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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Rechtsform "Wohnungseigentümergemeinschaft" ??? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Rechtsform "Wohnungseigentümergemeinschaft" ???
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Kneip   Zeige Kneip auf Karte Kneip ist männlich
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Rechtsform "Wohnungseigentümergemeinschaft" ???

Hallo Forengemeinde,

hier soll eine größere Photovoltaikanlage angemeldet werden. Als Gewerbetreibender tritt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
auf.
Auf meine Nachfrage hat man mir gesagt, dies sei eine eigene Rechtsform. Es würde sich nicht um eine GbR, wie ich erst vermutet habe, handeln. Eingetragen sei die WEG aber auch nirgendwo. Beim "googlen" taucht die WEG als Rechtsform aber öfter auf.
Kann mir jemand weiterhelfen?

Viele Grüße
W. Kneip
1 24.09.2009 08:34 Kneip ist offline E-Mail an Kneip senden Homepage von Kneip Beiträge von Kneip suchen
Solon
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,

mal hier (wikipedia) und hier (Text WoEiG) kucken.

Die WEG ist demnach teilrechtsfähig. Ich verstehe darunter, dass die WEG in der Lage ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn die Tätigkeit die WEG im Gemeinschaftsbereich trifft. Ím vorliegenden Fall tragen alle WEG Mitglieder die Kosten und teilen den Nutzen der Anlage. Solche Sachen sind kein Sondereigentum.

Vertreten wird die Gemeinschaft durch einen Verwalter, der die Beschlüsse der WEG durchführen muss und im Namen der WEG Willenserklärungen abgeben kann (vgl. § 27 Abs. 3 Nr. 1 WoEigG).

Würde demnach eine entsprechende Anmeldung auf den ersten Blick wahrscheinlich zulassen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von *noob*: 24.09.2009 11:26.

2 24.09.2009 11:26 *noob* ist offline E-Mail an *noob* senden Beiträge von *noob* suchen
Solon
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist aber keine juristische Person, sondern eine Personengesellschaft. Sie kann daher keine Gewerbetreibende im Sinne des Gewerberechts sein. Die Rechtsfähigkeit allein reicht hierzu nicht aus. Demzufolge kann die WEG auch keine Gewerbeanmeldung erstatten.
3 24.09.2009 11:48 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
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M.E. kann man eine Wohnungseigentümergemeinschaft durchaus mit einer GbR (mit besonderen Formvorschriften) vergleichen, wobei sich einige Teilaspekte nach dem WoEigG richten, welche durch die Vorschriften aus dem BGB ergänzt werden.

Richtigerweise wäre das Gewerbe dann durch die Mitgieder der Gemeinschaft anzumelden.


LG aus Nordhessen
R.B.

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von LKKS: 24.09.2009 11:53.

4 24.09.2009 11:51 LKKS ist offline Beiträge von LKKS suchen
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