Gewerbeanmeldung für Communitys? |
SG442
Grünschnabel
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Gewerbeanmeldung für Communitys? |
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Hallo zusammen,
ich wurde gefragt, ob ich zu dem folgenden Sachverhalt eine Aussage treffen könnte... allerdings weiß ich hier keine Antwort... vllt könnt ihr mir ja helfen.
Es geht um eine Online-Gaming-Community, die wohl über Spreadshirt oder ähnliche Seiten T-Shirts "verkaufen" möchten (für die Mitglieder dieser Community). Sie haben keine Gewinnerzielungsabsicht sondern möchten lediglich, dass die Mitglieder (diese sind in ganz Deutschland verteilt) alle T-Shirts (und evtl. anderes Merch) bestellen können ohne, dass die Leitung einen großen Aufwand hat.
Nun stellt sich hier die Frage:
---> Benötigt man hier ein Gewerbe? Wenn ja, was muss man denn sonst so beachten?
Liebe Grüße aus dem sonnigen Süden!
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1
21.03.2018 16:08 |
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Solon
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BernshausenL
Tripel-As
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Hallo SG442,
ich sehe hier kein anzeigepflichtiges Gewerbe. Wie du schon schriebst, es liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor. Hier geht es ja darum, dass alle Mitglieder sich eindecken können und das T-Shirt zum Selbstkostenpreis verkauft wird. Da diese deutschlandweit (oder weiter) verteilt sind, muss man diese ja irgendwie effektiv vertreiben, daher dann über einen Onlineshop.
Das könnte man jetzt mit den Shirts zu diversen Junggesellinnenabschieden vergleichen, nur das hier der Personenkreis etwas größer ist und daher anders vertrieben wird.
Ich würde hier nicht zur Anmeldung auffordern.
Hoffe das hilft.
Viele Grüße
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2
22.03.2018 07:37 |
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Solon
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SG442
Grünschnabel
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Guten Morgen,
danke für die Antwort. Das dachte ich auch. Aber bei so Anbietern wie Spreadshirt hat man wohl auch eine Shopseite auf der Seite des Anbieters, worüber auch andere Personen die Shirts kaufen können. Und obwohl man ja keine Gewinnerzielungsabsicht hat könnte man dadurch Gewinn erzielen?! Zudem bekommt man wohl eine kleine Provision von Seiten des Anbieters. Ist das dann immer noch nicht anzeigepflichtig? Ich mein, diese Community hat ja keine Gewinnerzielungsabsicht. Ändert sich das dann, da man von Seiten des Anbieters in Form der Provision dazu "gezwungen" wird einen kleinen Gewinn zu erzielen?!
Ich denke, dass das in eine Grauzone fällt. Aber sicher bin ich mir nicht.
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3
22.03.2018 08:22 |
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BernshausenL
Tripel-As
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Also wenn tatsächlich Gewinn erzielt wird, ist auch ohne Gewinnerzielungsabsicht eine solche unterstellt (klingt jetzt seltsam). Wenn dies auf keinen Fall passieren sollte, dann müsste man halt einen eigenen Vertriebsweg suchen, bei welchem kein Gewinn erzielt wird.
So wie du es schilderst müsste dann meiner Meinung nach doch ein Gewerbe angemeldet werden. Es ist selbstständig, auf gewisse Dauer, nach außen erkennbar und mit Gewinnerzielungsabsicht. Hier wäre jetzt die Frage, wer entwirft die Shirts und wer kümmert sich um alles? Der müsste meiner Meinung nach anmelden und würde ja auch den Gewinn erhalten.
Ist auf jeden Fall ein bisschen kniffelig aber unter den Umständen doch anzumelden denke ich. Man könnte ja, wenn man wirklich üüüberhaupt keinen Gewinn erzielen will, Einnahmen, Ausgaben und Provision gegenrechnen und dann die Preise für die Shirts entsprechend anpassen, dass man auf 0,00 rauskommt
Da aber ja im Normalfall keiner was dagegen hat, wenn ein paar Euro dabei rum kommen, soll ein Gewerbe angemeldet werden und alles hat seine Richtigkeit.
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22.03.2018 09:01 |
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SG442
Grünschnabel
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Vielen lieben Dank
Ich werde das so weiter geben und hoffe, ihm dadurch geholfen zu haben!
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5
22.03.2018 09:21 |
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