Novomatic Meinung über sg. Lightgeräte |
tfis
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Zitat: |
Original von PeterSt
...
Große Probleme werden aber die Aufsteller bekommen, die noch keine (oder nur eine gaaaanz alte) Vernetzung haben. Die werden nicht nur beim strukturierten Handling der Giga-Byte von Fiskaldaten ihre liebe Mühe haben!...
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Kannst du das weiter ausführen?
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21
17.04.2018 09:51 |
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von tfis:
Kannst du das [=Probleme ohne Vernetzung] weiter ausführen? |
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Gerne, zumindest versuche ich es. Natürlich werden die anstehenden Infoveranstaltungen der Hersteller noch mehr Gelegenheit bieten, Klarheit zu erlangen:
Da ist zunächst die Schnittstelle: VDAI (RS232 mit SUB-D) wird es weiterhin geben, allerdings werden die Fiskaldaten via LAN (Ethernet) ausgelesen (die Hersteller sind also in diesem Jahrtausend angekommen!). Auch die VDAI-Daten kann man dann über LAN auslesen. Jede mir bekannte Vernetzung, die in den letzten 10 (bis 15?) Jahren installiert wurde, ging zwar an den VDAI-Port, setzte den dann aber auf LAN um (nur die erste adp-"Konzentrator"-Technik war anders und muss jetzt auslaufen). Hardwaremäßig kann der Umweg LAN-VDAI zumindest zur Auslesung der Daten bei den Geräten mit Fiskaldaten und Spielerkarte entfallen.
LAN ist notwendig, weil die Fiskaldaten im Durchschnitt ein paar Kilobyte Daten pro einem Euro Kasse produzieren, das ist mehr als bisher für den gesamten Kassierungsstreifen! Dafür wäre VDAI zu langsam gewesen.
Alle Daten müssen (bereits jetzt!) unveränderbar und maschinenlesbar archiviert werden, wobei die Fiskaldaten so aufgebaut sind, dass ihre Veränderung an den Daten selbst detektiert werden kann. Diese Dateien kann man also ganz einfach kopieren, zur Datensicherheit auch mehrfach. Man muss die vielen Dateien, wenn man kein spezielles Programm dafür hat, nur gut sortieren, so dass der Betriebsprüfer sie wiederfinden kann ...
Man muss die Fiskaldaten übrigens nicht zwingend bei jeder Kassierung auslesen, da sie im Gerät gespeichert bleiben. Aber dann trägt man das Risiko, wenn die Daten bei einem Geräteaufbruch oder -diebstahl verloren gehen.
Eine Vernetzung ist nicht zwingend, aber ich glaube, dass man sonst bei den vielen Daten irgendwann den Überblick verliert. Aber vielleicht bietet ein Hersteller eine App an, mit der man seine Daten direkt via WLAN in seine Dropbox laden kann.
LAN ist auch dann notwendig, wenn man Freischaltcodes für verschiedene Hersteller an einem Terminal generieren will (und wer will das nicht, zumindest in der Spielhalle?).
Geräte mit Fiskaldaten und Spielerkarten lassen sich damit in der Spielhalle kaum ohne Vernetzung betreiben, wobei bestehende Vernetzungen ein Upgrade von Hardware und Software brauchen.
__________________ PeterSt
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22
17.04.2018 15:12 |
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Solon
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gmg
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Noch einmal zur Klarstellung:
1) Die Automatikgeldumbuchungstaste gibt es bei den neuen GSG nicht mehr.
2) Die Automatikspieltaste - für das nicht durch die SpielV regulierte tatsächliche Spiel an dem GSG - gibt es jedoch weiterhin.
Grüße
__________________ gmg
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29.04.2018 17:07 |
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walterf
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Zitat: |
Original von gmg
Noch einmal zur Klarstellung:
1) Die Automatikgeldumbuchungstaste gibt es bei den neuen GSG nicht mehr.
2) Die Automatikspieltaste - für das nicht durch die SpielV regulierte tatsächliche Spiel an dem GSG - gibt es jedoch weiterhin.
Grüße |
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Hallo gmg,
also die "Automatikgeldumbuchungstaste", wie hatte die denn bis dato funktioniert?
Die Automatikspieltaste, also die Taste, welche man einmal drücken muss und dann läuft der Rest des vorhandenen Guthabens auf dem Gerät automatisch ab, gibt es weiterhin?
Freundliche Grüße, man sieht sich.
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25
29.04.2018 17:21 |
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gmg
Foren Gott
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Zitat: |
Original von walterf
Zitat: |
Original von gmg
Noch einmal zur Klarstellung:
1) Die Automatikgeldumbuchungstaste gibt es bei den neuen GSG nicht mehr.
2) Die Automatikspieltaste - für das nicht durch die SpielV regulierte tatsächliche Spiel an dem GSG - gibt es jedoch weiterhin.
Grüße |
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Hallo gmg,
also die "Automatikgeldumbuchungstaste", wie hatte die denn bis dato funktioniert?
Die Automatikspieltaste, also die Taste, welche man einmal drücken muss und dann läuft der Rest des vorhandenen Guthabens auf dem Gerät automatisch ab, gibt es weiterhin?
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Die von mir "Automatikgeldumbuchungstaste" genannte Funktion war die automatische Umbuchung von Geld in Punkte (=Einsatz) und ggf. wieder zurück (=Gewinn). Das sog. PTB-Spiel welches die Vorgaben der Spielverordnung einhielt.
Die Funktion gibt es bei den neu zugelassenen TR 5.X GSG so nicht mehr.
Man muß das Geld einzeln "umbuchen".
Die Automatikspieltaste, also die Taste, welche man einmal drücken muss, und dann läuft der Rest des vorhandenen Guthabens - mit welcher Bezeichnung auch immer (Punkte, Kredits, tanzende Jungfrauen) - auf dem Gerät automatisch ab, gibt es jedoch weiterhin unverändert.
Es handelt sich ja um den nicht durch die Vorgaben der SpielV tangierten Bereich.
So mein Kenntnisstand.
Und nun kommen ja bald die TR 5.X GSG in die Aufstellung. Man kann sie bespielen und dann hat man die Gewissheit, dass die Gerätehersteller es wohl wieder nicht so "gemacht haben", wie der Verordnungsgeber es nach meinem Kenntnisstand wollte.
"Also auf in die nächste Runde der bald anstehenden Novellierung der SpielV im Jahr 2021."
Grüße
__________________ gmg
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26
30.04.2018 10:35 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von walterf
Zitat: |
Original von gmg
Noch einmal zur Klarstellung:
1) Die Automatikgeldumbuchungstaste gibt es bei den neuen GSG nicht mehr.
2) Die Automatikspieltaste - für das nicht durch die SpielV regulierte tatsächliche Spiel an dem GSG - gibt es jedoch weiterhin.
Grüße |
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Hallo gmg,
also die "Automatikgeldumbuchungstaste", wie hatte die denn bis dato funktioniert?
Die Automatikspieltaste, also die Taste, welche man einmal drücken muss und dann läuft der Rest des vorhandenen Guthabens auf dem Gerät automatisch ab, gibt es weiterhin?
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Die von mir "Automatikgeldumbuchungstaste" genannte Funktion war die automatische Umbuchung von Geld in Punkte (=Einsatz) und ggf. wieder zurück (=Gewinn). Das sog. PTB-Spiel welches die Vorgaben der Spielverordnung einhielt.
Die Funktion gibt es bei den neu zugelassenen TR 5.X GSG so nicht mehr.
Man muß das Geld einzeln "umbuchen".
Die Automatikspieltaste, also die Taste, welche man einmal drücken muss, und dann läuft der Rest des vorhandenen Guthabens - mit welcher Bezeichnung auch immer (Punkte, Kredits, tanzende Jungfrauen) - auf dem Gerät automatisch ab, gibt es jedoch weiterhin unverändert.
Es handelt sich ja um den nicht durch die Vorgaben der SpielV tangierten Bereich.
So mein Kenntnisstand.
Und nun kommen ja bald die TR 5.X GSG in die Aufstellung. Man kann sie bespielen und dann hat man die Gewissheit, dass die Gerätehersteller es wohl wieder nicht so "gemacht haben", wie der Verordnungsgeber es nach meinem Kenntnisstand wollte.
"Also auf in die nächste Runde der bald anstehenden Novellierung der SpielV im Jahr 2021."
Grüße |
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das bedeutet also nach wie vor , dass das mehtfachbespielen (zB 5 geräten) von 1 person weiter
geht !
prost mahlzeit
pg.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von petergaukler: 30.04.2018 13:43.
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27
30.04.2018 13:43 |
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dieter116
König
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28
01.05.2018 05:45 |
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petergaukler
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Zitat: |
Original von dieter116
Aber nicht bei TR5 V2. |
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genau !
novoliner gibt es keine mit Tr.5.0 es sind adp merkur - bergmann - bally wulff und tec matik
novolines gibt es ab 11.2018 so wie mir bekannt ist nur Tr.5.1
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29
01.05.2018 06:45 |
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Rooobert
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Das schöne an der TR5 ist natürlich, neben allen Restriktionen, dass endlich wieder die nervige 1000oo Punkte Grenze wegfällt und wieder attraktive unlimitierte Höchstgewinne von zig Tausenden Energie möglich sind. Darauf hat doch jeder Aufsteller nur gewartet...
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30
12.05.2018 14:40 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rooobert
Das schöne an der TR5 ist natürlich, neben allen Restriktionen, dass endlich wieder die nervige 1000oo Punkte Grenze wegfällt und wieder attraktive unlimitierte Höchstgewinne von zig Tausenden Energie möglich sind. Darauf hat doch jeder Aufsteller nur gewartet...
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der paul machts möglich
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12.05.2018 17:25 |
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sunrise
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Hallo,
auch in der neuen Spielverordnung V2 ist Mehrfachbespielung weiterhin nicht verboten.
Es ist ausdrücklich nur festgelegt, dass einem Spieler nur eine Spielerkarte oder nur ein Freischaltcode ausgegeben werden darf. Es wurde aber vom Gesetzgeber "vergessen" festzulegen, dass das Gerät, wenn der Spieler das Gerät und die Halle verlässt, gesperrt werden muss.
Der Aufsteller kann frei entscheiden, ob das Spielgerät gesperrt wird oder spielfähig bleibt.
Nun die folgende Situation:
Gast bekommt am Morgen ein Gerät freigeschaltet - er geht nach zehn Minuten. Nächster Spieler betritt die Halle - bekommt ein Gerät freigeschaltet und er spielt zusätzlich das Gerät vom vorherigen Gast.
Bis Mittag sind dann alle Geräte freigeschaltet und alle Geräte können frei bespielt werden.
Wo steht in der Spielverordnung, dass solche Situationen verboten sind?
Warum haben die Hersteller nicht die Verpflichtung bekommen, dass ein nicht bespieltes Gerät bei Nichtbespielung wieder umgehend gesperrt wird.
Im November wird sich die Aufstellerschaft in zwei Lager teilen, wie damals bei den Fungames mit Tokenauszahlung: die einen halten sich an die vom Gesetzgeber gewollte Einschränkung, die "Schlauen" machen was sie wollen.
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32
12.05.2018 22:20 |
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Rooobert
Routinier
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Es scheint sich herauszustellen, daß die Zockerschützer und Bevormundungs Lobby, zum gefühlten 100sten mal, sich wieder selbst ins Knie gef.... hat.
Das ständige herumgefummle an der Spvo. ist und bleibt so sinnvoll wie ein Alkoholverbot am Ballermann
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33
13.05.2018 12:56 |
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gmg
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Zitat: |
Original von sunrise
Hallo,
auch in der neuen Spielverordnung V2 ist Mehrfachbespielung weiterhin nicht verboten.
Es ist ausdrücklich nur festgelegt, dass einem Spieler nur eine Spielerkarte oder nur ein Freischaltcode ausgegeben werden darf. Es wurde aber vom Gesetzgeber "vergessen" festzulegen, dass das Gerät, wenn der Spieler das Gerät und die Halle verlässt, gesperrt werden muss.
Der Aufsteller kann frei entscheiden, ob das Spielgerät gesperrt wird oder spielfähig bleibt.
Nun die folgende Situation:
Gast bekommt am Morgen ein Gerät freigeschaltet - er geht nach zehn Minuten. Nächster Spieler betritt die Halle - bekommt ein Gerät freigeschaltet und er spielt zusätzlich das Gerät vom vorherigen Gast.
Bis Mittag sind dann alle Geräte freigeschaltet und alle Geräte können frei bespielt werden.
Wo steht in der Spielverordnung, dass solche Situationen verboten sind?
Warum haben die Hersteller nicht die Verpflichtung bekommen, dass ein nicht bespieltes Gerät bei Nichtbespielung wieder umgehend gesperrt wird.
Im November wird sich die Aufstellerschaft in zwei Lager teilen, wie damals bei den Fungames mit Tokenauszahlung: die einen halten sich an die vom Gesetzgeber gewollte Einschränkung, die "Schlauen" machen was sie wollen. |
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In der Spielverordnung ist festgelegt, dass
"Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Verlust wiederverwendbarer Identifikationsmittel vermieden wird, und dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt."
Zitat on aus TR 5.0:
Spielerkarte steht hier synonym für das in der Spielverordnung geforderte gerätegebundene, spielerungebundene Identifikationsmittel. Durch die Verwendung des Begriffes Spielerkarte werden keine Einschränkungen an Form und Material des Mittels impliziert.
Es gibt somit- PTB geprüft und zugelassen- zwei verschiedene gerätegebundene ... Identifikationsmittel:
1) Spielerkarte (wiederverwendbares Identifikationsmittel) -
Vorgefertigte Spielerkarten werden vom Hersteller produziert und mit dem Spielgerät ausgeliefert. Sie sind Bestandteil der Bauart.
Wenn diese vorgefertigten Spielerkarten vom Spielerkartenlesefeld entfernt werden, dann geht das GSG in einen gesonderten Bildschirm mit dem "Anforderungsmodus Spielerkarte" und ist nicht spielbereit. vorhandenes geldguthaben wir sofort ausgezahlt.
2) Freischaltcode (nicht wiederverwendbares Identifikationsmittel - lt. TR 5.0 "bedarfsbezogen generierte Spielerkarte") - Bedarfsbezogen generierte Spielkarten werden vor der Benutzung am Spielort hergestellt oder aus vorgefertigten Rohlingen komplettiert. In diesem Fall ist die Technik zur Herstellung oder Komplettierung der Spielkarte Bestandteil der Bauart.
Bei dieser Variante - nur nutzbar bei Spielhallenvernetzungen - erhält der Spieler einen 4 oder 6 -stelligen Zifferncode und gibt diesen extra mittels Zusatzgerät generierten Code am gesperrten GSG ein. Wird das GSG eine bestimmte -- voreinstellbare- Zeit nicht bespielt, so wird das Gerät automatisch über die Vernetzung gesperrt.
Wo ist jetzt das Problem?
Grüße
__________________ gmg
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34
15.05.2018 10:13 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von sunrise
Hallo,
auch in der neuen Spielverordnung V2 ist Mehrfachbespielung weiterhin nicht verboten.
Es ist ausdrücklich nur festgelegt, dass einem Spieler nur eine Spielerkarte oder nur ein Freischaltcode ausgegeben werden darf. Es wurde aber vom Gesetzgeber "vergessen" festzulegen, dass das Gerät, wenn der Spieler das Gerät und die Halle verlässt, gesperrt werden muss.
Der Aufsteller kann frei entscheiden, ob das Spielgerät gesperrt wird oder spielfähig bleibt.
Nun die folgende Situation:
Gast bekommt am Morgen ein Gerät freigeschaltet - er geht nach zehn Minuten. Nächster Spieler betritt die Halle - bekommt ein Gerät freigeschaltet und er spielt zusätzlich das Gerät vom vorherigen Gast.
Bis Mittag sind dann alle Geräte freigeschaltet und alle Geräte können frei bespielt werden.
Wo steht in der Spielverordnung, dass solche Situationen verboten sind?
Warum haben die Hersteller nicht die Verpflichtung bekommen, dass ein nicht bespieltes Gerät bei Nichtbespielung wieder umgehend gesperrt wird.
Im November wird sich die Aufstellerschaft in zwei Lager teilen, wie damals bei den Fungames mit Tokenauszahlung: die einen halten sich an die vom Gesetzgeber gewollte Einschränkung, die "Schlauen" machen was sie wollen. |
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In der Spielverordnung ist festgelegt, dass
"Der Aufsteller von Spielgeräten, deren Bauart die Anforderungen des § 13 Nummer 10 erfüllen, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass jedem Spieler vor Aufnahme des Spielbetriebs an einem solchen Gerät und nach Prüfung seiner Spielberechtigung ein gerätegebundenes, personenungebundenes Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat dafür zu sorgen, dass jedem Spieler nicht mehr als ein Identifikationsmittel ausgehändigt wird. Er hat weiterhin dafür Sorge zu tragen, dass der Verlust wiederverwendbarer Identifikationsmittel vermieden wird, und dass der Spieler ein wiederverwendbares Identifikationsmittel nach Beendigung des Spielbetriebs unverzüglich zurückgibt."
Zitat on aus TR 5.0:
Spielerkarte steht hier synonym für das in der Spielverordnung geforderte gerätegebundene, spielerungebundene Identifikationsmittel. Durch die Verwendung des Begriffes Spielerkarte werden keine Einschränkungen an Form und Material des Mittels impliziert.
Es gibt somit- PTB geprüft und zugelassen- zwei verschiedene gerätegebundene ... Identifikationsmittel:
1) Spielerkarte (wiederverwendbares Identifikationsmittel) -
Vorgefertigte Spielerkarten werden vom Hersteller produziert und mit dem Spielgerät ausgeliefert. Sie sind Bestandteil der Bauart.
Wenn diese vorgefertigten Spielerkarten vom Spielerkartenlesefeld entfernt werden, dann geht das GSG in einen gesonderten Bildschirm mit dem "Anforderungsmodus Spielerkarte" und ist nicht spielbereit. vorhandenes geldguthaben wir sofort ausgezahlt.
2) Freischaltcode (nicht wiederverwendbares Identifikationsmittel - lt. TR 5.0 "bedarfsbezogen generierte Spielerkarte") - Bedarfsbezogen generierte Spielkarten werden vor der Benutzung am Spielort hergestellt oder aus vorgefertigten Rohlingen komplettiert. In diesem Fall ist die Technik zur Herstellung oder Komplettierung der Spielkarte Bestandteil der Bauart.
Bei dieser Variante - nur nutzbar bei Spielhallenvernetzungen - erhält der Spieler einen 4 oder 6 -stelligen Zifferncode und gibt diesen extra mittels Zusatzgerät generierten Code am gesperrten GSG ein. Wird das GSG eine bestimmte -- voreinstellbare- Zeit nicht bespielt, so wird das Gerät automatisch über die Vernetzung gesperrt.
Wo ist jetzt das Problem?
Grüße |
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ein problem entsteht dadurch ,dass der aufsteller viele karten bzw. freischaltcodes pro gerät erhält
ganz einfach
1 . der spieler gibt die karte nicht zurück !
2.die aufsicht steckt schon mal vorab karten in die geräte bzw schaltet frei (code)
3.keiner kann dies kontrollieren(das OA. hat keine kapazitäten frei ) !
gute stammspieler bekommen schon mal für alle geräte in einer halle die notwendigen
mittel zum mehrfachspielen (das ist sicher) !!
4. andere möglichkeiten , die noch nicht bekannt sind
pg.
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35
15.05.2018 10:36 |
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gmg
Foren Gott
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Ich freue mich schon auf die ersten Begehungen der Spielstätten mit den TR 5.X GSG sowie die von Dir angekündigten "neuen" Zustände.... !
Grüße
__________________ gmg
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36
15.05.2018 11:58 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von sunrise
Hallo,
auch in der neuen Spielverordnung V2 ist Mehrfachbespielung weiterhin nicht verboten.
Es ist ausdrücklich nur festgelegt, dass einem Spieler nur eine Spielerkarte oder nur ein Freischaltcode ausgegeben werden darf. Es wurde aber vom Gesetzgeber "vergessen" festzulegen, dass das Gerät, wenn der Spieler das Gerät und die Halle verlässt, gesperrt werden muss.
Der Aufsteller kann frei entscheiden, ob das Spielgerät gesperrt wird oder spielfähig bleibt.
Nun die folgende Situation:
Gast bekommt am Morgen ein Gerät freigeschaltet - er geht nach zehn Minuten. Nächster Spieler betritt die Halle - bekommt ein Gerät freigeschaltet und er spielt zusätzlich das Gerät vom vorherigen Gast.
Bis Mittag sind dann alle Geräte freigeschaltet und alle Geräte können frei bespielt werden.
Wo steht in der Spielverordnung, dass solche Situationen verboten sind?
Warum haben die Hersteller nicht die Verpflichtung bekommen, dass ein nicht bespieltes Gerät bei Nichtbespielung wieder umgehend gesperrt wird.
Im November wird sich die Aufstellerschaft in zwei Lager teilen, wie damals bei den Fungames mit Tokenauszahlung: die einen halten sich an die vom Gesetzgeber gewollte Einschränkung, die "Schlauen" machen was sie wollen. |
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2) Freischaltcode (nicht wiederverwendbares Identifikationsmittel - lt. TR 5.0 "bedarfsbezogen generierte Spielerkarte") - Bedarfsbezogen generierte Spielkarten werden vor der Benutzung am Spielort hergestellt oder aus vorgefertigten Rohlingen komplettiert. In diesem Fall ist die Technik zur Herstellung oder Komplettierung der Spielkarte Bestandteil der Bauart.
Bei dieser Variante - nur nutzbar bei Spielhallenvernetzungen - erhält der Spieler einen 4 oder 6 -stelligen Zifferncode und gibt diesen extra mittels Zusatzgerät generierten Code am gesperrten GSG ein. Wird das GSG eine bestimmte -- voreinstellbare- Zeit nicht bespielt, so wird das Gerät automatisch über die Vernetzung gesperrt.
Wo ist jetzt das Problem?
Grüße |
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Hallo gmg,
das Problem liegt bei folgendem Satz:
Wird das GSG eine bestimmte -- voreinstellbare- Zeit nicht bespielt, so wird das Gerät automatisch über die Vernetzung gesperrt.
Soweit ich informiert bin kann der Aufsteller die voreinstellbare Zeit auf den ganzen Tag ausdehnen. Wo bitteschön verstößt ein Aufsteller denn gegen das Gesetz oder gegen die Spielverordnung, wenn er diese Zeit soweit wie möglich ausdehnt und die Situation wie oben von mir beschrieben eintritt, dass ein Gast zwar nur einen Freischaltcode bekommt aber dann ein noch von einem anderen Gast freigeschaltetes Gerät zusätzlich übernimmt.
Oder anderes Beispiel:
Ein Gast möchte das Gerät wechseln. Er verlässt das Spielgerät und bekommt für ein anderes Gerät einen Freischaltcode. Ein anderer Gast betritt die Halle und bekommt einen Freischaltcode und dieser Gast kann zusätzlich das noch vom anderen Spielgast freigeschaltete Gerät übernehmen.
Wie gesagt, Mehrfachbespielung wurde nicht verboten und festgelegt wurde nur: pro Gast nur ein Freischaltcode.
gmg, ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt, auf was ich hinaus will.
es grüßt sunrise aus Zadar (Kroatien)
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37
15.05.2018 17:40 |
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gmg
Foren Gott
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Beiträge: 6.031
Bundesland:
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Zitat: |
Original von sunrise
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von sunrise
Hallo,
auch in der neuen Spielverordnung V2 ist Mehrfachbespielung weiterhin nicht verboten.
Es ist ausdrücklich nur festgelegt, dass einem Spieler nur eine Spielerkarte oder nur ein Freischaltcode ausgegeben werden darf. Es wurde aber vom Gesetzgeber "vergessen" festzulegen, dass das Gerät, wenn der Spieler das Gerät und die Halle verlässt, gesperrt werden muss.
Der Aufsteller kann frei entscheiden, ob das Spielgerät gesperrt wird oder spielfähig bleibt.
Nun die folgende Situation:
Gast bekommt am Morgen ein Gerät freigeschaltet - er geht nach zehn Minuten. Nächster Spieler betritt die Halle - bekommt ein Gerät freigeschaltet und er spielt zusätzlich das Gerät vom vorherigen Gast.
Bis Mittag sind dann alle Geräte freigeschaltet und alle Geräte können frei bespielt werden.
Wo steht in der Spielverordnung, dass solche Situationen verboten sind?
Warum haben die Hersteller nicht die Verpflichtung bekommen, dass ein nicht bespieltes Gerät bei Nichtbespielung wieder umgehend gesperrt wird.
Im November wird sich die Aufstellerschaft in zwei Lager teilen, wie damals bei den Fungames mit Tokenauszahlung: die einen halten sich an die vom Gesetzgeber gewollte Einschränkung, die "Schlauen" machen was sie wollen. |
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2) Freischaltcode (nicht wiederverwendbares Identifikationsmittel - lt. TR 5.0 "bedarfsbezogen generierte Spielerkarte") - Bedarfsbezogen generierte Spielkarten werden vor der Benutzung am Spielort hergestellt oder aus vorgefertigten Rohlingen komplettiert. In diesem Fall ist die Technik zur Herstellung oder Komplettierung der Spielkarte Bestandteil der Bauart.
Bei dieser Variante - nur nutzbar bei Spielhallenvernetzungen - erhält der Spieler einen 4 oder 6 -stelligen Zifferncode und gibt diesen extra mittels Zusatzgerät generierten Code am gesperrten GSG ein. Wird das GSG eine bestimmte -- voreinstellbare- Zeit nicht bespielt, so wird das Gerät automatisch über die Vernetzung gesperrt.
Wo ist jetzt das Problem?
Grüße |
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Hallo gmg,
das Problem liegt bei folgendem Satz:
Wird das GSG eine bestimmte -- voreinstellbare- Zeit nicht bespielt, so wird das Gerät automatisch über die Vernetzung gesperrt.
Soweit ich informiert bin kann der Aufsteller die voreinstellbare Zeit auf den ganzen Tag ausdehnen. Wo bitteschön verstößt ein Aufsteller denn gegen das Gesetz oder gegen die Spielverordnung, wenn er diese Zeit soweit wie möglich ausdehnt und die Situation wie oben von mir beschrieben eintritt, dass ein Gast zwar nur einen Freischaltcode bekommt aber dann ein noch von einem anderen Gast freigeschaltetes Gerät zusätzlich übernimmt.
Oder anderes Beispiel:
Ein Gast möchte das Gerät wechseln. Er verlässt das Spielgerät und bekommt für ein anderes Gerät einen Freischaltcode. Ein anderer Gast betritt die Halle und bekommt einen Freischaltcode und dieser Gast kann zusätzlich das noch vom anderen Spielgast freigeschaltete Gerät übernehmen.
Wie gesagt, Mehrfachbespielung wurde nicht verboten und festgelegt wurde nur: pro Gast nur ein Freischaltcode.
gmg, ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt, auf was ich hinaus will.
es grüßt sunrise aus Zadar (Kroatien) |
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Dann hätte wohl die PTB - zusammen mit dem Fraunhofer Institut - bei der Bauartzulassungsprüfung der "bedarfsbezogen generierten Spielerkarte" einen Fehler gemacht, da diese Technik zur Herstellung oder Komplettierung der Spielkarte einen Bestandteil der Bauart darstellt.
Da bin ich mal auf die ersten Geräte in der Vernetzung mit dieser Technik gespannt.
Da lt. veröffentlichten Bauartzulassungen diese Technik von adp,BW und PSMTEC nicht angeboten wird - diese bieten ja nur "Light" Geräte an, werde ich mir wohl die Löwen Geräte anschauen müssen. Diese verfügen ja bereits über die "Heavy" Technik.
Danke für den Hinweis!
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 16.05.2018 00:07.
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16.05.2018 00:01 |
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Rooobert
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Da freut sich ein jeder schon auf die ersten Owi Prozesse bzgl " vermutete illegale Mehrfachbespielung eines Spielautomaten " ,
besonders die zzt völlig unausgelasteten Gerichte, aufgrund der sinkenden Asylanträge
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39
17.05.2018 14:43 |
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