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Hallo zusammen,
mir liegt folgende Gewerbeanmeldung vor:
Eine GmbH hat die Vermietung von Wohnungen angemeldet.
Der Geschäftsführer hat als natürliche Person die Vermietung der Küchen in diesen Wohnungen angemeldet (aus angeblich steuerrechtlichen Vorteilen).
Nun ist meine Frage, ob die Küchen als "Verwaltung einen Vermögens" anzusehen sind und demnach vom Gewerberecht ausgeschlossen sind.
Meiner Auffassung nach wäre es Vermögensverwaltung, da die Küchen ja mit dem Gebäude fest verbunden sind.
Ich würde mich über Ihre Stellungnahmen/Meinungen hierzu freuen.
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