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Thema: Gewerbemeldung zurückweisen wegen Zahlungsrückständen?
StockenteElch

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Gewerbemeldung zurückweisen wegen Zahlungsrückständen? 28.02.2023 09:58 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo Zusammen,

unser Kämmerer ist auf die glorreiche Idee gekommen, dass bei künftigen Gewerbean-, um, oder –abmeldungen zwingend in die Bürgernummern der Gewerbetreibenden geschaut werden sollte, um die offenen Posten bzw. Forderungen zu prüfen. Insbesondere bei Gewerbean- oder –ummeldungen hätten wir die Möglichkeit, die "Gewerbeerlaubnis" nicht zu erteilen, mangels Voraussetzung einer „vertrauenswürdigen Gewerbefähigkeit“ aufgrund der bestehenden Rückstände.

Grundsätzlich kann ich nachvollziehen, worauf er hinaus will.

Aber abgesehen davon, dass es keine Erlaubnis ist, die wir erteilen, kann ich eine Gewerbemeldung doch nicht zurückweisen, weil der Bürger irgendwelche Rückstände hat. Das könnten nämlich Kita-Gebühren, Hundesteuer, Grundsteuer, etc. sein. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun, oder?

Gruß
Thema: Foodtruck Reisegewerbe?
StockenteElch

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28.02.2023 08:24 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Danke.
Also es ist wohl so, dass sie vom Veranstalter bezahlt wird, um überhaupt auf das Fest zu kommen und dann müssen die Besucher die Speisen nochmal bezahlen, wenn sie was bestellen.
Thema: Foodtruck Reisegewerbe?
StockenteElch

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Foodtruck Reisegewerbe? 27.02.2023 14:19 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo Zusammen,

ich brächte Hilfe bei der Unterscheidung zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe.
Folgender Fall:
Frau Z. ist bereits im Besitzeiner RGK mit "Foodtruck, Anbieten von Speisen".
Sie wird von ausschließlich von Veranstaltern gebucht, um dann mit Ihrem Truck auf Festen (privat wie öffentlich) etc. zu stehen und dort Ihre Speisen anzubieten. Sie bereitet natürlich viel zuhause vor, aber die Speisen werden dann frisch vor Ort zubereitet.

Jetzt ist ihr Steuerberater der Meinung, sie müsse zusätzlich noch ein stehendes Gewerbe anmelden, da die RGK ja nur die Erlaubnis sei, mit dem Gewerbe "zu reisen" aber immer noch ein "normales" Gewerbe angemeldet werden müsse.

Jetzt die Frage: hätte für diese Tätigkeit überhaupt eine RGK ausgestellt werden dürfen? Sie wird ja vorher bestellt, oder? Wäre das nicht stehendes Gewerbe?

Danke für Eure Mitthilfe.
Gruß
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