Beitragszahlung für die Berufsbildung in der Bauwirtschaft
aus Thüringen,
seit 1. Januar 2015 wurden auch sog. „Solo-Selbständige“ zur Finanzierung des Berufsbildungsverfahren in der Bauwirtschaft durch den "Tarifvertrag über die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe" (VTV)“ herangezogen. Dies führte u. a. dazu, dass so mancher Kleinstgewerbetreibender sich der Zahlungsverpflichtung durch Gewerbeabmeldung oder einen „Branchenwechsel“ entzog bzw. aus Wirtschaftlichkeitsgründen entziehen musste …
i. V. m. der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts > Beschluss vom 1.8.2017, 9 AZB 45/17 entfällt nun diese Zahlungsverpflichtung und „SOKA-BAU wird bisherige Zahlungen des Mindestbeitrags zum Berufsbildungsverfahren zurückerstatten“ … Nähere Infos der SOKA-Bau dazu unter:
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