhalten für Videospiele, sie können etwa neue Waffen oder Kostüme für die Spielfigur beinhalten. Zum Zeitpunkt des Kaufs weiß der Spieler in der Regel nicht, welche Gegenstände er am Ende bekommt. Je nach Gestaltung kann es sich bei den Items um kosmetische Gegenstände oder für den Spielfortschritt wichtige Belohnungen handeln.

Die gemeinsame Erklärung der Behörden demonstriert den Wunsch nach einer einheitlichen Linie, die genaue Umsetzung und Anwendung des Glücksspielgesetzes liegt aber bei der jeweiligen Nation und kann stark variieren.

Ein generelles Verbot von Lootboxen in allen Staaten, deren Behörden unterschrieben haben, ist nicht zu erwarten. Vielmehr hoffen die Unterzeichner darauf, mit Spiele-Entwicklern an einer gemeinsamen Lösung arbeiten zu können. "Wir erwarten, dass diese Erklärung zu einem konstruktiven Dialog zwischen Glücksspiel-Regulatoren und verantwortungsbewussten Spieleentwicklern führen wird", heißt es in dem Schreiben.

Unterzeichnet haben unter anderem die zuständigen Behörden kleinerer Regierungen wie Gibraltar und Isle of Man. Mit Polen, Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Spanien finden sich allerdings auch große europäische Staaten auf der Liste. Sogar die Gambling Commission aus Washington gehört zu den Unterzeichnern. Eine Unterschrift aus Deutschland fehlt allerdings.

Keine Bewegung in Deutschland

In Deutschland sind die Bundesländer für die Glücksspielaufsicht zuständig, eine nationale Glücksspielbehörde gibt es nicht. "Die zuständigen Landesbehörden haben sich bisher weder zur Frage der Zulässigkeit von Lootboxen geäußert noch haben sie entsprechende Verbote ausgesprochen", schreibt Dr. Patrick Ehinger in einer Mail an heise online. Ehinger ist Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei CMS und hat sich auf Medienrecht und digitale Geschäftsmodelle spezialisiert.

In Deutschland gibt es aktuell kaum Bewegung in der öffentlichen Debatte um Lootboxen, schreibt Ehinger. "Die Jugendschutzinstitutionen USK und KJM sehen nach ihrer eigenen Einschätzung aktuell aus rechtlicher Sicht keinen Anlass, Lootbox-Systeme bei der Prüfung der Altersgrenzen für Games zu berücksichtigen und solche Spiele zum Beispiel auf 'USK ab 18' heraufzustufen." Auch die für Glücksspielaufsicht zuständigen Landesbehörden sahen demnach bislang keinen Handlungsbedarf. Neben Deutschland fehlen etwa auch Italien, die Schweiz und Schweden auf der Liste der Unterschreiber.

EA fordert Belgien heraus

In anderen Ländern formiert sich aber Widerstand: Zuerst hatten Belgien und die Niederlande die Lootboxen in einigen Spielen wie FIFA 18 und Overwatch als illegales Glücksspiel eingestuft. Mittlerweile untersucht auch Finnland, ob Lootboxen dem Glücksspielgesetz unterliegen sollen.

FIFA-Entwickler Electronic Arts will sich dieser Regelung der belgischen Gaming Commission aber nicht beugen: Das Unternehmen bietet in Belgien weiterhin Lootboxen in den Spielen FIFA 18 und FIFA 19 an. Der Fall könnte vor Gericht landen. Dann stünde die Einstufung von Lootboxen als illegale Form des Glücksspiels erneut auf dem Prüfstand – die Entscheidung hätte Signalwirkung. Andere Entwickler haben sich der Regelung bisher gebeugt.

Lootboxen als "Einstiegsdroge"

Ob Lootboxen mit Glücksspiel oder eher mit Sammelkarten vergleichbar sind, ist umstritten. Eine aktuelle Studie des australischen Environment and Communications Reference Committee kommt nach der Befragung von über 7000 Gamern zum Schluss, dass Lootboxen dem Glücksspiel zumindest ähnlich sind: "Es ist möglich, dass Lootboxen in Videospielen wie ein Einstiegstor zu anderen Formen des Glücksspiel funktionieren und zu verstärkten Problemen mit Glücksspiel führen", heißt es in der Studie.

Spieler, die mehr Geld für Lootboxen ausgegeben haben, waren demnach auch für andere Formen des Glücksspiels anfälliger. Dieser Befund passe zur Annahme, dass Lootboxen aus psychologischer Sicht eine Form des Glücksspiels darstellen.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/...er-4167084.html
1 26.09.2018 08:08 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 16 Behörden nehmen gemeinsam Lootboxen ins Visier


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 167.511
Antworten: 33
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 19.586
Antworten: 4
Zurückweisung einer GewA wg. Scheinselbständigkeit - r [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   02.06.2014 16:16 von Roesje     06.07.2022 07:56 von Greenhorn   Views: 1.087.523
Antworten: 30
Elekroinstallation Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.02.2022 07:29 von Peterk     18.02.2022 09:42 von AmtsMatz   Views: 128.745
Antworten: 7
Jahresreport 2020 der Glücksspielaufsichtsbehörden Gewerberecht (allgemein)   18.01.2022 10:01 von Doc     18.01.2022 10:01 von Doc   Views: 371
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 10.345 | Views gestern: 396.705 | Views gesamt: 890.193.074


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 65 | Gesamt: 0.175s | PHP: 99.43% | SQL: 0.57%