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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug 6 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug - Änderungsantrag

Lesenswert ist der Änderungsantrag einer Partei zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grund-Aufzeichnungen nach der Sitzung des Finanzausschusses:

......hat dem an diesen Geschäftsvorfall Beteiligten unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften über den Geschäftsvorfall unverzüglich einen Beleg mit unwiderlegbaren Sicherheitsmerkmalen auszustellen.,,,,,

und:
.....die zentrale Erfassung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen und die Abrufbarkeit der entsprechenden Daten durch die Finanzbehörden.....


Sachkundige Politiker finde ich gut!

Grüße

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61 05.11.2016 17:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2016-07-13 Gesetzentwurf des BMJV

Zitat:
Original von gmg
Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wird vollständig neu gefasst. Kernstück des Reformvorhabens ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Dreh- und Angelpunkt ist die Streichung des § 73 Absatz 1 Satz 2 StGB. Das Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“ wird damit hinfällig, die komplizierte Vorschrift über den staatlichen „Auffangrechtserwerb“ überflüssig. Das Strafverfahren wird von zeitraubenden zivilrechtlichen Fragen befreit, die Vermögensabschöpfung erheblich vereinfacht und erleichtert.

Grüße


Diese Sache geht in die nächste Runde:

Vermögensabschöpfung bei Straftätern
Der Bundesrat will umfangreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9525) zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Dies geht aus der Stellungnahme der Länderkammer hervor, welche die Bundesregierung jetzt in einer Unterrichtung (18/10146) dem Bundestag zugeleitet hat. Unter anderem wünscht der Bundesrat eine weitergehende Beweiserleichterung "bei der Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft namentlich für die Bereiche des Terrorismus und der organisierten Kriminalität". Die Bundesregierung nimmt zu den Änderungswünschen teils zustimmend, teils ablehnend Stellung. In vielen Punkten sagt sie eine Prüfung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu.

Bundestags-Drucksache 18/10146 beigefügt.

Grüße

Dateianhang:
pdf BT-Drs. 18_10146 vom 26.10.2016.pdf (1,12 MB, 523 mal heruntergeladen)


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62 06.11.2016 16:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug - Änderungsantrag

Zitat:
Original von gmg
Lesenswert ist der Änderungsantrag einer Partei zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grund-Aufzeichnungen nach der Sitzung des Finanzausschusses:

......hat dem an diesen Geschäftsvorfall Beteiligten unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften über den Geschäftsvorfall unverzüglich einen Beleg mit unwiderlegbaren Sicherheitsmerkmalen auszustellen.,,,,,

und:
.....die zentrale Erfassung der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen und die Abrufbarkeit der entsprechenden Daten durch die Finanzbehörden.....

Sachkundige Politiker finde ich gut!

Grüße


Es geschehen noch Zeichen und Wunder!

Grüße

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63 08.11.2016 18:58 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug - Änderungsantrag

Koalition einigt sich auf Konzept für fälschungssichere Kassen

Berlin, 09. Dez (Reuters) - Zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug werden die rund 2,5 Millionen elektronischen Registrierkassen in Deutschland auf ein fälschungssicheres System umgestellt. Nach Angaben aus der großen Koalition vom Freitag einigten sich die Experten von Union und SPD auf ein Kompromissmodell, das noch von Bundestag und -rat beschlossen werden muss. Eine nachträgliche Löschung von Umsätzen soll ab 2020 nicht mehr möglich sein. Auf eine Pflicht zur Anschaffung einer elektronischen Kasse wird zwar verzichtet, die Ausgabe von Quittungen soll aber zur Regel werden.

Nach Berechnungen der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen gehen dem Fiskus durch manipulierte Kassen im Jahr fünf bis zehn Milliarden Euro verloren. Auch die Industrieländerorganisation OECD hatte 2013 vor "gewaltigen Steuerausfällen" gewarnt. Die Bundesländer und der Bundesrechnungshof hatten jahrelang darauf gedrängt, die Manipulation von Registrierkassen zu erschweren.

Das Bundeskabinett hatte bereits im Sommer einen Gesetzentwurf erabschiedet, der nun von den Koalitionsfraktionen an einigen Stellen erweitert wurde. Die SPD-Fraktion hatte in den koalitionsinternen Verhandlungen eine allgemeine Registrierkassenpflicht durchsetzen wollen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen. Nach Angaben aus dem Regierungsbündnis soll es den Finanzämtern aber schon ab 2018 - und damit zwei Jahre früher als geplant - ermöglicht werden, unangemeldete Kassenprüfungen durchzuführen. Außerdem sollen Quittungen nicht mehr wie heute nur auf Verlangen ausgestellt werden müssen, sondern bei elektronischen Kassen zum Normalfall werden. Für offene Handkassen etwa auf Flohmärkten soll diese Belegausgabepflicht aber nicht gelten.

Der Bundestag wird den Gesetzentwurf voraussichtlich in der kommenden Woche verabschieden, der Bundesrat möglicherweise noch im Dezember.


Grüße

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64 09.12.2016 15:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Die Woche der Wahrheit....

.....CDU und SPD haben ihren monatelangen Streit um die Einführung der Registrierkassenpflicht ausgeräumt. Beide Regierungsfraktionen einigten sich in einem Änderungsantrag zum geplanten Gesetz darauf, die viel diskutierte Belegausgabepflicht für elektronische Kassen einzuführen. Der Änderungsantrag liegt dem Handelsblatt vor. Durch das Gesetz will die Bundesregierung Betrügereien durch manipulierte Ladenkassen einen Riegel vorschieben....

....Nach ihrer Einigung wollen die Regierungsfraktionen das Gesetz möglichst noch an diesem Donnerstag durch den Bundestag und am Freitag durch den Bundesrat bringen. Nach dem Gesetz soll eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die technischen Details klären. Dieser Verordnung muss der Bundestag in diesem Fall wieder zustimmen.....

Quelle: Handelsblatt


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65 13.12.2016 07:06 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Bundestagssitzung 209. Sitzung 15. 12. 2016 um 20:10 Uhr

Wir sind im Bundestag:

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
BT-Drucksache 18/9535

Link

Grüße

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66 13.12.2016 14:05 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Bundestagssitzung 209. Sitzung 15. 12. 2016 um 20:10 Uhr

Schutz von Kassen vor Manipulationen
Berlin: (hib/HLE) Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung sollen unterbunden werden. Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535, 18/9957) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor hatte die Koalitionsmehrheit zu den Gesetzentwurf noch sieben Änderungsanträge beschlossen. Von Union und SPD abgelehnt wurden Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879, 18/1968) gegen Manipulationsmöglichkeiten an Registrierkassen und gegen Umsatzsteuerbetrug.
Die CDU/CSU-Fraktion bezeichnete den Gesetzentwurf als Baustein zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit sowie zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Zugleich wies ein Sprecher der Fraktion darauf hin, dass es weiterhin keine Pflicht zur Führung dieser Kassen gebe, so dass bei Vereinsfesten oder auf Wochenmärkten wie bisher offene Kassen verwendet werden könnten. Geschäfte mit digitaler Kassenführung wie etwa Bäckereien mit einer Vielzahl von Kunden könnten sich von der Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen befreien lassen.
Ein Sprecher der SPD-Fraktion begrüßte den Gesetzentwurf, verwies jedoch auf den Nachteil, dass viele Bestimmungen noch nicht so schnell in Kraft treten würden. Dass es keine Pflicht zur Führung von elektronischen Kassen gebe, sei ein "kleiner Wermutstropfen". Diese Pflicht vermisste auch die Fraktion Die Linke. Von ihr wurde die neu geschaffene Möglichkeit zur Kassennachschau durch die Finanzbehörden begrüßt. Insgesamt lasse der Entwurf aber zu viele Schlupflöcher, wurde kritisiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich erfreut über den Entwurf. Es gebe durch nicht gebuchte Einnahmen Steuerverluste in Milliardenhöhe. Eine Pflicht zur Führung elektronischer Kassen sei vor dem Hintergrund der vielen Bargeldkassen eine "schwierige Sache". Man könne sich des Themas jedoch wieder annehmen, wenn die Digitalisierung weiter vorangeschritten sei und der Zahlungsverkehr stärker über unbare Methoden erfolgen werde.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme und digitale Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Der Ausschuss fügte in diesen Passus eine Änderung ein, nach der die Regierung verpflichtet ist, für den Erlass der die Details regelnden Rechtsverordnung die Zustimmung des Deutschen Bundestages einzuholen. Außerdem wird eine Pflicht zur Ausgabe von Belegen an die Kunden eingeführt. Aus Gründen der "Praktikabilität und Zumutbarkeit" können sich Unternehmen, die Waren an "eine Vielzahl von nicht bekannten Personen" verkaufen, von der Belegausgabepflicht befreien lassen, heißt es in einem der Änderungsanträge
Die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung müssen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Es handelt sich dabei nicht um eine Außenprüfung, sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder.


Grüße

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67 14.12.2016 16:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Bundestagssitzung 209. Sitzung 15. 12. 2016 um 20:10 Uhr

BT-DRS18/10667

Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 18/9535, 18/9957, 18/10102 Nr. 18 –
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Gesetzentwurf angenommen.

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68 16.12.2016 00:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016 Drs. 764/16

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Der Bundesrat hat in seiner 952. Sitzung am 16. Dezember 2016 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 15. Dezember 2016 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 108 Absatz 5 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Grüße

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RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Kassenprüfung /Nachschau durch das Amt !

BERLIN

Verstärkte Kassennachschauen in Berliner Spielhallen
News 16.07.2019 SenFin Berlin


Spielhallen in Berlin sind derzeit im Fokus von Prüfungen. Bereits bei 30 Prozent der Betriebe wurde im ersten Halbjahr 2019 eine Kassennachschau durchgeführt.

Die Senatsfinanzverwaltung weist darauf hin, dass es über 1.000 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin gibt. Nachdem 2017 das Taxigewerbe, 2018 die Gastronomie im Fokus waren, werden nun verstärkt Aufsteller von Spielautomaten geprüft.
Kassennachschauen führten zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Diese haben laut der Senatsfinanzverwaltung an 2.566 Standorten 9.771 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt.

Bis zum 30.6.2019 wurden rund 300 Kassennachschauen durchgeführt.
Bereits 25 Prozent der erfassten Spielautomaten wurden geprüft.
Von der Kassennachschau wurde in 32 Fällen zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergegangen.
Ein Strafverfahren wurde gegen neun Unternehmer eingeleitet.

pg.
70 24.07.2019 16:25 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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2019-07-24 Industrie unterstützt Schulungen

Mitglieder des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) unterstützen Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter von Finanzämtern.

Am 23. Juli 2019 hat der Arbeitskreis gegen Spielsucht durch seinen Geschäftsführer Jürgen Trümper Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter der Finanzämter durchgeführt. Um diese möglichst praxisnah zu gestalten, unterstützen die Mitglieder des VDAI diese Schulungen. Durch die Original-Geldspielgeräte der Hersteller kann die Praxis simuliert werden und damit einen echten Mehrwert für die Behördenmitarbeiter bieten, teilt der Verband mit.

Die Mitglieder des VDAI fühlen sich dem Präventionsgedanken verpflichtet, heißt es in einer Pressemitteilung des VDAI. "Wir haben ein großes Interesse daran, die Ordnungs- und Finanzämter, die Polizei und auch die Gerichtsbarkeit bei Schulungsmaßnahmen zu unterstützen. Strukturell bedingt und gerade auch aufgrund sich stetig ändernder Regulatorik gibt es bei Behörden oft Nachholbedarf bezüglich der aktuell geltenden technischen Vorschriften, insbesondere aus der Gewerbeordnung in Verbindung mit der Spielverordnung. Deshalb wirken unsere Hersteller aktiv mit bei der Feststellung von gewerblichen Geldspielgeräten ohne die vorgeschriebene Bauartzulassung der Physikalischen-Technischen Bundesanstalt (PTB), etwa als Sachverständige im Rahmen von Gerichtsverfahren."

Für den VDAI und seine Mitglieder ist es ein zentrales Anliegen, dass der legale Glücks- und Gewinnspielmarkt auch ordnungsrechtlich gestärkt und das bestehende Vollzugsdefizit insbesondere im illegalen Bereich effektiv angegangen wird, betont der Verband.


Klick

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71 24.07.2019 16:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Zitat:
Original von petergaukler
Kassenprüfung /Nachschau durch das Amt !

BERLIN

Verstärkte Kassennachschauen in Berliner Spielhallen
News 16.07.2019 SenFin Berlin


Spielhallen in Berlin sind derzeit im Fokus von Prüfungen. Bereits bei 30 Prozent der Betriebe wurde im ersten Halbjahr 2019 eine Kassennachschau durchgeführt.

Die Senatsfinanzverwaltung weist darauf hin, dass es über 1.000 Aufsteller von Spielautomaten in Berlin gibt. Nachdem 2017 das Taxigewerbe, 2018 die Gastronomie im Fokus waren, werden nun verstärkt Aufsteller von Spielautomaten geprüft.
Kassennachschauen führten zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Diese haben laut der Senatsfinanzverwaltung an 2.566 Standorten 9.771 Geldgewinnspielgeräte aufgestellt.

Bis zum 30.6.2019 wurden rund 300 Kassennachschauen durchgeführt.
Bereits 25 Prozent der erfassten Spielautomaten wurden geprüft.
Von der Kassennachschau wurde in 32 Fällen zu einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung übergegangen.
Ein Strafverfahren wurde gegen neun Unternehmer eingeleitet.

pg.


Zur Erinnerung noch einmal die Info der Senatsverwaltung Berlin beigefügt.

oder

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Grüße

Dateianhang:
pdf 2019-02 Merkblatt Geldspielgeräte.pdf (25 KB, 133 mal heruntergeladen)


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72 25.07.2019 10:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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