Obdachlose verkaufen Zeitschriften/Zeitungen |
Ersen
Grünschnabel
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Obdachlose verkaufen Zeitschriften/Zeitungen |
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Hallo in die Runde,
in vielen Städten werden von Obdachlosen Straßenmagazine verkauft.
1. Gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür? Darf jeder Obdachlose einfach so die Zeitungen verkaufen?
2. Benötigt man dafür eine Reisegewerbekarte?
Es ist meistens so, dass man beim Kauf einer Straßenzeitung den Verkäufer unterstützt, der glaube ich mindestens die Hälfte des Verkaufspreises behalten darf. Der Rest fließt dann wahrscheinlich in die Produktion oder in andere soziale Projekte für Obdachlose.
Vielen Dank im Voraus!
Grüße
__________________ Ersen
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1
07.05.2018 15:17 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Hallo aus Bad Fallingbostel,
der Verkauf von Druckwerken ist nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO Reisegewerbekarten-frei.
Evtl. könnte aber eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sein.
Regina Runge
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2
07.05.2018 15:44 |
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Solon
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VeSa
Routinier
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Guten Morgen,
hierbei bitte nicht die Anzeigepflicht aus § 55c GewO vergessen
Viele Grüße
VeSa
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3
08.05.2018 09:22 |
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Sigi2910
Lebende Foren Legende
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Zitat: |
Original von Runge
Hallo aus Bad Fallingbostel,
der Verkauf von Druckwerken ist nach § 55a Abs. 1 Nr. 10 GewO Reisegewerbekarten-frei.
Evtl. könnte aber eine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich sein.
Regina Runge |
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Scheint mir eher unter den "Gemeingebrauch" zu fallen.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
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4
08.05.2018 11:31 |
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Obdachlose verkaufen Zeitschriften |
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hallo zusammen,
meist sind es ja ganz bestimmte Zeitschriften...
wir haben hier noch ein Sammlungsgesetz und können diese Fälle daher an die übergeordnete Behörde abgeben, da der dahinter stehende Verein dies nicht machen darf ...
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5
08.05.2018 13:20 |
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Ersen
Grünschnabel
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Themenstarter
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Wenn ich es richtig verstanden habe, muss er gem. § 55 c das Gewerbe anzeigen. Wie und wer meldet bei einem Obdachlosen (Staatsangehörigkeit rumänisch) das Gewerbe an, der keine Meldebescheinigung oder Mietvertrag vorlegen kann?
Gibt es denn für EU-Bürger allgemeine Voraussetzungen für eine Gewerbe-Anmeldung?
__________________ Ersen
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6
15.05.2018 08:12 |
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