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Zum Ende der Seite springen Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige
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KremserT   Zeige KremserT auf Karte KremserT ist männlich
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RE: Verwarnungs-/Bußgeld aufgrund verspäteter Gewerbeanzeige

Zitat:
Original von gewerbe-sgh
Hier muss ich jetzt aber doch einmal etwas loswerden.
Gem. Art. 103 (3) GG darf niemand wegen der selben Tag, aufgrund der allgemeinen Strafgesetze, mehrfach bestraft werden.
Daran lehnt sich auch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten an. Demnach ist es rechtswidrig, wegen einer Ordnungswidrigkeit - beispielsweise das fehlende Abmelden des Gewerbes - mehrfach Verfahren einzuleiten. Schließlich setzt sich der Tatbestand aus § 146 Abs. 2 Punkt 2a GewO fort. https://forum-gewerberecht.de/images/smilies/kopfkratz.gif
Bußgelder sind Sanktionen für Fehlverhalten und keine Beugemittel.
By the way - wir verhängen Verwarn- bzw. Bußgelder in Abhängigkeit der Zeit der verspäteten Anzeige und danach, ob nach Aufforderung oder selbstständig die Anzeige getätigt wurde.
Kopfkratz


Moin Moin

Der Grundsatz des Strafrechts "ne bis in idem" wird im Hinblick auf die Owi nicht vollständig erfasst. Der Bußgeldbescheid ist nicht wie beim Strafbefehl / Urteil mit einer strafrechtlichen Beurteilung versehen. Daher findet das auch keine Anwendung bei Dauer-Owi´s.

OLG Dresden, NStZ-RR 1997, 314 & OLG FF a.M. 2 Ws (B) 388/00 OWiG

Hinzu kommt, dass nach Abschluss des Verfahrens mit Erlass des Bußgeldbescheids die Tat weiter begangen wird.

__________________
Grüße aus Leipzig!
21 01.02.2018 15:53 KremserT ist offline E-Mail an KremserT senden Beiträge von KremserT suchen
Solon
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VeSa   Zeige VeSa auf Karte VeSa ist weiblich
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Ja, das ist richtig. Aber bei der fehlenden Gewerbemeldung handelt es sich um eine Dauer-OWi. Die beginnt sozusagen ab Bescheid bzw. Rechtskraft (da gibt es unterschiedliche Meinungen) erneut.
Als Zeitraum darf man dann aber auch nur den seit dem letzten Bescheid nehmen, also nicht mehr ab Tätigkeitsbeginn.
22 02.02.2018 09:14 VeSa ist offline E-Mail an VeSa senden Beiträge von VeSa suchen
Solon
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Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Vermischung von Verwaltungs- und Bußgeldverfahren

Hallo,

meiner Meinung nach, wird hier das Verwaltungs- und das Bußgeldverfahren in einigen Fällen unzulässig vermischt. Wie schon geschrieben ist das Bußgeldverfahren ungeeignet jemanden zu einer Handlung zu zwingen.

Eine Gewerbean- oder Ummeldung von Amts wegen sieht die Gewerbeordnung ebenfalls nicht vor, lediglich die Abmeldung von Amts wegen.

Die fehlende An- und Ummeldung ist im Verwaltungsverfahren über Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung zu regeln, d.h. in der Regel Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern. Zeitgleich kann natürlich auch ein Bußgeldverfahren als "Strafe" eingeleitet werden.

Ich habe mal ein Beispiel für eine entsprechende Verfügung angehängt.

Dateianhang:
pdf Zwangsgeldbescheid_Muster.pdf (148,49 KB, 407 mal heruntergeladen)


__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus
23 05.02.2018 16:01 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
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