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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » mobiler Friseur » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Maya
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mobiler Friseur

Kopfkratz Wer kann mir sagen wie man sich als mobiler Friseur nebengewerblich selbst. machen kann OHNE Meister? Bin 44 habe also Berufserfahrung, was hat das mit der Altgesellenreglung auf sich?
Wo holt man sich die Erlaubniss? Muss dann erst das Gewerbe angemeldet werden oder vorher? Ich taumel im Teufelskreis....jeder sagt mir was anderes, und die Stellen wissens auch nicht ....? verwirrt verwirrt Bitte helft mir...
1 04.11.2013 13:38 Maya ist offline Beiträge von Maya suchen
Solon
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Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Was sagt denn die Handwerkskammer?

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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

2 04.11.2013 13:40 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
Solon
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Maya
Grünschnabel


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Themenstarter Thema begonnen von Maya


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Hallo, die Aussage war nicht sehr freundlich ausgesprochen, und lautete nein man brauch zur ausübung ein Meistertitel.
Aber nach §56 Abs.1 Nr.5 der akuellen Gewerbeordnung nicht mehr, die Regelung und gesetzesgebung ist aber sehr undurchsichtig im Bezug auf das Friseurhandwerk, daher die unsicherheit....
3 04.11.2013 13:44 Maya ist offline Beiträge von Maya suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
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Hallo Maya,

zunächst ist anzuraten erst mal den Weg zur Kreishandwerkerschaft bzw.Handwerkskammer zu gehen. Denn nur die können dich auch beraten.

Im Prinzip (in meinen Augen) ist schon der Ansatz falsch und so was steht schon ersten Satz, was auf die Wichtigkeit hindeutet, dass man den Meisterzwang umgehen will. Dieses erklärte Ziel kann zu bösen Überraschungen führen.

Sicherlich gibt es Möglichkeiten. Die erläutert aber ein Mensch von der Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft besser als die Sachbearbeiter des Gewerbes.

Ansonsten kann so ein Gewerbe angemeldet werden. Du wirst dann ohnehin Schreiben von diversen Stellen bekommen.

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
4 04.11.2013 13:50 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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Gesetze werden in diesem Land von Juristen für Juristen gemacht.
Damit die auch was verdienen, kannst du zu einem Juristen gehen, der dir für einiges Bares Dinge erzählt. So hilft man sich untereinander aus unter den Juristen. Das ging Jahrhunderte gut und tut es heute immer noch.

Also ich bin jetzt nicht ein Gewerbegott. Was ich aber sagen kann ist, dass die Reisegewerbekarte ihren Ursprung und Sinn und Zweck bei den tatsächlich Reisenden hat. Zum Beispiel Scherenschleifer. In der heutigen Zeit eher Handelsvertreter, also auch der klassische Staubsaugervertreter.

Die Personen haben die Eigenart, dass sie ohne vorherige Bestellung tätig werden. Es werden keine Termine gemacht, sie klingeln an der Haustür. Weiterhin in anderen Gefilden. Also über die Kreisgrenze hinaus. Daher auch der Begriff Reisegewerbe.

Also ein Salon ohne Meister eröffnen wird schwierig.

Theoretisch sieht das so aus: Man fährt durch die Gegend und klingelt an einer Haustür und fragt, ob man die Haare schneiden darf. So würde das mit dem mobilen Frisör in meinen Augen aussehen.

Ein Tipp noch. Es gibt den Bund unabhängiger Handwerker (BuH). Die freuen sich auch immer über Leidensgenossen.

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5 04.11.2013 14:08 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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RE: mobiler Friseur

Hallo,

die Tätigkeit als mobiler Friseur ist nur im Reisegewerbe ohne Meistertitel zulässig und das bedeutet:

-keinen Salon
-keine Werbung
-keine vorhergehenden Terminabsprachen

denn dann wären wir wieder im stehenden Gewebe, welches einen Meistertitel benötigt.

Zulässig wäre z.B. herumfahren, an der Haustüre klingeln und nachfragen, ob ein Haarschnitt gewünscht wird.

Den von Dir zitierten § 56 Abs. 1 Nr. 5 Gewerbeordnung gibt es übrigens nicht (siehe hier). Außerdem regelt der § 56 Gewerbeordnung die Tätigkeiten, die im Reisegewerbe verboten sind. Meintest Du vielleicht eine andere Vorschrift?

Grüße

SteBa

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von SteBa: 04.11.2013 15:37.

6 04.11.2013 15:31 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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RE: mobiler Friseur

Moin,

Die Handwerkskammer oder Kreishandwerkerschaft zu fragen, halte ich nicht für die beste Idee. Auch wenn ich über keinerlei wahrsagerischen Fähigkeiten verfüge, die Antwort ist ziemlich vorhersehbar.

Anfang Dezember gibt der BUH ein Seminar bei dem alle Möglichkeiten der Existenzgründung ohne Meisterbrief erörtert werden.
Ein Werbungsverbot gibt es im Reisegewerbe übrigens nicht, aber die Werbung muss dem Reisegewerbe entsprechen. Einen Salon darfst du auch haben, aber dort keine Kundschaft aquirieren.
Natürlich darf es auch Terminabsprachen geben, aber eben nur solch, die dem Reisegewerbe entsprechen..

Auf der Homepage vomBuh mal schlau machen....


Viel Glück

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Jonas Kuckuk
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7 11.11.2013 09:48 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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Zitat:
Natürlich darf es auch Terminabsprachen geben, aber eben nur solch, die dem Reisegewerbe entsprechen..


Na dann geben Sie doch mal ein Beispiel Herrr Kuckuck.
8 11.11.2013 13:53 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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Hallo Maya

Manche Handwerkskammern zeigen sich hinsichtlich der Altersgrenze zur Ausnahmegenehmigung recht "flexibel", so dass man -vorausgesetzt entsprechende Fertigkeiten und Fachkenntnisse liegen vor-
mit 44 Jahren in deren Genuß kommen könnte.

Ein Friseurgewerbe in Reisegewerbe gibt es faktisch nicht und diese Annahme entbehrt jeder realen Grundlage. Viele verwechseln den "mobilen Friseur" mit handwerklichen Dienstleistungen, die außerhalb einer eigenen Betriebsstätte erbracht werden (z.B. bei der Kundin zuhause oder im Altersheim). Dennoch finden die Regelungen des stehenden Gewerbes Anwendung (= Meisterzwang).

Denn letztendlich geht der Dienstleistung immer eine Bestellung mit Terminvereinbarung voraus (meine Schwägerin ist Friseurmeisterin und sie kann ein Lied von ihrer "mobilen Konkurrenz" singen....). Daher: Kein Reisegewerbe!!

Man sollte, wenn man sich selbständig macht, immer einen geraden Weg gehen....

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Taron-Arnsberg: 11.11.2013 15:45.

9 11.11.2013 14:57 Taron-Arnsberg ist offline E-Mail an Taron-Arnsberg senden Homepage von Taron-Arnsberg Beiträge von Taron-Arnsberg suchen
jonas kuckuk jonas kuckuk ist männlich
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Frisörin im Reisegewerbe/mobie Frisörin

Hallo Maya,

Wie du dich am ende entscheidest ist ganz allein deine Sache. Aber wie du siehst wird dir hier sehr engagiert eine Tätigkeit im "stehenden Gewerbe" empfohlen.

Warum man deswegen das Reisegewerbe schlecht redet, ist mir noch nicht ersichtlich. In jedem anderen europäischen Land würde man überhaupt nicht auf die Idee kommen, dass dieser Beruf einen Zwangseintrag in die Handwerksrolle, einen Meistertitel und eine Zwangsmitgliedsschaft bei der Handwerkskammer nach sich zieht.

Der Beruf des Frisörs ist wegen seiner hohen AUsbidungsleistung zum Meisterberuf eingestuft worden. Man hat 2004 einen Handwerksordnung so schnell gestrickt, dass man Hände ringend einen Grund gesucht hat, den Friseur noch irgendwie zu vermeistern. Eigentlich stand er schon auf der Abschussliste.

Im Reisegewerbe war der Beruf des Frsieurs auf Grund seines alten Berufsbildes (auch Zähneziehen, kleinere OPs) nicht ohne Befähgungsnachweis im Reisegewerbe erlaubt. - Und trotzdem möglich.

Die verstaubten Argumente gegen das Reisegewerbe, keine Werbung, keine Terminabsprache, keinen Salon sind erstens oberflächlich, nicht zutreffend und für dich gerade nicht hilfreich. All die angedeuteten Warnungen vor Ärger und massenhaften Behördenbriefen sind soweit zutreffend. Die Meisterpflicht wird mit Hilfe der Gewerbeämter, teils über Grundrechte hinweg, durchgesetzt. Aber es gibt auch Behörden, die das lockerer sehen. Oder Kammern die dir einen Ausnahmegenehmigung geben.

Doch da es sich hier vermutlich um einen nebenberufliche Selbstständigkeit geht, ist der Popanz um den Meister hier völlig unverhältnismäßig. Genau so etwas treibt die nebenberuflichen Existenzgründer auch in die totale Schwarzarbeit. Also keine Gewerbeanmeldung, keine Steuern, usw...

Attraktiv ist deswegen ein Reisegewerbe, weil es ohne den großen Befähigungsnachweis auskommt und von dir nur eine persönliche Zuverlässigkeit verlangt.

Aber die regeln des Reisegewerbes erscheinen am Anfang einwenig umständlich, sind am Ende jedoch gar nicht so aufwendig.


Mit einer korrekt ausgestellten RGW Karte, kannst du zB in Pflegeheime oder Altersheime gehen und dort um "Bestellungen auf Leistungen" aufsuchen.

Terminabsprachen und Werbung scheinen hier die großen Streitpunkte zu sein. Ich sage jedoch: Was nicht verboten ist, ist erlaubt und wer sich einwenig in die Kultur der Auftragsanbahnung des Reisegewerbes einarbeitet, bekommt auch zufrieden stellende Ergebnisse.


Werbung, Terminabsprachen und der Sallon im Reisegewerbe unterscheiden sich also von denen im "stehenden Gewerbe".


Beisepiel:

Aushang im Fahrstuhl des Altersheimes: (Ankündigung eines Gewerbebetriebes § 56)

Hallo ich bin Maya, die Friseurin im Reisegewerbe und suche am Dienstag, den ... und Mittwoch bei Ihnen im Altersheim um Bestellung auf Friseurdienstleistungen auf.

Ich habe weder Meisterbrief noch Gesellenbrief und freue mich darauf Ihnen trotzdem ein tolle Frisur zu verpassen.

In Absprache mit der Heimleitung nutze ich den Raum Xy und bin dort wie angekündigt am Di und MI ansprechbar.

Abgeschnittene Ohren, versaute Frisuren und verätzte Kopfhaut sind bei meiner Tätigkeit genauso unwahrscheinlich wie bei einem Gesellen oder Meister.



Besipiel 2:

Auf einer Wellnessmesse können reisegewerbetreibende Frsisöre ganz hervorragend ihre Arbeit anbieten oder um Bestellungen aufsuchen. Das hier eine Terminabsprache stattfindet ist überhaupt kein Problem:

Denn im Gesetz heißt es ja nicht "ohne vorhergehende Terminabsprache" sondern : ohne vorhergehende Bestellung".

__________________
Jonas Kuckuk
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10 12.11.2013 09:35 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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Kein Handwerk ohne Ausbildung

http://www.weser-kurier.de/region/nieder...rid,705657.html


Ich sage immer: Ich kann auch ohne Führerschein Auto fahren. Jedoch ist es ohne Führerschein verboten. Da halten sich auch die meisten Leute dran. Sicherlich gibt es Schwarzfahrer, die besser fahren können als ein Fahrer mit Führerschein. Damit ist es immer noch verboten.

Das zählt dann nun auch für das Handwerk. Also sollte auch nie die Frage nach meinem demokratischen Verständnis sein "Wie kann ich die Führerscheinpflicht umgehen?"

Wenn ich zu einem Zahnarzt gehe, dann ist es sicherlich sinnvoll, wenn er auch irgendwann mal die Qualifikation dazu erreicht hat.

Wir können nicht zulassen, dass wir uns den Standard von südeuropäischen Ländern aneignen und ihn zurückfahren.

Kurzum: Es gibt in gewissen Berufen eine Meisterpflicht und die sollte auch eingehalten werden. Wer anderer Meinung ist, kann dagegen klagen oder kann dagegen verstoßen.....

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von domar: 13.11.2013 11:00.

11 13.11.2013 07:55 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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Hallo Maya

Vielleicht bist Du nach diesen Beiträgen noch unsicherer, als Du es vor Deiner Fragestellung warst.

Dabei ist das Gesetz eigentlich eindeutig und einfach zu verstehen:

Wer ohne vorherige Bestellung die Kunden aufsucht, betreibt ein Reisegewerbe = keine Meisterpflicht

Wer mit vorheriger Bestellung die Kunden aufsucht, betreibt kein Reisegewerbe = Meisterpflicht


Beispiel:

Ein Reetdachdecker läuft in Norddeutschland von reetdachbedeckten Haus zu reetdachbedeckten Haus und klingelt bei Leuten an, bei denen er der Meinung ist, dass das Reetdach in einem desolatem Zustand ist und man ein neues Reetdach vertragen könnte.

OK, hier könnten wir ja annehmen, dass dies so ist und dass ggfs. ein Reisegewerbe ausgeübt wird mit der Folge, dass keine Meisterpflicht vorliegt.

Aber ehrlich:
Welcher Friseur/in geht von Haus zu Haus, in der Hoffnung, dort auf dem Kopf behaarte Leute anzutreffen, deren Haarpracht sich just in einem desolatem Zustand befindet und man eine Haarbehandlung vertragen könnte?

Andere hier beschriebene Fallkonstellationen sind wirklichkeitsfremd. Zudem werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht richtig widergegeben:

Gemeint ist wohl § 56a GewO (nicht § 56 GewO):

Öffentliche Ankündigung eines Wanderlagers

Was ist damit gemeint?

Das Gesetz läßt es zu, dass Reisegewerbetreibende in unregelmäßigen Abständen nicht ortsfest ihre Waren oder Dienstleistungserfüllung anbieten.

Klassisches Beispiel: Kaffeefahrten, bei denen meist Senioren allerhand überteuerter Schnickschnack verkauft werden soll.

Hier ist es aber erfoderlich, dass dies dem zuständigen Ordnungsamt mind. 2 Wochen unter Beifügung der öffentlichen Ankündigung vorher mitgeteilt wird (was aber meist nicht erfolgt und was idR. -neben einem saftigen Bußgeld- zu einem Verbot der Veranstaltung führt).

Ist dies die Gewerbeausübung, die Du Dir vorgestellt hast und beabsichtigst? Oder zielte die Fragestellung (wie ich vermute) eher darauf ab: Wie kann ich legal bei meinen Kunden nach vorheriger Bestellung zuhause die Haare schneiden?

Nun, ich glaube, dass diese Frage nun ausreichend beantwortet worden ist.

Abschließend noch etwas zu Klarstellung:

Man kann zur bestehenden Meisterpflicht stehen wie man will (ist jedermans Recht): Sie existiert nun mal.

Daran sind alle hier wohnenden Handwerker aber auch die Bediensteten, die die Einhaltung des Gesetzes überwachen sollen, gebunden. Und dass dies auch so durch die Behörden erfolgt, hat nichts mit Verfolgungswillkür (Hexenjagd?) auf Existenzgründer zu tun, die sich selbständig machen wollen, aber die Voraussetzungen nicht erfüllen. Man achtet lediglich darauf, ob der/die Existenzgründer/in in Besitz eines "gewerberechtlichen/handwerksrechtlichen Führerscheins" ist (wie oben schön beschrieben). Und wenn man ein Auto ohne Führerschein fährt, aber den Polizisten weismachen will, es handele sich um ein Fahrrad (oder Führerschein in Litauen erworben oder oder oder), dann brauch man sich nicht zu wundern, wenn dies schiefgeht.

Herumtrickserei hilft hier nicht weiter. Die Gegner der Meisterpflicht sollten für eine Änderung des Gesetzes sorgen, wenn man mit dem bestehenden Regeln unzufrieden ist (vor einigen Jahren hat es aber schon eine weitreichende Reform zugunsten der Existeznzgründer gegeben).

Also: Wenn die oben beschriebene Gewerbeausübung beabsichtigt ist, versuche, dies legal durchzuführen. Vielleicht klappt es ja mit der Ausnahmegenehmigung?

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Taron-Arnsberg: 13.11.2013 10:29.

12 13.11.2013 10:27 Taron-Arnsberg ist offline E-Mail an Taron-Arnsberg senden Homepage von Taron-Arnsberg Beiträge von Taron-Arnsberg suchen
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Liebe Leser,

Wie man hier schon vermuten kann, geht es nicht nur um den Vollzug eines Gesetzes, sondern um die Verwirklichung der Berufsfreiheit. Der Meisterzwang, niemand hat hier übrigens etwas gegen den Meisterbrief, schränkt die Berufsfreiheit ein und ist nach Meinung der Kritiker mit der aktuellen und auch nach der Reglemnitierungsbegründung von 1953-2004 weder zeitgemäß noch verbraucherfreundlich. noch verhältnismäßig.

Als Verbraucher kann ich selbst entscheiden, ob ich mir meine Haare vom Meister schneiden lasse oder eben nicht. Das ist in Deutschland, als fast letztes Land in Europa nicht möglich. Ich muss zum Meister.

Deswegen hat auch die EU Kommision für Binnenmarkt, den Meisterzwang kritisiert:
"(16) Die Situation im Dienstleistungssektor hat sich seit letztem Jahr nicht signifikant verändert und im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten Berufen und deren
Ausübung gibt es nach wie vor Beschränkungen. Deutschland sollte stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors arbeiten, indem ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken abgeschafft werden, was das Preisniveau senken und Dienstleistungen für die unteren Einkommensgruppen bezahlbarer machen wird. In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe, ist nach wie vor ein
Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Betrieb zu führen. Im Baugewerbe bestehen außerdem Einschränkungen hinsichtlich der kommerziellen Kommunikation und der Zulassungsverfahren. Viele freiberufliche Dienstleistungen unterliegen zudem Anforderungen an die Rechtsform und in Bezug
auf die Gesellschafter. Deutschland könnte prüfen, ob sich die gleichen im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch eine weniger strikte
Reglementierung erreichen ließen. Die verschiedenen Regelungen auf Länderebene weisen ebenfalls darauf hin, dass Spielraum für weitere Anstrengungen besteht, um die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln
und deren Anwendung bundesweit auszudehnen und auf diese Weise den
Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern." (...)

Brüssel, den 29.5.2013


Wie soviele Gesetze und Regelungen werden sich auch die Handwerksordnung der Dienstlesitungsfreiheit unterordnen müssen, oder Deutschland tritt aus der EU aus.


Die HWO wurde vom Bundesverfassungsgericht (1961) nur als mit dem Grundgesetz vereinbar gesehen, wenn das Gesetz grißherzig ausgelegt wird.
Diese Großherzige Auslegung ist weder in den Handwerkskammern noch bei deutschen Behörden vielfach zu finden.

Eine reisegewerbliche Tätigkeit im vornerein als realitätsfremd zu betiteln, passt ganz in das Bild. Ich habe schon dutzende von Friseuren ins Reisegewerbe beraten und der Laden läuft. Ganz legal. Ganz im Reisegewerbe. Wer reisenden Frisören und anderen Handwerkern schon vor ihrer Gewerblichen Tätigkeit Lug und Trug unterstellt, hat seinen Platz in der Behörde falsch gewählt.

Der Hinweis auf betrügerische Kaffeefahrten entspricht dann ebenso einem relativ kurzen Horizont für eine gewerberechtliche Regelung.
Jedes Gesetz, egal welches kann missbraucht werden und trotzdem müssen wir davon ausgehen, dass es nicht missbraucht, sondern genutzt wird.

Mit dem Wanderlager und einer Ankündigung eines Gewerbebetriebes kann man seine handwerkliche Tätigkeit im Reisegewerbe wunderbar bewerben. Wo ist das Problem ?

Die Novelle von 2004, war im übrigen nicht besonders effektiv, denn 90 % der arbeitsintensiven Berufen sind meisterpflichtig geblieben.

Aus dem Protokoll des Vermittlungsausschusses kann man ganz kar erkennen, das es hier eben nicht um Sicherheit und Ausbildung ging, sondern um Pfründe und Marktzutrittssperren.
Soviel zur freien Marktwirtschaft, die sich in Deutschland noch immer auf dem Niveau des Mittelalters, dem Ständedenken bewegt.

__________________
Jonas Kuckuk
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13 13.11.2013 14:23 jonas kuckuk ist offline E-Mail an jonas kuckuk senden Beiträge von jonas kuckuk suchen
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Wenn ich so denke, dann dürfte es für die Ausübung der Ärzte und Anwälte auch bald eng werden. Dann müssten die Gerichte Jeden auch als Berater eines Angeklagten zulassen.

Die Folge ist doch, dass es keine Ausbildung mehr gibt, jeder macht was er will und der hohe Standard an Qualität den Bach runter geht.

Was soll die Aufregung? In Gaststätten brauchen wir ja auch für die Besucher keineToiletten mehr. Ist ja nicht so schlimm. Man kann ja Sägespäne vor dem Tresen verteilen. Auch an schlechte Standards kann man sich gewöhnen.

Mit dieser Einstellung melde ich mich aus der Diskussion ab, die sicherlich noch endlos geführt werden kann. Danke

__________________
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14 13.11.2013 15:05 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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Liebe Leserinnen und Leser,

wenn hier ein großer Einsatz für Handwerker, die nicht in Besitz eines Meistertitels sind, aber sich gerne selbständig machen wollen, gezeigt wird, ist dies sehr lobenswert (meine ich wirklich ernst!).

Aber wenn es die gesetzlichen Grundlagen nicht hergeben, geht es nun eben nicht. Da kann man über die Situation unzufrieden sein und schimpfen, wie man will. Es ist so.

Wenn nun ein "Königsweg" zur meisterfreien Handwerksausübung per Reisegewerbekarte vorgestellt wird, so kann dies in Einzelfällen durchaus so sein (wurde von mir nie bestritten).

Was mir fehlt, ist die klare Aussage: "Maya, bei dem was Du vorhast, klappt es leider nicht ohne Meistertiel oder Ausnahmegenehmigung. Auch nicht mit §§ 55 ff GewO".

Maya hatte erkennbar gar nicht vor, ihre Dienste im Altersheim als Reisegwerbe anzubieten (oder habe ich etwas überlesen?). Sie hat irgendwo mal gelesen/gehört, dass es eine "Altgesellenregelung" gibt und hat Fragen dazu. Und diese bezieht sich klar auf eine Handwersausübung im stehenden Gewerbe.

Dennoch bleibe ich aufgrund meiner 20-jährigen praktischen Erfahrungen in Bereich SchwArbG, HwO und Gewo bei der Feststellung: Ein seriöses Reisegewerbe für das Friseurhandwerk habe ich nicht feststellen können. Immer ging es nur darum, den Meistertitel zu umgehen, da faktisch kein Reisegewerbe vorlag. Die vorherigen Behauptungen "Ich gehe im Krankenhaus/Altersheim von Tür zu Tür und/oder von Haustür zu Haustür und biete meine Dienste an" entpuppten sich stets als falsch.

In ganz Deutschland man in keinem Altenheim -geschweige denn Krankenhaus- als Gewerbetreibender von Tür zu Tür gehen und dort seine Dienste anbieten. Und die wahrscheinlichkeit von Friseurdienstleistungen von Haustür zu Haustür wurde ja schon oben diskutiert. Und wie wahrscheinlich ist die Dienstleistung per öffentlicher Ankündigung § 56aGewO mit vorheriger Ordnungsamtsanmeldung?

Wenn man schon Hinweise für eine Handwerkstätigkeit im Reisegewerbe gibt, dann sollte man zugleich auch erwähnen, was -vielleicht zur Enttäuschung der Anfragenden- nicht geht und welche Konsequenzen aus der Mißachtung folgen können. Alles andere wäre unseriös.

Um Mißverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich erteile ich eine Reisegewerbekarte für Friseurdienstleistungen, sofern die persönliche Zuverlässigkeit gegeben ist. Zugleich belehre ich aber aufgrund der gemachten Erfahrungen über die Dinge, die nicht zulässig sind und deren Konsequenzen bei Verstoß (vorsätzlicher Verstoß gegen HwO, GewO, SchwArbG, Widerruf der RGW wg. Unzuverlässigkeit, Eintragung ins GZR.....). Und der Krug geht immer solange zum Brunnen, bis er bricht....


Also Maya:

So wie ich Dich verstanden habe, möchtest Du auf legale Art und Weise bei Deinen Kunden zuhause die Haare schön machen, nachdem diese bei Dir angerufen und einen Termin vereinbart haben.

Du hast Berufserfahrung (Geselle?) und bis 44 Jahre alt.

Es gibt vielleicht zwei Möglichkeiten:

1.
Ausnahmeregelung § 8 HwO:
§ 8 Handwerksordnung sieht eine Ausnahme von der Meisterpflicht für Personen vor, die zwar jahrelange Berufserfahrung haben, aber denen die Ablegung der Meisterprüfung nicht mehr zuzumuten ist. Ist ist vor allem bei Personen der Fall, die sich selbständig machen wollen, aber schon ein gewisses Lebensalter überschritten haben. Derzeit liegt das reguläre "Ausnahmealter" bei 46 Jahren. Vielleicht, in begründeten Einzelfällen auch niedriger? Die 46 Jahre ist kein geschriebenes Gesetz sondern nur "Richtwert".

Zudem müssen die Antragsteller über notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung der selbständigen Handwerksausübung verfügen. Dazu erfolgt meist eine "kleine Prüfung" durch einen beauftragen "Sachverständigen" (meist selber Meister/Ausbilder). Erfahrungsgemäß ist die Erfolgsquote erfreulicherweise recht hoch (was wohl an einer guten jahrelangen Erfahrung und Vorbereitung liegt).

Der Antrag ist meist bei der Bezirksregierung/Regierungspräsidium zu stellen (je nach Bundesland).

2.
Ausübungsberechtigung § 7 HwO:
§ 7 HwO sieht für "Altgesellen" eine Möglichkeit zur meisterfreien Handwerksausübung vor.

Voraussetzungen:
1. Gesellenprüfung (bzw. gleichartiger Abschluß)
2. Mindestens 6 Jahre Berufserfahrung, davon mind. 4 Jahre in leitender Stellung. Und hier liegt häufig der Hase im Pfeffer.
Bedingung sind "eigenverantwortliche Entscheidungsbefugnisse". Wenn Du also zuvor z.B. einen Filialbetrieb eigenverantwortlich geleitet hast (eigenverantwortliche Personalführung, selber den Einkauf gemacht....), stehen die Chancen nicht schlecht. Das Problem ist aber zumeist der Nachweis. Manchmal spielt der/die (Ex)Chef/in nicht mit (wer schafft sich schon gerne selber neue Konkurrenz?). Aber auch da wird es Lösungen geben (z.B. Zeugen, Unterlagen).

Eine zusätzliche Prüfung musst Du dann meist nicht mehr ablegen.

Auch hier ist der Antrag bei der BezRegierung zustellen.

In beiden Fällen wird aber die Handwerkskammer angehört.

Meine Erfahrung: Die Handwerkskammer ist nicht von vornherein abgeneigt, sondern unterstützt sogar auch (vor allem bei echten Notfällen, wie Arbeitlosigkeit). Da magst Du vielleicht einen schlechtgelauten Sachbearbeiter/in erwischt haben. Aber wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hast Du einen Rechtsanspruch...

Versuche es doch einfach!

Vielleicht hilft Dir Herr Kuckuk dabei? (ich darf es aus berufswegen nicht).

Und wenn´s geklappt hat, meldest Du Dein Gewerbe beim örtlichen Ordnungamt als "mobiler Friseur" mit einer ganz normalen Gewerbeanmelung als stehendes Gewerbe (Deine Wohnanschrift als Betriebsanschrift) an. Kostet auch nur 20,- € (zumindest bei uns, Reisegewerbekarte ist teurer ;-) ).

Viel Erfolg!!
15 13.11.2013 16:29 Taron-Arnsberg ist offline E-Mail an Taron-Arnsberg senden Homepage von Taron-Arnsberg Beiträge von Taron-Arnsberg suchen
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RE: mobiler Friseur

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