bei einer im Gewerberegister erfassten GmbH & Co.KG ist die X-GmbH ausgeschieden und die Y-GmbH (andere HRB-Nr.) ist neu eingetreten.
Meine Frage nun: Ist hierfür eine Gewerbeummeldung durchzuführen? Es ist handelt sich ja um zwei verschiedene Handelsregisternummer. Oder muss eine Gewerbeabmeldung der X-GmbH als phG der GmbH & Co.KG und die Gewerbeanmeldung der Y-GmbH als phG der GmbH & Co.KG erfolgen? Die X-GmbH existiert auch nach dem Eintritt der Y-GmbH weiterhin.
richtig ist m.E. die zweite Variante. Eine Gewerbetreibende hat aufgehört und muss dementsprechend abmelden, die andere beginnt ihre gewerbliche Tätigkeit und meldet an.
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