Thema: Hundeschule - Gewerbe? |
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Ein freundliches Hallo in die Runde,
ich muss aufgrund eines Telefonates diesen Beitrag noch einmal zum Leben erwecken.
Ich hatte gerade eben das Vergnügen, mich telefonisch mit einer Hundetrainerin bezüglich ihrer nicht erfolgten Gewerbeanmeldung auseinanderzusetzen. Sie lehnt auch weiterhin strikt eine Gewerbeanmeldung ab, da ihr das Finanzamt vermittelt hat, dass es sich bei ihrem Hundecoaching um eine freiberufliche Tätigkeit handele. Dies wäre auch im EStG nachzulesen und außerdem wäre diese Tätigkeit in Berlin auch als freier Beruf anerkannt.
Mein Hinweis, dass das Gewerbeamt seine Entscheidungen auf Grundlage der Gewerbeordnung trifft, stießen auf taube Ohren. Ebenso, dass eine unterrichtende Tätigkeit nur dann freiberuflich ist, wenn sie aufgrund höherer Bildung erfolge. Ein Studium hat sie nicht absolviert, aber eine Ausbildung zum Hundetrainer. Somit fällt mMn die freiberufliche unterrichtende Tätigkeit weg. Die Merkmale eines Gewerbes (nicht sozial unwertig, Gewinnerzielungsabsicht, auf Dauer ausgelegt, selbstständige Tätigkeit) liegen vor.
Hat jemand noch ein paar schlüssige Argumente, um der Dame "im Guten" plausibel zu machen, dass sie bei der von ihr ausgeübten Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss?
MfG Gewerbe Hlg
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Thema: Gewerbeanmeldung Tattoostudio |
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Guten Morgen alle zusammen,
mir ist eine Gewerbeanmeldung per Fax zugegeangen, zu der ich einige Fragen hätte.
In der Tätigkeitsbeschreibung wurden "Beratung/Besprechung von Tattoowünschen, Anfertigen von Motiven und Tattoowieren von Personen vor Ort" angegeben.
Betriebsstätte = Wohnanschrift
Gibt es spezielle Besonderheiten, die ich bei der Anmeldung beachten muss?
Ist eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes bezüglich Hygienerichtlinien erforderlich?
Ist eine andere Erlaubnis erforderlich (IHK o.ä.)?
Wie sieht es mit den baulichen Aspekten aus, da ja zu Hause tätowiert werden soll?
Ich hoffe, Ihr könnt mir ein paar nützliche Hinweise geben.
mfG
Gewerbe HLG
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Thema: Gewerbeabmeldung einer in Liquidation befindlichenGmbH |
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Einen wunderschönen guten Morgen in die Runde,
gehe ich richtig in der Annahme, dass die Gewerbeabmeldung einer GmbH erst nach durchlaufenem Sperrjahr (Liquidationsjahr) und anschließender Löschung aus dem Handelsregister erfolgen darf?
Vorliegend wurde mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2022 die Gesellschaft mit Wirkung zum 01.01.2023 aufgelöst. Hintergrund meiner Nachfrage ist die Kontaktaufnahme des Liquidators in der er mir schilderte, er müsse laut Aussage eines Mitarbeiters der Handwerkskammer dort seine Gewerbeabmeldung vorlegen.
Ich vermute, dass er durch die Löschung aus der Handwerksrolle die Zahlung weiterer Beiträge vermeiden möchte.
MfG
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Thema: GmbH & Co. KG --> GmbH |
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Zitat: |
Original von Civil Servant
Die letztgenannte Lösung kommt eigentlich nur in Betracht, wenn bei der Anmeldung zwei Firmen getrennt angemeldet wurden, wobei das eigentlich ein Fehler gewesen wären, zumindest, wenn man die VV zum § 14 zu Grunde legt. |
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Guten Morgen Civil Servant.
Beide Firmen wurden natürlich mit unterschiedlichen Tätigkeiten getrennt angemeldet.
Mit der Namensänderung im Handelsregister wurde auch der Gegenstand des Unternehmens verändert. Somit entfiel der Passus mit Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen......an der Firma XY GmbH & Co. KG in xxxxxxxxx. Einzig die Tätigkeitsbeschreibung der GmbH & Co. KG ist verblieben. Diese stand auch schon immer im HR-Eintrag der Verwaltungs GmbH und jetzt als alleiniger Gegenstand des Unternehmens im Eintrag der XY GmbH.
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Thema: GmbH & Co. KG --> GmbH |
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Zitat: |
Original von H. Allgaier
Oder war die YX Verwaltungs GmbH nie im Gewerberegister gemeldet? |
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Guten Morgen Herr Allgaier.
Doch, die Verwaltungs GmbH wurde seinerzeit auch bei uns angemeldet.
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Thema: Seminar "Bewachungsrecht aktuell" am 03. März 2023 (Hybrid-Veranstaltung) |
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Guten Morgen in die Runde,
bis jetzt habe ich noch keine Bestätigung meiner Anmeldung/Teilnahme für die Präsenzveranstaltung bekommen. Könnte mir jemand von den Veranstaltern eine kurze Info zukommen lassen, ob ich dabei bin? Für meinen Klarnamen bitte eine PN an mich.
mfG
Gewerbe Hlg
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Thema: GmbH & Co. KG --> GmbH |
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Hallo zusammen,
ich komme gerade bei einer Unternehmensumwandlung und der daraus resultierenden weiteren Verfahrensweise nicht weiter und hoffe, dass Ihr mir bei meinem Problem weiter helfen könnt. In unserer Gemeinde wurde vor Jahren die nennen wir sie XY GmbH & Co. KG angemeldet. Als Persönlich haftender Gesellschafter wurde die XY Verwaltungs- GmbH benannt.
Wie jetzt bekannt wurde, existiert die XY GmbH & Co. KG im Handelsregister nicht mehr und unter der Handelsregisternummer der XY Verwaltungs- GmbH findet sich neuerdings ein Eintrag einer XY GmbH. Zwei der Geschäftsführer der XY Verwaltungs- GmbH sind auch Geschäftsführer in der neuen XY GmbH. Das Leistungsspektrum der neuen GmbH ist das Gleiche, wie bei der nicht mehr existenten XY GmbH & Co. KG.
Sprich, der Betrieb ist der Alte, führt die gleichen Arbeiten aus, die Geschäftsführer sind auch die Alten, aber die Unternehmensform hat sich geändert.
Nun steht in meinem Gewerbeprogramm immer noch die XY GmbH & Co. KG. Könnt Ihr mir ein wenig auf die Sprünge helfen, wie ich jetzt weiter verfahren muss? Eine Abmeldung der XY GmbH & Co. KG einfordern und dann die XY GmbH neu anmelden?
Besten Dank im Voraus.
mfG Gewerbe Hlg
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