Hat jemand schon mal eine Stellungnahme dazu geschrieben?
Hinsichtlich des Ladenöffnungsgesetzes und des Jugendschutzgesetzes.
Mein Abteilungsleiter hat ein Schreiben der Bauaufsicht bekommen, wo er als Ordnungsamt eine Stellungnahme zu abgeben soll. In den zwei obengenannten Punkt soll ich ihm was zu schreiben, vllt hat jemand eine Idee, da es sehr verzwickt ist.
Wir haben eine Firma mit Hauptniederlassung (Büroräume). Diese möchte jetzt an einer weiteren Anschrift Büroräume erweitern.
Ist das eine unselbstständige Zweigstelle oder eine Zweigstelle?
Kann vielleicht einer den Unterschied einfach erklären?
Außerdem ist dann die Frage, weil es eine GbR aus 4 Personen ist, ob dann für die unselbstständige Zweigstelle oder eine Zweigstelle alle 4 Personen eine neue Gewerbeanmeldung abgeben müssen?
ich finde es sehr schwierig herauszufinden was die Personen je nach Tätigkeit zur Gewerbeanmeldung vorlegen müssen. Gibt es da irgendwie Hilfen wie man das leichter herausbekommt?
Ich habe eine Gewerbeanmeldung mit folgender Tätigkeit vorliegen:
Naturkostfachhandel, Einzelhandel mit nachhaltig produzierten Lebensmittel (verpackt).
Muss irgendwas zur Gewerbeanmeldung hinzugefügt werden?