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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen BR-Drs. 459/12 Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes Spielhallen kommen rein 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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hib- Meldung: Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages i. S. Geldwäschegesetz

Moin
Die aktuelle Meldung aus dem „hib“ zur heutigen Anhörung von Sachverständigen vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages i. S. Ergänzung des Geldwäschegesetzes lautet:

Sachverständiger: Mafia wäscht Milliardenbeträge in Deutschland

....Wie Geldwäsche bei Glücksspielen funktioniert, erläuterte die Organisation „Tax Justice Network“ in ihrer Stellungnahme. Danach gibt es zwei Formen der Geldwäsche: 1. Der Anbieter täuscht überhöhte Umsätze vor und bringt auf diese Weise illegal erworbene Geldmittel in den legalen Kreislauf. 2. Ein Teilnehmer an Glücksspielen setzt illegal erworbenes Geld bei Glücksspielen ein und erhält im Gegenzug Glücksspielgewinne steuerfrei gewaschen zurück....

.....Der Bund deutscher Kriminalbeamter zweifelte am Erfolg der Gesetzgebung: „Die große Masse des Online-Glücksspielangebotes wird nach wie vor illegal angeboten und nachgefragt werden.“ Nur wenige Anbieter hätten durch die Marktöffnung in Schleswig-Holstein den Weg in die Legalität gesucht. Das illegale Glücksspiel sei aus Sicht der Betreiber erheblich günstiger anzubieten: „Es fallen weder Lizenzabgaben, noch Steuern oder gar Implementierungskosten zur Erfüllung von geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten an.“ ....

Die vollständige Meldung gibt es hier.


Grüße

__________________
gmg
21 22.10.2012 17:16 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Geldwäsche in Spielhallen ?
gern würde ich einmal einen authentischen Bericht eines erwischten Spielhallenbetreibers darüber lesen oder informiert werden oder habe ich da etwas verpasst ? ich meine bis jetzt nur Vermutungen gelesen zu haben .

Potemkische Dörfer ? .
22 29.10.2012 12:46 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
Solon
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Dafür ist natürlich eine ordentliche [sprich nachvollziehbare und manipulationssichere] Gerätebuchführung erforderlich.
Da es die nicht gibt, wird das natürlich auch nichts mit Deinen Wünschen, KARO.

Das Thema können wir sicherlich demnächst noch einmal hervorholen, und danach (hoffentlich) beerdigen!

Grüße

__________________
gmg
23 29.10.2012 12:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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@ gmg ,
also , das ist ja schon komisch , keine nachvollziehbare Gerätebuchhaltung ,
bei zugelassenen Geräten , daher dann die Vermutung und Behauptung der Geldwäsche .
Da wird einfach eine ganze Branche verdächtigt ohne fundierte Beweise zu veröffentlichen .
Was soll ich dazu noch sagen ? , einfach unmoralisches Verhalten , aber ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen ..
Doch Potemkinsche Dörfer ?
24 29.10.2012 15:07 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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Ich zitiere mal aus der letzten mir vorliegenden Äußerung der Bundesregierung das BMWi:

Ja. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sollte die Möglichkeit des Manipulationsschutzes von Spielgeräten zu Geldwäschezwecken in die Zulassungskriterien für Geldspielgeräte aufgenommen werden.

und weiter:
Im Ergebnis wurde vereinbart, dass Bauartzulassungen von Spielgeräten künftig von der PTB nur erteilt werden, wenn sämtliche von der Kontrolleinrichtung in Spielgeräten erfassten Daten dauerhaft so erfasst werden, dass sie jederzeit elektronisch verfügbar, lesbar und auswertbar sind. Die Datenaufzeichnung soll vollständig sein sowie dem datenerzeugenden Gerät zugeordnet werden können. Nachträgliche Änderungen müssen erkennbar sein. Damit sind künftig steuerliche Dokumentationen lückenlos überprüfbar, so dass Anhaltspunkten für Steuerhinterziehung wirksam nachgegangen werden kann.
Im Rahmen der Geldwäscheprävention kann auf diese Weise zielgerichtet und wirksam nachvollzogen werden, wenn Gelder aus rechtswidrigen Taten als Einnahmen aus dem Spielbetrieb deklariert werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von der PTB im Zulassungsverfahren geprüft.
Zusätzlich sollen die Finanzbehörden die Möglichkeit des Zugriffs auf weitere Daten erhalten, die sie aus steuerlichen Gründen für erforderlich halten.

Soweit die Verlautbarungen, entnommen aus BT-Drs. 17/10982 vom 16. 10. 2012.

Gäbe es bereits GSG mit der seit 10 Jahren gesetzlich geforderten Gerätebuchführung, so wäre die Geldwäschediskussion natürlich anders geführt worden. Nur durch dieses Versäumnis konnte die Geldwäschediskussion nicht im Keim erstickt oder natürlich auch bestätigt werden.

Grüße

__________________
gmg
25 29.10.2012 15:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
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Und wenn die Geräte nach 2 Jahren wegkommen oder ' umgebaut' werden ?
26 29.10.2012 17:20 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Danke für den Hinweis!

Ich zitiere aus der o. a. BT-Drs:
Die zur Umsetzung dieser Ergebnisse notwendigen Regelungen werden derzeit erarbeitet. Die Umstellung erfordert insbesondere Anpassungen der technischen Richtlinie der PTB, eine Abstimmung mit der Industrie zu den neuen Schnittstellenstandards und der Auslesetechnik sowie angemessene Übergangsfristen.


Grüße

__________________
gmg
27 29.10.2012 18:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
dieter116
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Ich hatte ja schon mehrfach den Vorschlag des ' Finanzamtsticks ' gemacht, einen separaten , nicht löschbaren Speicher .

Dieser bleibt bei Rückgabe, Verkauf, Verschrottung etc. beim Betreiber.


Was hälst du davon ?

Die Trennung von Hard- und Softwarezulssung könnte dem entgegenkommen.
Der Stick wäre dann an die Seriennummer der Hardware gebunden.

Auch wenn Meike jetzt wieder meckert :

Im Rahmen der Änderung der SpVO und der GewO hätte dies gemacht werden können.


Die zuständigen Stellen haben den Vorschlag aber , aus meiner Meinung nach fadenscheinigen Gründen, abgelehnt.
28 30.10.2012 05:18 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
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Hallo Dieter,

viele Fachleute denken im Augenblick über Problemlösungsmöglichkeiten nach.
Zu diesen technischen Fachleuten zähle ich mich bewusst nicht und werde daher hier natürlich auch nicht einzelne Gedanken / Vorschläge kommentieren.

Grüße

__________________
gmg
29 30.10.2012 08:21 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes

Beim BA Berlin konnte man heute lesen:

In zweiter und dritter Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG)– Drucksachen 17/10745, 17/10798 –
mit Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss)– Drucksachen 17/11335, 17/11416 –wurde der Gesetzentwurf von den Koalitionsfraktionen angenommen; die drei Oppositionsfraktionen haben sich bei der Abstimmung enthalten.

und weiter als Ausführung des Abgeordneten Richard Pitterle, DIE LINKE:

"Das offiziell von der Bundesregierung aufgeführte Gegenargument, dass in vielen Fällen die Betreiber der Spielhallen selbst die Geldwäscher seien..."

habe ich so in dieser "Klarheit" noch nie gehört !
Ob es für diese Aussage wohl Beweise gibt?


Fundstelle: BA Berlin.de , Nachricht vom 29. 11. 2012

Grüße

__________________
gmg
30 30.11.2012 07:42 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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