unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Fahrschule - Übernahme durch Tochter nach Todesfall » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Fahrschule - Übernahme durch Tochter nach Todesfall
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-214.gif

Dabei seit: 02.11.2010
Beiträge: 1.010
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.943.815
Nächster Level: 5.107.448

163.633 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fragezeichen Fahrschule - Übernahme durch Tochter nach Todesfall

Moin aus Rheinhessen,
als anerkannter Nicht-Profi im Fahrschulrecht und Fahrlehrerwesen hätte ich da mal eine Frage.
Der Betreiber einer Fahrschule ist verstorben. Nach 15 Fahrlehrergesetz will die Tochter die Fahrschule (Klasse CE) weiter betreiben. Es gibt keine Angestellten die eine Fahrlehrerlizenz für diese Klasse haben und die Tochter fängt gerade mit der Ausbildung an.
M. E. kann die Fahrschule zwar weiter auf Namen und Rechnung der Tochter betrieben werden (entsprechende Gewerbeanzeigen liegen vor) allerdings müsste bis zum Abschluss der Ausbildung doch ein geeigneter Fahrlehrer beschäftigt oder eine Stellvertretererlaubnis beantragt werden.
Kann mir jemand weiterhelfen??

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
1 14.10.2016 11:44 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.383
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.061.618
Nächster Level: 10.000.000

938.382 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fahrschule- Übernahme durch Ehefrau nach Todesfall

Hallo zusammen,
bei uns ist das Thema nun auch aufgeschlagen... wie wurde es bei Ihnen damals gelöst?
Danke und Gruß
2 30.10.2020 10:18 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.614
Nächster Level: 8.476.240

2.626 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Das FahrlG regelt diesen Fall:

http://www.gesetze-im-internet.de/fahrlg_2018/__28.html

§ 28 Fortführen der Fahrschule nach dem Tod des Inhabers der Fahrschulerlaubnis

(1) Nach dem Tod des Inhabers der Fahrschulerlaubnis kann die Fahrschule fortgeführt werden

1.
für Rechnung des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
2.
für Rechnung eines Erben, solange dieser noch nicht das 26. Lebensjahr vollendet hat oder seit dem Erbfall drei Jahre noch nicht verstrichen sind, oder
3.
für Rechnung des Testamentsvollstreckers, Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Nachlassinsolvenzverwalters während einer Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft oder Nachlassinsolvenzverwaltung.

(2) Nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Tod des Inhabers darf von der Fahrschulerlaubnis nur Gebrauch gemacht werden, wenn die in Absatz 1 genannten Personen oder eine andere als verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebs bestellte Person die Voraussetzungen des § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 2 Satz 2 oder des § 21 erfüllen.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
3 30.10.2020 10:42 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.383
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.061.618
Nächster Level: 10.000.000

938.382 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Fahrschule- Übernahme durch Tochter nach Todesfall

@ Roesje: danke für die schnelle Rückmeldung...
bei uns ist es allerdings so, dass der bisherige Inhaber 2018 verstorben ist und wir erst jetzt Kenntnis davon erlangt haben... daraufhin haben wir im August eine Abmeldung von Amts wegen gemacht... heute meldet sich nun die Witwe und gibt an, sie hätte die Firma übernommen... hätte sie dann nicht zeitgerecht anmelden und eventuell eine neue Erlaubnis vorlegen müsssen Kopfkratz
4 30.10.2020 10:52 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.580
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.473.614
Nächster Level: 8.476.240

2.626 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Absolut! Hier liegt dann eine Missachtung der gewerberechtlichen wie auch der Vorschriften FahrlG mit entsprechenden Konsequenzen vor.

Gewerberechtlich sind wir ja im Bereich der §§ 46 ff. GewO, was u.U. dann zur Missachtung von Anzeigepflichten nach § 14 GewO führt und haben die spezialgesetzl. Regelung des FahrlG § 28, die hier missachtet wurde.

Im § 30 FahlG sind zudem die Anzeigepflichten des Fahrschulinhabers/verantw. Person geregelt. In vorliegendem Fall:

§ 30 Nr. 4 FahrlG

Nach § 56 Abs. 1 Nr. 11 FahrlG droht eine Geldbuße bis 5.000€.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
5 02.11.2020 14:06 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Fahrschule - Übernahme durch Tochter nach Todesfall


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 1.172
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 1.496
Antworten: 4
3 Dateianhänge enthalten Wichtig: Nächste Änderung der GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   30.05.2022 21:19 von Puz_zle     01.01.2024 12:01 von Puz_zle   Views: 2.176.957
Antworten: 36
Zertifizierte Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz Makler, Bauträger, Baubetreuer   16.10.2021 06:11 von Puz_zle     01.12.2023 06:43 von Puz_zle   Views: 348.066
Antworten: 2
Überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2023 10:51 von SaFröhlich     06.11.2023 11:15 von Roesje   Views: 80.646
Antworten: 1

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 155.180 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.835.171


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 111 | Gesamt: 0.178s | PHP: 99.44% | SQL: 0.56%