Ich bin neu hier und habe direkt eine Frage an euch.
Das Amtsgericht teilte mit, dass eine Verwaltungs GmbH wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht wurde. Daraufhin habe ich zur Abmeldung aufgefordert.
Das Insolvenzverfahren der GmbH & Co KG ist noch nicht beendet.
Muss die Verwaltungs GmbH überhaupt aufgrund der Löschung beim Amtsgericht abmelden? Sie ist ja noch der persönlich haftender Gesellschafter für die GmbH & Co KG?!
Die Anwältin der Firma teilte mit, dass sie es noch nie erlebt habe, dass die Löschung der Verwaltungs GmbH bzw. die Gewerbeabmeldung vor Beendigung des Insolvenzverfahrens gefordert wird.
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