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Zum Ende der Seite springen Friseur ohne Meistertitel im Reisegewerbe
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Christine Thyssen Christine Thyssen ist weiblich
Grünschnabel


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Friseur ohne Meistertitel im Reisegewerbe

Hallo Zusammen,

bei uns hat eine Bürgerin einen Antrag auf eine Reisegewerbekarte gestellt. Sie gibt an, dass sie "ohne vorherige Bestellung" Haare schneiden möchte. Einen Meistertitel hat sie nicht. Für uns ist es offensichtlich, dass sie den Meisterzwang durch die Reisegewerbekarte umgehen möchte. Jedoch ist das nur eine Unterstellung. Uns liegen leider keine konkreten Anhaltspunkte vor, die das beweisen.
Der Bürgermeister hat nun entschieden, dass wir den Antrag ablehnen werden.

Die Nachbarkommunen haben bei diesem Thema ganz unterschiedliche Meinungen. Meine Frage an euch: Hat jemand schon mal einen derartigen Ablehnungsbescheid verfasst? Es wäre für uns eine große Hilfe, wenn wir uns mal einen vergleichbaren Bescheid ansehen könnten.

Ich freue mich auf Antworten!

Liebe Grüße
Christine
1 13.03.2018 11:03 Christine Thyssen ist offline E-Mail an Christine Thyssen senden Beiträge von Christine Thyssen suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Friseur ohne Meistertitel im Reisegewerbe



Handwerkliche Leistungen im Reisegewerbe sind grundsätzlich auch ohne Meistertitel zulässig und können daher nicht abgelehnt werden.

Wir nehmen jedoch immer folgenden Passus als Hinweis mit die Reisegewerbekarte auf:

Hinweis:
Eine Reisegewerbekarte berechtigt nicht zur Durchführung selbständiger handwerklicher Tätigkeiten im stehenden Gewerbe (z.B. zur Durchführung von Aufträgen nach vorheriger Bestellung durch den Kunden aufgrund von Zeitungsanzeigen, Postwurfsendungen, Telefonbucheintragungen o.Ä.), hierfür ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

Viele Grüße

SteBa
2 13.03.2018 11:38 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
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RE: Friseur ohne Meistertitel im Reisegewerbe

Moin aus Rheinhessen,

m. E. müssen Sie die RGK schon erteilen und verweise dazu auf die Ausführungen der Kollegen in dieser Diskussionsrunde der m. E. die Problemstellung gut beschreibt.

Bei einer Ablehnung dürften Sie Probleme bekommen, falls der Antragsteller Widerspruch einlegt.

Sie sollten allerdings die in die RGK aufzunehmenden rechtlichen Hinweise nach der ReisegewVwV bei Ausübung handwerklicher Tätigkeiten im Reisegewerbe nicht vergessen.

Edit.: SteBa war schneller - genau den Hinweis für die RGK meinte ich.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rheinhesse: 13.03.2018 11:41.

3 13.03.2018 11:40 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Wenn der Bürgermeister dies so will, dann würde ich den Bescheid vorbereiten und ihn unterschreiben lassen mit den Hinweisen, die hier bereits getätigt wurden.

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
4 13.03.2018 13:46 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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Friseur im Reisegewerbe

Hallo,

ich konnte solche Eintragungen bisher verhindern, nachdem mit der Dame besprochen wurde wie ihr zukünftiges Gewerbe ausgeübt werden soll.
Klingelt sie tatsächlich an der Tür und fragt ob jemand die Haare geschnitten haben möchte, oder macht sie einen Stand in der Fußgängerzone?

Meist kommt als Erklärung für die RGK, sie macht Termine mit ihren Kunden und kommt dann zu ihnen nach Hause, oder hat feste Termine in einem Altersheim. Dann sind wir im stehenden Gewerbe und nicht im Reisegewerbe.

Ich hatte bisher einen einzigen Fall, der plausibel war, nämlich der Umbau eines Wohnmobils zu einem kleinen Friseursalon mit dem dann über Land gefahren werden sollte um ältere Leute zu bedienen. Wurde dann aber aus finanziellen Gründen nicht realisiert.

Eine schriftliche Ablehnung war bisher noch nicht erforderlich.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
5 14.03.2018 07:21 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
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Moinsen,

ich pflichte @Maliklaus bei.

Wer die Betroffenen ins Gebet nimmt und ihnen klar macht, dass sie ihre Existenz auf Sand bauen, hat mitunter Erfolg. Wir machen Ihnen klar, dass jederzeit die Einleitung eines Owi-Verf. wg. unberechtigter Handwerksausübung droht (§ 117 Abs. 1 Nr. 1 HWO / § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e) SchwarzArbG). Bei mir hat ein Dachdecker mit RGK schnell die Meisterprüfung gemacht und das mit richtig guten Noten!

Wir geben eine Broschüre zum Meister-BaFög heraus. Die GroKo hat außerdem beschlossen das Ablegen der MP noch mehr zu fördern (ich habe es geschafft, den Koalitionsvertrag bis zur Hälfte zu lesen). Natürlich müssen die Ziele noch in Gesetze umgesetzt werden. Mit alledem lässt sich der eine oder die andere vielleicht doch bewegen, den Unsinn mit der RGK zu lassen. Ausgenommen natürlich Fälle, in denen das Handwerk wirklich nur im Reisegewerbe ausgeübt wird.

Beste Grüße

CS
6 14.03.2018 09:29 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Friseur ohne Meistertitel im Reisegewerbe

Hallo Christine aus NRW,

Eine Ablehnung der Reisegewerbekarte kann nur bei persönlicher Unzuverlässigkeit abgelehnt werden. Der Bürgermeister handelt rechtswidrig wenn auf Ablehnung drängt und Sie dürfen es dann ausbaden.

Der Meisterzwang gilt nur für das stehende Gewerbe und nicht für Marktverkehr und Reisegewerbe.

Der Verdacht der Umgehung des Meisterzwangs entbehrt also jeglicher Grundlage.

Der Zusatz, der in der Verwaltungsvorschrift auch empfohlen wird, ist nicht wirklich hilfreich.

Er vermittelt den Eindruck, dass Werbung im Reisegewerbe nicht möglich und es ein Vorbehaltsbereich des stehenden Gewerbe sei.

Selbst die fürs RGW zuständigen IHK en empfehlen gelegentlich gewisse Werbemassnahmen und sinnvolle öffentliche Werbemaßnahmen.

Statt die Antragsteller ins "Gebet" zu nehmen, sollte man sie ausreichend und wahrhaft informieren.
Die Möglichkeiten im RGW sind vielfältig und nie so eingeschränkt, wie man ist noch viel zu oft behauptet, aber nicht wirklich belegen kann.

Nur weil man das Geschäft im Umherziehen "Haustürgeschäft" nennt, muß der vertrag nicht ausschließlich an der Haustür stattfinden.

Terminabsprachen sind selbstverständlich. Auch mit Meisterbrief, und oder einem stehenden Gewerbe ist das Reisegewerbe eine attraktive Sache.

Jonas Kuckuk

__________________
Jonas Kuckuk
reisegewerbetreibender Reetdachdecker
jonas.kuckuk@freenet.de
7 20.03.2018 11:12 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
PatriciaSmith PatriciaSmith ist weiblich
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Hallo, ich habe gehört, dass wir heutzutage überall Dokumente brauchen, ich meine das gleiche Diplom ....
8 02.02.2022 11:49 PatriciaSmith ist offline E-Mail an PatriciaSmith senden Beiträge von PatriciaSmith suchen
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