Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe? |
Andreas Goldmann
Eroberer
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Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe? |
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Hallo zusammen!
Nach längerer Zeit habe auch ich wieder mal einen gewerberechtlichen Spezialfall, bei dem mir bisher weder die Suche im Forum noch der Landmann-Rohmer helfen konnte!
Frau XY, die bei mir die Ausübung des Gewerbes "Reitlehrerin und Trainerin für Pferde" angezeigt hat, möchte ihren Tätigkeitsbereich ändern in "Reittherapeutin/Reiten im Gesundheitssport".
Ein klassischer-nicht anzeigepflichtiger- "Heilhilfsberuf o.ä." scheint mir das nicht zu sein. Welche berufliche Qualifikation die Gewerbetreibende hierfür hat oder eventuell noch erwerben wird oder muss, ist mir im Einzelnen nicht bekannt. Eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung erfordert ist eine solcheTherapie m.E. auch nicht.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Therapie über Reitunterricht für Mensch und/oder Tier hinausgeht und eine anzeigepflichtige Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit darstellt, daher tendiere ich dazu, eine Gewerbe-Ummeldung vorzunehmen.
Wer hat schon einschlägige Erfahrung mit dieser Thematik oder kann mir anderweitig "auf's Pferd helfen"?
Schon mal
im Voraus aus dem sonnigkalten Ostwestfalen
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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1
05.05.2010 14:22 |
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Solon
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Andreas Goldmann
Eroberer
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RE: Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe? |
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zusammen!
Ich weiss ja, dass es gelegentlich heisst: "Keine Antwort ist auch eine Antwort."
Leider bin ich inzwischen nicht schlauer geworden, was die gewerberechtliche Einschätzung der Reittherapie angeht
.
Vielleicht gibt es in den Weiten und Tiefen dieses Forums doch jemanden, der mich in meiner oben geschilderten Auffassung bestätigen oder mich vom Gegenteil überzeugen kann.
Dem- bzw. derjenigen, der/die sich meinem Problem noch einmal annehmen und sogar antworten mag, schulde ich ein dickes
!!!
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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2
26.05.2010 13:44 |
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Solon
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Robert
Routinier
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RE: Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe? |
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Hallo hab in meiner Gewerbedatei etwas gesucht. Deine Einschätzung ist m.E. richtig, denn einerseits ist durch die Änderung der Tätigkeit weiterhin die Gewinnerzielungsabsicht gegeben ("Gesundheitssport") und andererseits war die erste Anfangstätigkeit ja auch gemeldet!
Würde es ebenso über eine Gewerbeummeldung machen.
__________________ Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
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3
26.05.2010 13:57 |
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Andreas Goldmann
Eroberer
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RE: Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe? |
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Hallo Robert!
und immer wieder
!!!
Endlich eine brauchbare Reaktion, ich könnte vor Freude
...
Jetzt muss ich die Gewerbetreibende nur noch davon überzeugen, dass Sie eine Ummeldung zu erstatten hat. Aber die Hürde nehme ich jetzt bestimmt mit Leichtigkeit, um mal beim Thema zu bleiben.
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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4
26.05.2010 14:08 |
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Clemens Bettermann
Tripel-As
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Hallo er´s mal,
auch ich halte Reittherapie für ein anzeigepflichtiges Gewerbe. Ich hatte einen ähnlich gelagerten Falle (Tiertherapie, hier wird mit Hunden gearbeitet) den ich als gewerbliche Tätigkeit und nicht als Heilhilfsberuf eingestuft habe. Die Einschätzung, dass es sich um gewerbliche Tätigkeit handelt, ist meines Erachtens richtig.
Schönen Feierabend aus Werl.
Clemens Bettermann
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5
26.05.2010 14:14 |
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Andreas Goldmann
Eroberer
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Auch ein herzliches
nach Werl!!!
Ja, wenn's erst mal läuft, dann läuft's halt (mit den Antworten).
Meine Nachtruhe ist damit bis zum nächsten Problem mit der GewO gesichert.
__________________ Schöne Grüße aus Ostwestfalen!
Andreas Goldmann
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6
26.05.2010 14:18 |
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looewe
Grünschnabel
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Ich halte es für zweifelhaft. Die Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit - Zugangsvoraussetzungen für Reittherapeutin - könnten für einen Heilhilfsberuf und damit anzeigefreie Gewerbetätigkeit sprechen, falls eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich ist. Die mindestens einjährige und kostenträchtige Ausbildung spricht auch nicht für eine Bildung auf einfachem Niveau.
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7
12.09.2012 15:44 |
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Marcel Fromm
Routinier
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Eine Bürgerin aus meinem Zuständigkeitsbereich möchte zukünftig als mobile Pferdeheilpraktikerin (speziell Homööpathie, Lasertherapie) sowie als Reitpädagogin, vorwiegend für Kindergarten- und Grundschulkinder, arbeiten.
Dazu hat sie mir entsprechende Zertifkate einer privaten Fernschule für ganzheitliche Pferdeberufe vorgelegt:
- zertifizierte Pferdeheilpraktikerin
- qualifizierte Pferde-Homööpathin
- Quantenheilung
- Erste-Hilfe-Kurs am Pferd.
Würdet ihr solche Tätigkeiten als gewerbliche oder als freiberufliche Tätigkeiten einordnen?
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
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05.06.2020 08:26 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
mir ist nicht bekannt, wonach solche Personen von der Gewerbeordnung ausgenommen sein sollten.
Unter § 6 sind sie nicht zu subsummieren und die Aus- und Weiterbildung ist für mich nicht vergleichbar den Studierten. Ergo wäre das für mich Gewerbe.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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9
05.06.2020 11:13 |
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Marcel Fromm
Routinier
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10
05.06.2020 11:17 |
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