unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Checkliste für Fun Games » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (2): « vorherige 1 [2]
Zum Ende der Seite springen Checkliste für Fun Games 3 Bewertungen - Durchschnitt: 7,003 Bewertungen - Durchschnitt: 7,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
tapier
Routinier


Dabei seit: 09.11.2006
Beiträge: 271
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.726.333
Nächster Level: 1.757.916

31.583 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Naja, Flipper sind ja ausgenommen.

Und das diese nicht aufgestellt werden hat einen guten Grund: Die Gier der Stadträte.

In meiner Stadt kostet ein Flipper zb. 42.-€/mtl an VgSt.

Ein neuer Flipper kostet ca. 5000.- €, nun könnt Ihr euch selbst ausrechnen wiso keine Geräte mehr aufgestellt werden.

Schafft die VgSt für Flipper ab, und sie werden wieder in Kneipen und Spielhallen aufgestellt.
21 14.06.2007 13:57 tapier ist offline E-Mail an tapier senden Beiträge von tapier suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.497.241
Nächster Level: 41.283.177

2.785.936 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Jasper,

nicht die SpielV ist das Problem, sondern die definitorische Diskrepanz zwischen der SpielV und dem Strafrecht.

Ich hatte das, in der Diskussion um die Pokerturniere schon mal versucht zu erläutern.

Ein Unterhaltungsspiel laut Gewerbeordnung/SpielV ist nun mal nicht gleich laut Strafrecht.

Und da die Rechtsanwälte, die im Strafrecht die Rechtsprechung maßgeblich mit beeinflusst haben, gleichzeitig die Automatenindustrie, Spielhallenbetreiber und ähnliches vertreten, spielen sie diese kleinen Unterschiede schön gegeneinander aus.

Dann kommt das Problem hinzu, dass die Menschen, die maßgeblich für die Überwachung und Ermittlung in Spielhallen und ähnlichen Betrieben verantwortlich sind, überhaupt nicht gehört, gefragt mit einbezogen werden.
Die bekommen nur verbal einen auf den Deckel, nach dem Motto "Wir haben ja alles richtig gemacht, es läuft aber was schief, also macht ihr eure Arbeit nicht richtig".

Ihr lasst Euch durch die Flipperdiskussion genauso auf das Glatteis führen, wie damals die Entscheidungsträger bei der Diskussion um die neue SpielV.


Gruß Meike
22 16.06.2007 07:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Seiten (2): « vorherige 1 [2] Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Checkliste für Fun Games


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     Gestern, 17:03 von Puz_zle   Views: 1.408.292
Antworten: 31
Zuständigkeit im GUV für Geschäftsführer bei Auflösung [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.01.2024 10:09 von Ludwig     19.01.2024 08:15 von Ludwig   Views: 65.214
Antworten: 4
Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Ga [...] Gaststättenrecht   29.09.2023 20:01 von doni-tom     02.10.2023 14:19 von Roesje   Views: 130.887
Antworten: 1
Widerruf glücksspielrechtliche Erlabunis wegen Fun Games Spielrecht   20.09.2023 15:22 von Filz     25.09.2023 13:49 von Brauerchen   Views: 393
Antworten: 1
Zuverlässigkeitsprüfung nach § 38 Gewo Stehendes Gewerbe (allgemein)   02.08.2023 11:41 von Wiesel-Willi12     02.08.2023 12:51 von Wiesel-Willi12   Views: 54.128
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 266.421 | Views gestern: 384.707 | Views gesamt: 887.749.075


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 77 | Gesamt: 0.159s | PHP: 99.37% | SQL: 0.63%