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Zum Ende der Seite springen 2011-11 Entwurf Landesspielhallengesetz Schleswig-Holstein DRS 17/1934 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Änderungsantrag CDU und FDP Vorlage für den Wirtschaftsausschuss

29. 02. 2012

Änderungsantrag CDU und FDP Vorlage für den Wirtschaftsausschuss zum Spielhallengesetz Schleswig-Holstein

Hier kann man dann die angewandte Demokratie nachlesen:

1 Unternehmen mit 24 Spielgeräten.... Respekt

Grüße

__________________
gmg
21 09.03.2012 16:09 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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räubertochter räubertochter ist weiblich
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Quelle: Landtag Schleswig-Holstein

Mit den Stimmen von CDU und FDP hat der Schleswig-Holsteinische Landtag auf seiner Sitzung am 23. März 2012 das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Spielhallen (Spielhallengesetz) verabschiedet.

Im Einvernehmen mit dem Innen- und Rechtsausschuss sowie dem Wirtschaftsausschuss des Landtages ist mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP der Gesetzentwurf der Landes-regierung in der von den Ausschüssen empfohlenen Fassung angenommen worden (LT-Drs. 17/2338; die Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf sind in der Gegenüberstellung in der rechten Spalte durch Fettdruck kenntlich gemacht!).

Abweichend von dem Gesetzentwurf der Landesregierung, wonach Spielhallen ursprünglich zwi-schen 03:00 Uhr und 10:00 Uhr schließen sollten, gilt jetzt eine Sperrzeit von 05:00 Uhr bis 10:00 Uhr. Darüber hinaus dürfen Spielhallen-Betreiber künftig in einem Gebäude oder Gebäu-dekomplex bis zu 24 Geldspielgeräte (Doppelkonzession) auch weiterhin betreiben. Für mehr als 24 Geldspielgeräte (Mehrfachkonzession) gilt eine Übergangsfrist von 15 Jahren nach Erteilung der Konzession. Weitere Änderungen sind:

- Für die Bezeichnung einer Spielhalle sind die Wörter "Casino" und "Spielbank" einzeln oder in Kombination mit anderen Wortbestandteilen unzulässig.
- Das Aufstellen und der Betrieb von Wettterminals sind unzulässig.
- In einer Spielhalle muss eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung durch die Anwesenheit einer geschulten Aufsichtsperson gewährleistet sein.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung (im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein) in Kraft.
22 28.03.2012 08:36 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
Solon
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petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


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wenn nun eine spielhalle im jahre 1997 genehmigt wurde ,
verliert sie nun jetzt ihre konzession oder ?


klausel 15 jahre !
23 28.03.2012 10:10 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
jasper
Kaiser


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Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


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Respekt /

So kann man auch einen ganzen Berufsstand wirtschaftlich absichern. - Das könnte mal wieder ein Gesetz von Anwälte für Anwälte sein.
24 28.03.2012 12:15 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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