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Zum Ende der Seite springen Berlin: Rätselraten über Kontrolle des Rauchverbots
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anders   Zeige anders auf Karte anders ist männlich
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Berlin: Rätselraten über Kontrolle des Rauchverbots

Berliner Bezirke stehen vor einem Chaos!

Dieses Landesgesetz mit vielen möglichen Ausnahmeregelungen wirkt sich schon jetzt auf die gesamte Verwaltung aus und das obwohl es noch gar nicht umgesetzt wurde!

Man lernt einfach nicht dazu! Wann werden endlich einmal die Fachleute Vorort in die Gesetzesplanung mit einbezogen? Weil es aber eider nicht so ist, der aktuelle Stand: Ab 1. Januar 2008 ist das Rauchen in Berlins Kneipen, Bars, Cafés, Diskotheken und Restaurants verboten. Doch der Nichtraucherschutz droht zu scheitern, weil die Ordnungsämter der Bezirke kein Personal für die entsprechenden Kontrollen.

Weder Wirte noch Raucher müssen Kontrollen befürchten. Die zwölf Berliner Ordnungsämter, so heißt es unisono von den verantwortlichen Stadträten und Bezirksbürgermeistern, seien personell viel zu schwach besetzt, um den Nichtraucherschutz zu überwachen. „In Mitte gibt es allein 3300 gastronomische Einrichtungen“, sagt Wirtschaftsstadtrat Joachim Zeller (CDU). Im Ordnungsamt gebe es aber lediglich 42 Mitarbeiter im Außendienst, die bereits jetzt schon Mühe hätten, Müll-, Grill- und Parksünder, nachlässige Hundehalter oder aggressive Radfahrer zu kontrollieren. „Wir bräuchten mindestens 18 weitere Mitarbeiter, die zudem mit anderen Arbeitszeitregelungen angestellt werden müssten“, sagt Zeller. Denn laut Tarifvertrag sind die Kiezstreifen nur von 6 bis 22 Uhr im Amt: „Da geht in Mitte die Party erst los“, so Zeller.

Als erster Bürgermeister hatte in der vergangenen Woche Spandaus Bürgermeister Konrad Birkholz (CDU) Alarm geschlagen. Die Kontrolle der 500 Gaststätten im Bezirk sei mit den bereits überlasteten 40 Mitarbeitern nicht zu bewerkstelligen. Birkholz verlangt deshalb mindestens zwölf weitere Mitarbeiter. Zehn zusätzliche Mitarbeiter zur Kontrolle der rund 1500 Gaststätten und Kneipen in Tempelhof-Schöneberg hält auch Stadtrat Oliver Schworck (SPD) für unabdingbar, „um die Überwachung zu gewährleisten“.

Es kommt auf die Wirte an Ob Nichtraucher ab dem kommenden Jahr tatsächlich vor dem blauen Dunst geschützt werden, wird also vor allem davon abhängen, ob die Wirte gewillt sind, selbst für die Durchsetzung des Gesetzes zu sorgen. Klaus-Dieter Richter, Vizepräsident des Hotel- und Gaststättenverbandes und Chef des Restaurants „Kolk“ am Hohen Steinweg in Spandau weiß, dass dazu die Meinungen unter den Berliner Wirten weit auseinander gehen. „Mein Speiselokal ist bereits seit dem 1. März auf freiwilliger Basis zu 100 Prozent rauchfrei“, sagt er. Die Gäste hätten sehr positiv reagiert, Umsatzeinbußen habe es nicht gegeben. „Aber für die Eck-Kneipe kann das Gesetz existenzgefährdend sein“, so Richter.

In der Spandauer Musikkneipe „Zilini“ an der Pichelsdorfer Ecke Weißenburger Straße will Wirt Uwe Hagemeister denn auch seinen Gästen das Rauchen trotz des Gesetzes nicht verbieten: „Es wird so lange geraucht, bis die Strafen kommen.“ Die Ankündigung des Spandauer Bürgermeisters, nicht zu kontrollieren, findet er deshalb „sehr sympathisch“. 80 Prozent der Gäste, sein Geschäftspartner sowie alle sechs Angestellten seien Raucher“, sagt der 41-Jährige. „Der Senat soll das Gesetz doch einfach platzen lassen“, empfiehlt Hagemeister.

In den zuständigen Senatsverwaltungen sei man sich bewusst, dass das Problem gelöst werden müsse, so Marie-Luise Dittmar, Sprecherin der Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher (Die Linke). „Dafür erwarten wir von den Bezirken eine konkrete Auflistung über den Mehrbedarf.“

Beim parlamentarischen Geschäftsführer der CDU im Abgeordnetenhaus, Frank Henkel, stößt diese Haltung auf Kritik. Offenbar habe sich der Senat keine Gedanken über die Rahmenbedingungen gemacht. „Frau Lompscher wollte sich mit dem Gesetz profilieren und hat bei den notwendigen Kontrollmaßnahmen geschlafen.“

In den Bezirken herrscht indes Rätselraten, wie sie angesichts der anwachsenden Aufgabenflut – ab dem 1. Januar sind die Ordnungsämter auch noch für Pkw-Kontrolle in der Umweltzone und dem Kampf gegen Alkoholmissbrauch bei Kindern zuständig – handlungsfähig bleiben können. „Die Bezirke erbringen 90 Prozent der Dienstleistungen für die Bürger, haben dafür aber nur knapp ein Drittel des Personals – was machen eigentlich die zwei Drittel in der Hauptverwaltung?“ fragt Christian Gräff, CDU-Stadtrat in Marzahn-Hellersdorf.

Gefunden unter: http://www.welt.de/berlin/article1121500/Raetselraten_ueber_Kontrolle_des_R
auchverbots.html
1 21.08.2007 13:09 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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RE: Berlin: Rätselraten über Kontrolle des Rauchverbots

Die Kontrolle wird so aussehen, dass der (gesetzeskonforme) Gastwirt den anderen (bei dem geraucht werden darf und bei dem deshalb mehr los ist) überwachen und anzeigen wird.

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2 09.10.2007 12:36 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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@Sigi2910,

eine sehr niveauvolle und überzeugende Entwicklungsprognose für und in Deutschland. So kann man das Volk und die damit befassten Mitarbeiter wenigstens für eine gewisse Zeit, mit sinnlosem Gehabe zusätzlich beschäftigen und sich unverzüglich schon wieder Gedanken darüber machen, wie man beim jeweils nächsten Gesetz verfährt. Dabei bilden mindestens diese zwei Punkte (§§) auch künftig eine unverzichtbare Grundlage:

1. Die Höhe das Strafmaßes für den Bürger, natürlich nur in EURO und

2. die schon üblichen „Ansch.....-§§, um ja nicht eine einvernehmliche Nachbarschaft aufkommen zulassen.

Die leseweise eines Gesetze beginnt somit, zunächst erst einmal festzustellen, wie hoch ist das Strafmaß für den Bürger und dann, wenn der Gesetzgeber es überhaupt zugelassen hat, für den verantwortlichen Verursacher.

Man mag gar nicht drüber nachdenken, welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen die quantitativen Gesetze in 100 Jahren haben werden!

Fazit: Mit jedem Gesetz geht dem Volk ein großes Stück der Freiheit mehr verloren!

Gruß anders

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 09.10.2007 15:01.

3 09.10.2007 14:59 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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Tja...

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großes Grinsen ...und damit wir weiterhin schön motiviert bleiben gab uns das Land Hessen im Oktober eine Einmalzahlung von 250 Euro (brutto); im November eine Zugabe von 15 % des Grundgehaltes und ----wauuuh ab April ganze 2,4 Gehaltserhöhung !!! ......

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6 10.10.2007 12:50 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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So, jetzt wissen wir, wie die Kontrolle funktioniert. Gelesen in der örtlichen Presse:

FRANKFURT. Ein militanter Nichtraucher hat einen Mann krankenhausreif geprügelt, als der sich in einer Kneipe eine Zigarette anzünden wollte. Der Mann gab bei der Polizei an, ein Unbekannter habe ihn mit dem Hinweis auf das Rauchverbot in Gaststätten attackiert. Der Raucher sei mit einem Schulterbruch und Verletzungen am Ohr auf dem Bürgersteig aufgefunden worden, so die Polizei. Seit 1. Oktober gilt auch in hessischen Gaststätten ein Rauchverbot.

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7 12.10.2007 12:19 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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An Alle,
bevor ich noch einmal zu den beiden Vorberichten komme, Respekt Respekt Respekt Respekt Respekt !

Für so gesetzestreu und direkt habe ich die „Hessen“ bisher nicht gehalten!
Zitat:
Seit 1. Oktober gilt auch in hessischen Gaststätten ein Rauchverbot.
Die "Hessen" haben sich ein Gesetz geschaffen, von dem der Rest der Nation noch nicht so richtig weiß, ob es sich dabei um einen Raucher- oder Nichtraucherschutz handelt. Das zeigt zumindest der vorliegende Fall.

Aber unabhängig davon und schon elf Tage nach Inkrafttreten eines Gesetzes, haben sie ihren ersten großen Fall zu lösen. Als Außenstehender kann man neidlos feststellen, ein Land mit Weitblick, in der sich schon nach einer so kurzen Zeit die wohlweisliche Strafmaßregelung voll auszahlt.

Gastwirt –

1. Anzeige für die Missachtung von Gesetzen und damit mindestens eine Ordnungswidrigkeit

2. Weitere Anzeigen möglich – Ausgang noch ungewiss.


Raucher –

1. Anzeige für die Missachtung des Gesetzes und damit mindestens ein Bußgeld.

2. Weitere Anzeigen möglich – Ausgang noch ungewiss.


Jetzt kommen aber erst die richtigen Kosten für die Allgemeinheit, die durch das Gesetz verursacht wurden:

1. Einsatz mit Fahrzeug und Ermittlungsarbeit der Polizeibehörde mit mindesten zwei Mitarbeitern

2. Einsatz und Ermittlungsarbeit der Ordnungsbehörden mit mindestens zwei Mitarbeitern

3. Einsatz eines Staatsanwaltes und weiteren Mitarbeitern

4. Einsatz eines Richters und weiteren Mitarbeitern und Personen

5. Einsatz eines Krankenwagens mit mindesten zwei Mitarbeitern (?)

6. Notaufnahme im Krankenhaus mit mindestens einem Mitarbeiter

7. Ärztliche Untersuchung mit mindestens zwei Ärzten und zwei Schwestern oder Hilfskräften

8. Stationäre Behandlung für ca. 5 Tage, mit mindestens zwei Personen.

9. Anschließende Versorgung durch den Hausarzt mit Mitarbeitern

10. Physiotherapiebehandlung von/bis zu 30 x mit mindestens einem Mitarbeiter. Danach Bewilligung durch die Krankenkasse für weitere mögliche Behandlungen

11. Weitere Kosten für die Arbeitsunfähigkeit für mindestens 6 Wochen und mehr!


Es handelt sich hier um eine Mindestaufstellung und muss daher nicht vollständig sein.

Dennoch schon mal eine Frage an die Allgemeinheit:

"Wie hoch sind wohl die, durch das Gesetz, entstandenen Gesamtkosten in diesem speziellen Fall?"


Die Frage, die wir jetzt dem hessischen Gesetzgeber stellen müssen:

"Steht das Strafmaß eigentlich im richtigen Verhältnis zu der „gewünschten“ Straftat?!

Muss man jetzt die "Hessen" jetzt ganz anders sehen?

Gruß anders

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von anders: 12.10.2007 19:07.

8 12.10.2007 19:06 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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