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Zum Ende der Seite springen I.d.S.-Fazit: GSG-Laufzeitbeschränkung - etwas ironisch
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I.d.S.-Fazit: GSG-Laufzeitbeschränkung - etwas ironisch

@Meike hat ja mal nach einer Wirtschaftlichkeitsrechnung gefragt. Hier schon mal ein möglicher Anfang auf nationaler Ebene.
Ein Gedankengang, der die Auswirkungen der neuen Spielverordnung bereits mit berücksichtigt: Wahr oder nicht wahr? Recht oder Unrecht? In jedem Fall aber eine Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Leider enthält der zitierte Bericht kein Datum, deshalb könnten in der Zwischenzeit Veränderungen und Preiserhöhungen erfolgt sein, die hier noch keine Berücksichtigung gefunden haben.
Zitat:
Grundsätzliches: Die Laufzeitbeschränkung hat auch Vorteile!
Daher vorab erst noch einmal ein paar (er)nüchterne Zahlen: Gesamt Geldgewinnspielgeräteabsatz pro Jahr in Deutschland: ca. 61.200 Stück (Schnitt der letzten 4 Jahre) Kaufpreis per Stück ca.: 3.600,-- EURO

Gesamtinvestitionsvolumen für die Betreiber pro Jahr: 220.320.000,-- EURO
Gesamtinvestitionsvolumen innerhalb von 4 Jahre: 881.280.000,-- EURO

Unser Freund PG hält einen Marktanteil von ca. 60%!

Das sind innerhalb von 4 Jahren immerhin 528.770.000,-- EURO - garantierter Umsatz alleine aus dem Verkauf ohne Umbauten, Manipulationsschutz, etc.!

Jetzt werden sicherlich einige sagen: „Ich lease ja meine Geräte!“ – Etwa zu 150,-- EURO / Monat? Dann kosten die 48 Monate Laufzeit: 7.200,-- EURO

Oder per „Finanzierung“ auf 24 Monate a. 200,-- EURO Dann kostet das Gerät: 4.800,-- EURO

Das Gesamtinvestitionsvolumen wird also durch Leasing oder Finanzierung auf keinen Fall geringer.
Alleine durch diese Zahlen, wird klar, warum an der Laufzeit gerade vom VDAI – Vorstand mit aller Macht festgehalten wird! Damit ist auch klar, warum die DAGV - Mitglieder, sprich Händler nichts dazu sagen!
– Verdienen sie doch auch gut an dem Laufzeitgarantierten Umsatz.

Soviel zu den Vorteilen der Laufzeitbeschränkung!
- Ach ja, fast hätten wir etwas Entscheidendes vergessen: Folgende Frage sollte sich für jeden Automatenaufsteller stellen: Welche Maßnahmen wurden vom Bundesverband Automatenunternehmer (BA) als Bundesvertreter der Automatenbetreiber bzw. von den angeschlossenen Landesverbänden gegen im Zeitalter von Prozessorgesteuerten nicht mehr gerechtfertigte Laufzeitbeschränkung eingeleitet?

Die Antwort dürfte sein: Nichts!

Warum das so ist, hängt sicherlich auch damit zusammen: Wie jedem Verbandsmitglied bekannt sein sollte, kassiert der BA für jedes verkaufte Geldgewinnspielgerät 32,-- EURO + MwSt.!!
Wenn wir davon ausgehen, dass etwa 1/3 der Geräte pro Jahr an BA – Mitglieder ausgeliefert werden, dann macht das: 20.400 Geräte (der BA selbst meint, es sind weit mehr!) mal 32,-- EURO: Der BA erhält also 652.800,-- EURO pro Jahr. Das macht auf die 4 jährige Laufzeit berechnet eine garantierte Summe in Höhe von 2.611.200,-- EURO dafür, dass der BA nicht an der Laufzeit rüttelt!

Schaut Euch doch bitte einmal Eure Geräterechnungen genau an: Steht da nicht immer BA – Mitglieder Pflichtbeitrag 32,-- EURO? Gibt es etwa auch Aufsteller, die das freiwillig zahlen?

Nicht anders verhält sich das beim Leasing!
- Fragen Sie mal Ihre Leasinggesellschaft wie es sich da mit der „Pflichtabgabe“ für Nichtmitglieder bei der ersten Leasinggebühr verhält?
Fordern Sie als Nichtmitglied eine Freistellungsbescheinigung und lassen Sie sich die evtl. zu Unrecht erhobenen „Pflichtbeiträge“ zurückerstatten.
– Wenn ihr trotzdem zahlen wollt, fordert einen Spendenbeleg vom e.V. und schöpft euren Spendenfreibetrag aus!
Damit dieser Zahlungsfluss auch wirklich ohne Probleme klappt, werden die Händler sprich DAGV - Mitglieder zum Geldeintreiber vom BA! Nun haben wir sie wieder alle zusammen: VDAI > DAGV > BA und alle unter der Schirmherrschaft von unserem Freund!
- Noch Fragen warum er uns so mag?

Das war es jetzt aber wirklich aus unserer Sicht mit den Vorteilen der Laufzeitbeschränkung! – Allem Anschein nach recht einseitig. – Oder?
Wir möchten hier mit unserem Zahlenspiel und der Offenlegung von Fakten keinem zu nahe treten. – Es soll hier im Forum lediglich zum Nachdenken anregen! Klar, dass dieses System über viele Jahre problemlos gelaufen ist. Den Aufstellern ging es ja auch teilweise super gut.
– Also frei nach dem Motto: „Leben und Leben lassen.“ Nun haben sich die Zeiten und vor allem die Technik spürbar geändert.
– Wäre doch längst an der Zeit, über solch eine „Zwangsabgabe“ nachzudenken.
– Nur wer verzichtet schon gerne freiwillig?
– Und erst Recht nicht auf eine Zahlung, die von ganz alleine Monat für Monat, Jahr für Jahr dem Verbandskonto gutgeschrieben wird.
- Ohne Rechnungsstellung, ohne Mahnung, einfach so ………………!

Das alles relativiert sich jedoch von alleine, wenn die Laufzeitbeschränkung abgeschafft wird.
Jetzt hören wir schon wieder die Stimmen, die da rufen: „Bei mir hängen die Geräte so oder so nicht länger als max. 18 Monate!
– Also was soll das ganze Theater mit der Laufzeitbeschränkung?“ OK – wenn das so ist, dann dürfte es ja auch nicht stören, wenn die Laufzeit wegfällt!
– Oder? Stellt sich die Frage: In welcher deutschen oder europäischen Branche gibt es etwas Vergleichbares?

Uns fallen da nur folgende Wirtschaftszweige ein: Die Lebensmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie!
– Hier heißt die Laufzeitbeschränkung: Haltbarkeits- oder Verfallsdatum!!
Was passiert mit unseren Geräten wenn die Laufzeit abgelaufen ist? Werden sie dann gammelig? Nein!
– Sie zerstören sich von selbst, in dem sich ihr Lebenslicht automatisch ausbläst
– wie es der Hersteller vorab programmiert hat
– für den weiteren Verzehr nicht mehr geeignet!
– Zwangsabschaltung
– für was muss die eigentlich sein?
Haben da einige Angst, dass die Geräte um ein oder zwei Monate länger betrieben werden und damit die Laufzeitgarantierte Umsatzkalkulation nicht mehr passt?
– Verdammt armes Deutschland!

Es geht noch weiter: Laufzeitbeschränkung?
- Wir fragen uns schon lange, warum dieser „Kropf der Branche“ nicht schonungslos bearbeit wird und zwar solange, bis er weg ist! Der Vergleich mit einer Gelddruckmaschine passt genau.
- Für alle Beteiligten - bis auf die Aufsteller!

Wir werden das Thema Laufzeitbeschränkung bei der Automobilindustrie einbringen. Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge dürfen ab 2006 nur noch max. 4 Jahre betrieben werden.
– Nach Ablauf von 4 Jahren springen sie einfach nicht mehr an. Die Autoindustrie wird begeistert sein!!
– Es werden keine Autos mehr auf Halde produziert.
– Traumhafte Zustände.
- Die Gesamtzahl der in Deutschland zugelassen Fahrzeuge steht ca. fest. Die Marktanteile eines jeden Herstellers in etwa auch.
– Garantierter Umsatz gleich garantierter Gewinn!
– HALT STOPP!! - An dieser Stelle fehlt etwas Entscheidendes.
– Vorab muss der Autofahrer noch von der Industrie in die Zwangsinvestitionslage versetzt werden. – Er muss verpflichtet werden, nach 4 Jahren ein neues Auto kaufen zu müssen!
– Nicht das er sich sagt, ich gehe ab jetzt zu Fuß oder steige auf Bus und Bahn um.
– Diese Alternativen müssen wir den Autofahrern nehmen.
– Sonst haut das System nicht hin! Der Automatenbetreiber ist nämlich in der Zwangslage sich nach spätestens 4 Jahren neue Geräte kaufen zu müssen. Wenn nicht, schalten sich die Geräte aus und somit verliert er automatisch seine Existenzgrundlage.
-Die Automobilindustrie wird also noch warten müssen!

Zurück zu den Fakten: Zurzeit wird auf eine laufende „Feldstudie“ der PTB verwiesen. Stellt sich die Frage warum überhaupt eine Feldstudie?
– Sollte etwa über diese Studie der Beweis erbracht werden, dass die Deutschen Automatenhersteller in der Lage sind Automaten zu bauen, die technisch so ausgereift sind, dass sie auch noch nach 4 jähriger Laufzeit die Kriterien der PTB erfüllen? Können nur alle anderen Gerätehersteller der Europäischen Gemeinschaft Glücksspielgeräte bauen, die „unendlich“ lange Laufen? Wir leben doch nicht mehr im Jahr 1970!
– Bereits seit 2001 ist eine Laufzeitbeschränkung nicht mehr Vorgabe der PTB! Sie ist seit dem nur noch eine Vorgabe der Hersteller.
– Dieser alleine gibt der PTB vor, für wie viel Jahre er eine Zulassung haben möchte. Wie verträgt sich eigentlich die Zwangsabschaltung nach 4 Jahren mit der Feldstudie der PTB?

Wie würde es sich für den Aufsteller darstellen, wenn es keine Laufzeitbeschränkung gäbe:
Gemeinschaftsrechtlich wären wir dann vergleichbar mit den anderen EU – Mitgliedern.
– Innerhalb der EU gibt es nichts was mit unserer Deutschen Laufzeitbeschränkung vergleichbar ist! Kartellrechtlich gäbe es dann auch keine Bedenken mehr im Vergleich mit unseren Mitbewerbern den Spielbanken.
– Hier werden die Geräte im Schnitt 10(!) Jahre betrieben.
– Wohlgemerkt, bei gleicher technischer Ausstattung! Für den Aufsteller stellt sich nicht mehr am Anfang des Jahres die Frage: Wie viele Abläufer habe ich, was muss ich an Geräten investieren?

Ein Austausch der Geräte erfolgt frei und aus reinen wirtschaftlichen Entscheidungen heraus.
Freies Kapital kann für Renovierungsarbeiten, Unterhaltungsgeräte, Personal, etc. frei verplant und eingesetzt werden.

Die Industrie wird sich besinnen, und wieder „Langläufer“ entwickeln.

Der Markt wird nicht mehr unnötigerweise mit über 200(!) „neuen“ Geräten pro Jahr überschüttet. Auch Kleinhersteller haben wieder die Chance in den Markt zu gelangen und ihre Position zu sichern.

Für ausländische Hersteller wird der Deutsche Markt interessant und somit auch für unsere Kunden. Es werden nur noch wirklich neue Geldgewinnspielgeräte gekauft.

Der Investitionszwang ist weg und damit auch die permanent anwachsende Schuldenlast.

Die Betreiberverbände werden wieder im Sinne ihrer Mitglieder arbeiten müssen – nach dem Motto: „Ohne Fleiß kein Preis.“

Kurz um: Ein wichtiger Schritt in Richtung freie Unternehmerschaft!

Gefunden unter: http://www.trucklestone.com/laufzeitbeschraenkung.htm
1 19.04.2007 11:46 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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